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Gesetzesentwurf: Leugnung des israelischen Existenzrechts soll strafbar werden

Die Gesetzesinitiative zum Existenzrecht Israels geht von Hessens CDU unter der Führung von Ministerpräsident Boris Rhein aus. (© imago images/dts Nachrichtenagentur)
Die Gesetzesinitiative zum Existenzrecht Israels geht von Hessens CDU unter der Führung von Ministerpräsident Boris Rhein aus. (© imago images/dts Nachrichtenagentur)

Israel das Existenzrecht abzusprechen, ist keine legitime politische Kritik, sondern die Infragestellung der Grundlage jüdischer Selbstbestimmung. Dass die CDU dies künftig unter Strafe stellen will, ist deshalb nicht nur richtig – sondern längst überfällig.

»Wer jüdisches Leben in Deutschland angreift, greift unsere Gesellschaft an – und greift unsere Demokratie an«, warnt Friedrich Merz. Dass ein deutscher Bundeskanzler das überhaupt bekräftigen muss, zeigt auf alarmierende Weise, wie weit sich politische Selbstverständlichkeiten mittlerweile verschoben haben. Gerade der Ort verlieh der Botschaft zusätzliches Gewicht: Nicht im Kanzleramt, sondern während einer Sitzung des CDU-Präsidiums in der Berliner Synagoge von Chabad in Wilmersdorf wurde das Bekenntnis abgelegt.

Schon Angela Merkel hatte 2008 im Deutschen Bundestag in Berlin die Grundlinie formuliert, welche die Sicherheit Israels als Bestandteil der deutschen Staatsräson definierte. 2014 bekräftigte Merkel bei einer Kundgebung gegen Antisemitismus am Brandenburger Tor in Berlin, dass jüdisches Leben »zu unserer Identität und Kultur« gehöre und der Kampf gegen Antisemitismus eine dauerhafte Bürgerpflicht sei. 2020 in Berlin verschärfte sie den Ton nochmals, als sie einräumte, viele Jüdinnen und Juden in Deutschland fühlten sich »nicht sicher, nicht geachtet« – ein Befund, der über bloße politische Rhetorik deutlich hinausweist.

Wohlfeile Worte genügen aber nicht. Aus Bekenntnissen allein erwächst keine politische Konsequenz. Genau an dieser Stelle setzt der aktuelle Vorstoß an, der die Leugnung des Existenzrechts Israels künftig strafrechtlich erfassen will.

Die Initiative aus Hessen

Aus Wiesbaden kommt der Vorschlag, einen eigenen Straftatbestand zu schaffen, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Gleiches soll für entsprechende öffentliche Aufrufe gelten, wie etwa die Parole »From the River to the Sea«. Zur Erinnerung: Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin I hat schon im Dezember 2025 entschieden, dass die Verwendung dieser Parole als Kennzeichen der Hamas zu verstehen sei. Die Hamas gilt seit November 2023 in Deutschland offiziell als terroristische Organisation.

Der hessische Vorschlag ist überdies darauf bedacht, auch die Zurschaustellung von Landkarten zu verbieten, auf denen der Staat Israel durchgestrichen ist. Vorgestellt wurde der Gesetzentwurf des CDU-geführten hessischen Justizministeriums neulich in Frankfurt am Main in der Jüdischen Gemeinde.

Die Landesregierung Hessen will § 130 StGB dementsprechend um den folgenden Absatz 4 ergänzen:

»Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.«

Mit der vorgesehenen Strafandrohung – Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe – würde diese Grenze erstmals ausdrücklich im Kontext des israelbezogenen Antisemitismus gezogen. Dass Ministerpräsident Boris Rhein den symbolträchtigen 8. Mai als Datum für die Initiative im Bundesrat gewählt hat, unterstreicht den erinnerungspolitischen Rahmen des Vorhabens: Der Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus wird damit zugleich zum Bezugspunkt aktueller staatlicher Selbstvergewisserung.

Rhetorik, Recht und Räson

Auf Instagram sorgte die CDU für Aufruhr, als sie die Pläne nun als Beschluss der Partei auf Bundesebene bekanntgab. Denn sie brachte die staatsmoralische Dimension des Antisemitismus in einer derart deutlichen und verfassungspolitisch aufgeladenen Sprache auf den Punkt:

»Für uns ist klar: Der Staat darf nicht hinnehmen, dass zur Vernichtung Israels aufgerufen oder sein Existenzrecht öffentlich bestritten wird. Wir setzen uns dafür ein, dass bestehende Regelungslücken im Strafrecht im Einklang mit dem Grundgesetz geschlossen werden. Das hat heute das Präsidium der CDU Deutschlands beschlossen.«

In der Kommentarspalte des Beitrags fällt die Resonanz entsprechend deutlich aus. Neben zustimmenden Stellungnahmen, die den Vorstoß als überfällige Klarstellung begrüßen, finden sich auch Beiträge, die den sachlichen Diskurs deutlich verlassen und die Radikalität jener Rhetorik sichtbar machen, auf die der Gesetzentwurf zielt. So heißt es in einem Kommentar wörtlich: »Israel gehört von dieser Welt verboten. Ein Krebsgeschwür ist es, mehr nicht«. Eine solche Sprache ist keine politische Kritik mehr, sondern pauschale Delegitimierung und Entmenschlichung – und damit Ausdruck dessen, was der Entwurf strafrechtlich fassen will.

