Enkel eines Hitler-Attentäters klagt Deutschland auf Rückerstattung seines Erbes

Von Sharon Oppenheimer

Ein aktueller Rechtsstreit könnte eine Lawine von Rückerstattungsansprüchen von Erben enteigneter Nazi-Opfer auslösen.

Enkel eines Hitler-Attentäters klagt Deutschland auf Rückerstattung seines Erbes
Friedrich Prinz zu Solms-Baruth (Quelle: Wikimedia Commons)

Rund um den 75. Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Adolf Hitler ist Deutschland mit einem Rückerstattungsverfahren konfrontiert, das weitreichende Folgen haben könnte: Der Enkel eines der Verschwörer vom 20. Juli 1944 wird von den Behörden in einen ausufernden Rechtsstreit über Eigentum gezwungen, das die Nazis seiner Familie gestohlen haben. Dabei hat er NS-Methoden aufgedeckt, die bisher noch nie so präzise beschrieben worden sind.

Sollte seine Klage erfolgreich sein, könnten die Erben von Nazi-Opfern, die auf die gleiche heimtückische Weise um ihr Vermögen gebracht wurden, Deutschland mit einer Welle von Rückerstattungsansprüchen überziehen. In diesem Zusammenhang wird zu klären sein, ob und in welchem Ausmaß die Methoden und Fakten, auf denen die Rückerstattungsansprüche beruhen, den deutschen Behörden von Anfang an bekannt waren.

Verhaftungen, Schauprozesse, Hinrichtungen

Am Nachmittag des 21. Juli 1944 wurde Friedrich Prinz zu Solms-Baruth in seinem Schloss Baruth, etwa 50 km südlich von Berlin, von sechs Gestapomännern festgenommen. Prinz Friedrich, ein entschiedener Gegner der Nationalsozialisten schon bevor sie die Macht ergriffen hatten, war von Anfang an in die Attentatspläne eingeweiht. Am Nachmittag vor dem 20. Juli traf er sich mit General Ludwig Beck, dem Kopf der Verschwörung, auf Schloss Baruth. Feldmarschall von Witzleben, Paul von Hase, Graf von der Schulenburg, Wilhelm Graf zu Lynar und Heinrich Graf von Lehndorff-Steinort waren nur einige der wichtigsten Verschwörer, die sich mit dem Prinzen in dessen Haus trafen oder mit ihm in die Wälder ritten, um nicht abgehört zu werden.

Schon um Mitternacht war klar: Der Putsch war gescheitert. Zu diesem Zeitpunkt waren Claus Schenk Graf von Stauffenberg, sein Adjutant Werner von Haeften, General Friedrich Olbricht und Albrecht Ritter von Quirnheim bereits auf Befehl von General Friedrich Fromm erschossen worden. Nur General Beck hatte Selbstmord begehen dürfen. Fromm war ein Opportunist, der befürchtete, dass seine Mitwisserschaft aufgedeckt werden könnte. Deshalb ließ er die Verschwörer töten, bevor die Gestapo sie verhören konnte. In den frühen Morgenstunden hatte Generalmajor Henning von Tresckow im Wald bei Bialystok Selbstmord begangen. Danach brach eine gewaltige Verhaftungswelle über die Verschwörer und deren Familien herein. Die Gestapomänner, angeführt von Sturmbannführer Bruhn, setzten den Prinzen zwischen zwei Uniformierte in ein offenes Auto und fuhren die Hauptstraße von Baruth auf und ab, bis auch der letzte Gaffer begriffen hatte, dass ihr Prinz nun in Gewalt der Gestapo war. Dann brachten sie ihn in das berüchtigte Hauptquartier der Gestapo in Berlin, das Gefängnis in der Prinz-Albrecht-Straße, im Volksmund „Haus des Schreckens“ genannt. Am nächsten Tag, dem 22. Juli 1944, wurden die Prinzessin und ihre Kinder aus ihrem seit 1596 in Familienbesitz befindlichen Heim geworfen und in „Sippenhaft“ genommen. Hitler hatte persönlich angeordnet, die Familien der Verschwörer kollektiv zu bestrafen, weil sie „böses Blut … Verräterblut“ hätten, wie er wutentbrannt brüllte.