Es erheben sich auch kritische Einwände, die wiederum etwas sachlicher, wenn auch weitgehend tendenziös artikuliert werden. Viele Gegner der Verbotspläne sehen darin eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und wollen eine Verletzung von Artikel 5 des Grundgesetzes geltend machen.

Eine am Donnerstag veröffentlichte Kritik von Amnesty International etwa erklärt den CDU-Entwurf zum »Risiko für die Meinungsfreiheit« und behauptet süffisant-belehrend, der Tatbestand der Volksverhetzung sei traditionell auf den Schutz von Menschen und Bevölkerungsgruppen ausgerichtet, nicht auf Staaten. Zum einen jedoch wird legitime Kritik an Israel durch das geplante Gesetz keineswegs unterbunden, sondern eine klare Grenze zur existenziellen Vernichtungssprache wird gezogen. Zum anderen ist Israel der garantierte Schutzraum jüdischen Lebens, und die Leugnung seines Existenzrechts bedeutet eine nicht zulässige Bedrohung von Menschen. 

Die Warnung vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit verkennt jedenfalls die verfassungsrechtliche Linie: Artikel 5 GG schützt auch zugespitzte und provokante politische Rede – nicht jedoch Äußerungen, die in Hetze umschlagen und die Würde anderer angreifen oder deren Existenz delegitimieren.

Existenzrecht

Andere kolportieren die Behauptung, kein Staat der Welt verfüge über ein »unerschütterliches Existenzrecht« im normativen Sinn. Das ist aber falsch. Denn das völkerrechtliche Existenzrecht eines Staates entspringt direkt aus Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta, der die territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit unter absoluten Schutz stellt. Trotzdem und gerade deswegen versuchen unnachgiebige »Israel-Kritiker«, den jüdischen Staat grundsätzlich zu relativieren, seine Entstehungsgeschichte als dubios und seine staatliche Zukunft als politisch verhandelbar darzustellen.

Israels Legitimität jedoch ist unveräußerlich. Die Gründung des israelischen Staates ist darüber hinaus kein politisches Zugeständnis, sondern ein völkerrechtliches Faktum. Artikel 80 der UN-Charta, die sogenannte »Jewish People’s Clause«, verbietet es den Vereinten Nationen ausdrücklich, die im Völkerbundmandat von 1922 festgeschriebenen Rechte des jüdischen Volkes anzutasten.

Israel ist also kein Bruch des Völkerrechts, sondern dessen konsequente Erfüllung. Die Basis bildet die San-Remo-Konferenz (April 1920), die den jüdischen Anspruch auf eine Heimstätte erstmals in geltendes Völkerrecht goss. Der Völkerbund ratifizierte dies am 24. Juli 1922 und erkannte in seinem Mandatstext die historische Verbindung des jüdischen Volkes zu diesem Land ausdrücklich an.

Nach 1945 garantierte Artikel 80 der UN-Charta den Fortbestand dieser Rechte. Die UN-Resolution 181 vom 29. November 1947 bekräftigte die Legitimität eine jüdischen Staates. Mit der Unabhängigkeitserklärung vom 14. Mai 1948 erfüllte Israel alle Bedingungen der Konvention von Montevideo für staatliche Souveränität: Staatsvolk, Territorium und Regierung. Das ultimative völkerrechtliche Siegel erfolgte am 11. Mai 1949 mit der UN-Resolution 273, durch die Israel als gleichberechtigtes Mitglied in die Weltgemeinschaft aufgenommen wurde.

Nach dem Zivilisationsbruch

Christian Heinz (CDU), der Justizminister von Hessen und Befürworter der Bundesratsinitiative, stellt fest, dass bei einigen Menschen Aufklärung nicht ausreicht. In der Tat. Das angestrebte Verbot bietet eine strafrechtliche Handhabe gegen genau jene Formen antisemitischer Mobilisierung, die im Kontext der Intifada-Rhetorik grassieren. Wo politische Parolen in die Delegitimierung jüdischen Lebens umschlagen, soll der Staat nicht bei der bloßen Bewertung stehenbleiben.

Aus dem Zivilisationsbruch des Holocaust erwächst die moralische Verpflichtung, das Existenzrecht Israels als Schutzraum bedingungslos zu verteidigen. Dieses Bekenntnis bildet seit der Gründung der Bundesrepublik das moralische Fundament der Gesellschaft.

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