Gegen Abend kam eine der Töchter Friedrichs von einem Zahnarzttermin in Dresden zurück. Sie war der Verhaftung bis dahin entkommen und traute ihren Augen kaum: SS-Männer schleppten Kunstgegenstände, Gemälde und Möbel aus dem Haus der Familie, verluden sie auf Lastwagen und zertrümmerten grundlos das restliche Mobiliar. Auf die Frage, was hier los sei, schrie ihr einer der SS-Männer ins Gesicht: „Nichts davon gehört mehr euch! Das ist nicht mehr dein Zuhause!“

Enkel eines Hitler-Attentäters klagt Deutschland auf Rückerstattung seines Erbes
Roland Freisler (Bundesarchiv, Bild 151-39-23 / CC-BY-SA 3.0)

Wenige Tage später begannen die Schauprozesse gegen die Verschwörer vom 20. Juli unter dem Vorsitz von Roland Freisler, einem fanatischen Nationalsozialisten. Erst ein Jahr zuvor hatte er Mitglieder der Widerstandsgruppe „Die Weiße Rose“, die hauptsächlich aus Studenten bestand, auf die Guillotine geschickt. Freisler war bekannt für sein Geschrei, seine Beleidigungen und seine Todesurteile. Von Folter und Hunger gezeichnet, wurden die Angeklagten vorgeführt und ihre Urteile vorgelesen. „Sie sollen hängen wie Schlachtvieh!“, hatte Hitler wütend befohlen, und dementsprechend wurden sie an Fleischerhaken erhängt.

Die Anhörungen und Hinrichtungen wurden gefilmt und zur „Geheimen Reichssache“ erklärt. Hitler weidete sich an der Erniedrigung und dem Todeskampf der Verurteilten. Zuletzt wurde sogar noch ihre Asche in die Kläranlagen von Berlin verstreut.

Persönlicher Gefangener von Himmler

Friedrich, Prinz zu Solms-Baruth III., wurde zum persönlichen Gefangenen des Reichsführers-SS Heinrich Himmler. Mit SS, Sicherheitsdienst und Gestapo hatte Himmler – Inbegriff eines Spießers, Organisator von Vernichtungsfabriken und kaltblütiger Massenmörder von Millionen – durch die gesamte Gesellschaft ein Netz aus Überwachung, Willkür und Terror gesponnen, um die Umsetzung der monströsen Pläne von Vertreibung, Versklavung und Auslöschung zu gewährleisten.

Im Gegensatz zu Hitler war Himmler realistisch genug, um das Ende des Dritten Reiches zu erkennen. Die Rote Armee rückte täglich näher in den Westen, und die Alliierten waren bereits in der Normandie gelandet. Himmler wollte seine Haut retten und mit den Briten und Amerikanern einen Waffenstillstand aushandeln, im schlimmsten Fall sogar eine Kapitulation, aber nicht mit den Russen. Zu diesem Zweck brauchte er das neutrale Schweden, insbesondere dessen königliche Familie, die Bernadottes, um Verhandlungen aufzunehmen – und Prinz von Solms-Baruth war der Onkel des schwedischen Thronfolgers. Schließlich verhandelte Himmler mit Graf Folke Bernadotte, dem Leiter des Schwedischen Roten Kreuzes. Im Februar 1945 gelang es Bernadotte, die Freilassung von skandinavischen KZ-Häftlingen zu erwirken („Rettungsaktion der weißen Busse“). Während der Verhandlungen am 15. April sagte Himmler zu, einige Frauen aus dem Konzentrationslager Ravensbrück nach Schweden zu bringen – einen Tag nachdem er angeordnet hatte, dass kein einziger Insasse eines Arbeits- oder Konzentrationslagers am Leben zu lassen sei. Sein Befehl war der Beginn von Massenexekutionen und Todesmärschen.

Raub unter legalem Deckmantel

Schon früher hatten die Nazis versucht, die Schlösser und Liegenschaften von Solms-Baruth zu übernehmen. Himmler wollte die direkte Verfügungsgewalt über die Forstbetriebe, da die SS dringend direkten Zugriff auf den Rohstoff Holz benötigte, ohne sich der Kontingentierungsprozedur mit den anderen nationalsozialistischen Organisationen zu unterziehen. So wurde auch Friedrichs Bruder verhaftet, der bis dahin ausschließlich mit der Verwaltung des Anwesens Baruth betraut war.

Enkel eines Hitler-Attentäters klagt Deutschland auf Rückerstattung seines Erbes
Heinrich Himmler (Bundesarchiv, Bild 183-S72707 / CC-BY-SA 3.0)

Himmler machte unmissverständlich klar, dass dem Fürsten keinerlei Möglichkeit gelassen werden darf, über sein Eigentum zu verfügen. Im ersten Schritt konzentrierte er sich darauf, einen Notariatsakt aufzusetzen, der Friedrichs Eigentum auf seinen Bruder überträgt, unter der Bedingung, dass der Bruder sich vorher Himmler unterwirft, sich selbst zum folgsamen Nazi erklärt und einen Eid auf seinen unbedingten Gehorsam ablegt, alle nationalsozialistischen Befehle auszuführen und nie wieder Weisungen seines Bruders, des Prinzen, entgegenzunehmen.

Nachdem Friedrichs Bruder unter Druck das Dokument seiner Unterwerfung unterschrieben hatte, wurde der Fürst gezwungen, das notariell beglaubigte Schriftstück zu unterzeichnen, mit dem er unwiderruflich alle Verfügungsbefugnisse über sein gesamtes Vermögen in Baruth und Kliczków (Klitschdorf) übertrug und seine Verbannung aus den Ländereien akzeptierte, wodurch auch das Eigentumsrecht an seinen Unternehmen erlosch. Nur Himmler persönlich hätte diese Blockade aufheben können, was er nie tat.

Kopien dieses Dokuments wurden an alle regionalen Behörden und SS-Stationen verteilt. Einige Zeit später wurde der Bruder des Fürsten durch einen hochdekorierten SA-Standartenführer und Major der Wehrmacht ersetzt. Mit diesem faulen Trick erlangte Himmler die volle Kontrolle über die Unternehmen und Besitztümer des Prinzen, ohne ihn formell zu enteignen.

Es brauchte fast neun Monate Einzelhaft, Folter und Verhöre, um Friedrich III. zu Solms-Baruth zu zwingen, das Dokument zu signieren. Er übertrug damit 17.300 Hektar Land in Brandenburg und weitere 20.000 Hektar in Schlesien, einschließlich aller seiner Unternehmen, Burgen und sonstigen Gebäude samt Inventar – im Austausch für sein Leben und das Überleben seiner Familie. Danach wurde er freigelassen: ein gebrochener Mann, all seiner Besitztümer beraubt und in katastrophalem gesundheitlichem Zustand, dessen einziger Halt die geliebte Familie war.

Himmler hätte ihn jederzeit ermorden lassen können, aber er brauchte ihn lebend, um die verdeckte Beschlagnahme der Grundstücke und Unternehmen zu verbergen und seine Verhandlungsposition gegenüber Bernadotte zu stärken. Im Glauben, er könne sich noch retten, verhandelte Himmler bis kurz vor dem Zusammenbruch mit Bernadotte. Bernadotte hingegen hoffte auf die Freilassung von 10.000 willkürlich inhaftierten skandinavischen KZ-Häftlingen, die als NS-Feinde festgenommen worden waren. Später schrieb Victor Mallet, der britische Gesandte für Schweden von 1940 bis 1945, in seinen Memoiren darüber. Ihr letztes Treffen fand in der Nacht vom 23. auf den 24. April statt. Als Hitler hörte, dass Himmler versucht, hinter seinem Rücken Kontakt mit Dwight D. Eisenhower aufzunehmen, geriet er in Wut, schloss Himmler aus der NSDAP aus und entfernte ihn aus allen öffentlichen Ämtern. Freilich waren weder Truman noch Churchill oder Eisenhower an Verhandlungen interessiert. Alles was sie wollten, war, die Herrschaft des deutschen Terrors über Europa zu beenden.

Nach dem Krieg wanderte Prinz zu Solms-Baruth mit seiner Familie nach Südwestafrika aus. Was nur möglich war, weil der britische Geheimdienst dem Präsidenten Südafrikas Jan Smuts, Geheimdienstexperte und enger Vertrauter von Churchill, berichtete, dass der Prinz den alliierten Streitkräften geholfen hatte, verfolgt und verhaftet worden war, und sein Eigentum von der Gestapo aufgrund seiner Verwicklung in die Verschwörung vom 20. Juli und seiner engen Verbindung zu deren Schlüsselfiguren beschlagnahmt worden ist. Friedrich überlebte das Ende des Dritten Reichs nur wenige Jahre, die Gestapo-Haft hatte seine Gesundheit zerstört. Er starb 1951 im heutigen Namibia.

Krank und müde zu hören, wie schlimm die Nazis waren

75 Jahre später: Sämtliche bedeutenden Personen und Institutionen Deutschlands versammeln sich zum Gedenken an den 20. Juli 1944. Dieses Zusammentreffen hat einen hohen symbolischen Wert, soll es doch der Welt zeigen, dass es kollektiven, physischen Widerstand gegen die NS-Diktatur gab. Der sichtbare Beweis, dass man nicht bis zum Ende untätig geblieben war, soll das deutsche Volk moralisch entlasten. Die Wahrheit ist aber, dass es in Deutschland immer noch genug Menschen gibt, die die Männer und Frauen des 20. Juli für Verräter halten, so wie ein großer Teil der Bevölkerung immer noch nicht von Antisemitismus und Antiziganismus geheilt worden ist.

Die Fähigkeit der Nazis, ihre Methoden der Verfolgung und Beschlagnahme zu verschleiern und mit scheinbar harmlosen Vorschriften legal erscheinen zu lassen, ist in der Öffentlichkeit so gut wie unbekannt. Sogar die Gerichte kommen, ohne historische Sachverständige zu konsultieren, immer wieder zu einer Auffassung zurück, die Fritz Bauer bereits in den 1950er und 1960er Jahren bekämpft hatte: die NS-Diktatur und ihre Hoheitsakte zu betrachten wie einen demokratischen Rechtsstaat. Doch indem man die von Ideologie durchtränkte, verschleiernde Sprache der Nazi-Juristen wortwörtlich interpretiert, ohne zu berücksichtigen, dass sie dazu diente, die politischen Gegner, die Opfer, zu diskriminieren und auszugrenzen, verharmlost man die Methoden des NS-Staats.

1989 leitete der Sohn Friedrich zu Solms-Baruth IV. in Deutschland einen Rechtsstreit zur Rückgabe der von den Nationalsozialisten gestohlenen Güter und Unternehmen ein. Nur die enteigneten Grundstücke und Unternehmen in Brandenburg unterliegen dem aktuellen Rückerstattungsanspruch, auf die schlesischen Güter besteht kein Anspruch, da sie sich nun in Polen befinden. Gerechtigkeit widerfuhr ihm nicht mehr, er starb 2005. Seither haben der Enkel des ursprünglich verfolgten Opfers, Friedrich V., und dessen Anwaltsteam neue Beweise vorgebracht, die die deutschen Gerichte überzeugen sollen, die erzwungene Vermögensübertragung an die Gestapo endlich anzuerkennen und die Rückgabe des Eigentums anzuordnen.

Enkel eines Hitler-Attentäters klagt Deutschland auf Rückerstattung seines Erbes
Historiker Antony Beever (Quelle: Bjørn Erik Pedersen/Creative Commons CC-BY 2.5)

Bei einer Anhörung im Jahr 2014 hatte die zuständige Behörde die Anhörung von historischen Sachverständigen, die von den Klägern ernannt worden waren, abgelehnt, unter ihnen der renommierte Historiker Sir Antony Beevor. Das Gericht entschied zugunsten des Staates, was letztlich darauf hinausläuft, dass das heutige Deutschland im Fall Solms-Baruth nationalsozialistisches „Recht“ umsetzt, indem es alle Schikanen gegen den Prinzen als unbedenklich einstuft. Die Gerichte argumentieren, dass es auch ein Zufall gewesen sein könnte, dass der Prinz am Tag nach dem gescheiterten Putsch von der Gestapo festgenommen wurde. Der vorsitzende Richter der ersten Verhandlung sagte Friedrich V.: “Sie haben keine Ahnung, wie krank und müde ich bin, jedes Mal zu hören, wie schlimm die Nazis waren, wenn jemand hier etwas von mir will.“

Bisher waren alle Gerichte der Auffassung, dass der Wortlaut des notariell beglaubigten Dokuments, zu dessen Unterzeichnung der Großvater des Klägers gezwungen worden war, weder den Verlust des Eigentums noch der Verfügungsmacht darüber zur Folge hatte, weshalb die Bundesrepublik Deutschland als mit dem Dritten Reich und der DDR identisches Völkerrechtssubjekt rechtmäßiger Eigentümer des Vermögens von Solms-Baruth sei.

Diese Auffassung änderte sich auch nicht, nachdem das Dokument vom 19.2.1945 gefunden wurde, mit dem sich der Bruder des Fürsten in Erwartung der unwiderruflichen Übertragung der Eigentumsrechte von seinem Bruder vollständig Himmlers Gewalt unterwerfen musste. Bis heute wird ein in Gestapo-Haft unter Zwang unterzeichnetes Dokument behandelt, als sei es ein zivilrechtlicher Vertrag, der unter Partnern auf gleicher Augenhöhe in einem deutschen Notariat geschlossen wurde.

Die Gerichte behaupten somit ohne jegliche historische Grundlage, von einem Beweis ganz zu schweigen, dass der Kläger im Wesentlichen nicht nachweisen könne, dass sein Großvater zur Unterzeichnung des Notariatsakts gezwungen worden sei, und dass dieser im Übrigen nicht den Verlust seines Eigentums oder seiner Verfügungsmacht darüber begründet hätte.

Sämtliche von Solms-Baruth genannten historischen Sachverständigen haben die Richter kategorisch abgelehnt. Ihnen zufolge würden sie allein über die übergeordnete historische Expertise verfügen, und sachverständige Zeugen seien daher nicht zu hören. In der Regel wenden sich Gerichte in solchen Fällen an das renommierte Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in München. Doch die vom Kläger vorgelegte Zeugenaussage dieses Instituts wurde vom Gericht in ihr Gegenteil umgedreht, und der Sachverständige durfte nicht vor Gericht erklären, was er gemeint hatte. Dem Kläger ist es aufgrund zweifelhafter Verfahrensvorschriften nicht gestattet, neue Beweise in den laufenden Fall einzubringen, damit er ist gezwungen, für jedes neue Beweisstück ein neues Verfahren zu eröffnen, was hohe Rechtskosten mit sich bringt.

Die Bundesrepublik Deutschland profitiert vom Raubzug der Nazis

Warum ist der Fall Solms-Baruth in der Öffentlichkeit unbekannt geblieben, und warum wird er derzeit behandelt wie eine heiße Kartoffel? Das Argument für die Rückerstattung stützt sich auf ein in der Verfassung verankertes Sondergesetz, wonach ein tatsächlicher Verlust von Eigentum „auf andere Weise“ als durch grundbücherliche Übertragung genauso zu behandeln ist wie eine formelle Enteignung. Dieses Rechtskonzept basiert auf einer Forderung der Alliierten kurz nach dem Zweiten Weltkrieg, die auch in das neue Gesetz übernommen wurde und 1990 in der Bundesrepublik in Kraft trat. Zu dieser Zeit bestanden die Alliierten auf diesem Gesetz im Verfassungsrang, um zu verhindern, dass der Staat Reparationen und Wiedergutmachungen für NS-Verbrechen vereitelt.

Genauer gesagt: Sie wollten verhindern, dass Wiedergutmachung im Hinblick auf Enteignungen unmöglich wird, nur weil die Nazis ihre Verbrechen in einen Mantel der Legalität gehüllt haben, wie sie es gegenüber allen verfolgten Opfern und Gegnern des Regimes taten. Kurz nach dem Zweiten Weltkrieg waren sich Experten der zweifelhaften Nazi-Methoden noch bewusst, weshalb sie ein Auge darauf hatten, sie nicht damit durchkommen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die Enteignung von Gegnern der Nazis häufig zu einer persönlichen Bereicherung der Nazis führte: Die oberste Steuer- und Finanzverwaltung in Berlin organisierte die Ermittlung, Konfiszierung und Verwertung des Vermögens der Nazi-Opfer und ließ es, oft über Versteigerungen, Parteimitgliedern zukommen. Diese Eigentumsverschiebungen sollten nach dem Krieg natürlich keinen Bestand mehr haben. Mit der Veränderung des historischen Bewusstseins wird diese Denkrichtung von den Gerichten aufgegeben.

Nazi-Günstlinge können die geraubten Güter behalten, und wenn Ländereien in den Besitz des Staates gelangen, erscheint dies harmlos, schließlich handelt es sich nicht mehr um den Nazi-Staat. Doch das Ergebnis des Verlustes bleibt das gleiche, denn die Bundesrepublik profitiert von den Bestimmungen, die sie für sich selbst geschaffen hat, um einen Vorteil aus dem Raubzug der Nationalsozialisten gegen deren Gegner zu ziehen.

Also ignorieren die Gerichte immer wieder genau dieses Gesetz, das aus der Erfahrung mit der NS-Diktatur hervorgegangen ist, und zu dessen Einhaltung sie verfassungsrechtlich verpflichtet sind, indem sie behaupten, die Kläger, in diesem Fall der Enkel von Friedrich zu Solms-Baruth, hätten keinen Anspruch auf Rückerstattung, weil keine formelle Enteignung stattgefunden habe. Stattdessen versteift sich die Bundesrepublik auf die Behauptung, der Diebstahl habe erst nach Mai 1945 stattgefunden, und das dem Fall zugrunde liegende Rückerstattungsgesetz sei daher nicht anwendbar – was die Wissenschaft freilich widerlegt: Die chemische Analyse der Tinte datiert die schriftlichen Verfügungen zur Vernichtung der Urkundenregister als Eigentumsnachweis des Opfers vor den Mai 1945, also vor das Ende des NS-Regimes, und zeigt damit deutlich, dass die Nazis sich verschworen hatten, um ihre illegale Enteignung zu vertuschen.

Entscheidend ist, dass die Originaldokumente erhalten geblieben sind. Die Analyse der chemischen Tinte im Fall Solms-Baruth weist darauf hin, dass etwa 10% bis 20% der in ähnlicher Weise verschleierten Enteignungen nach dem deutschen Eigentumsrecht zurückgeführt werden müssen, die bis jetzt als nicht rückerstattungsfähig gegolten haben, weil sie das ostdeutsche Regime als Beschlagnahmungen im Zuge der Bodenreform eingestuft hatte.

Sollte der klare Restitutionsanspruch nach dem Eigentumsrecht aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht per se anerkannt werden, wird sich die Bundesrepublik Deutschland mit weitreichenden Verfahren konfrontiert sehen, die zur Rückgabe unzähliger Güter führen werden, die ähnlich wie im Fall Solms-Baruth ihren rechtmäßigen Besitzern nach der nationalsozialistischen Methode „Enteignung durch Schikane“ entwendet worden sind.

(Auf Englisch erschienen in Arutz Sheva. Übersetzung: Thomas Eppinger)

Anmerkung der Redaktion: Im Zuge unserer Recherchen stoßen wir ab und zu auf Texte, die nicht zu unseren Kernthemen gehören, die aber zu interessant sind, um sie Ihnen vorzuenthalten. Dies ist einer davon. Sie finden diese Fundstücke künftig unter dem Stichwort „aufgelesen“.

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