Lesben im Iran: 100 Peitschenhiebe für Sex

Lesben im Iran: 100 Peitschenhiebe für Sex„Dabei verweisen Codes queerer Frauen wie kurze Haare, Piercings, weite Klamotten nicht unbedingt auf sexuelle Vorlieben. Häufig sind sie ein geschlechterpolitisches Statement: Ein Tomboy zu sein ist im Iran eine politische Haltung. Denn das iranische Regime basiert auf einer Geschlechterordnung, in der Frauen ebenso wie Männern ein bestimmter Platz in Staat, Öffentlichkeit und Familie zugewiesen wird. Einer patriarchalen Ordnung, nach der offene Homosexualität ebenso verfolgt wird wie politischer Feminismus. ‚Es gibt keine Organisation von Lesben im Iran – das wäre lebensgefährlich‘, sagt Pari. Homosexualität ist im Iran illegal, alle Akte – von leidenschaftlichem Küssen bis zu penetrativem Sex – werden mit Körperstrafen geahndet. Nach Artikel 238 des iranischen Strafrechts ist die vorgesehene Strafe für mosaheqeh, das Aneinanderreiben von weiblichen Genitalien, 100 Peitschenhiebe. Homosexualität gefährdet nach Ansicht des Regimes die öffentliche Ordnung, weshalb es Schwulen und Lesben ihre Identität abspricht. So erklärte im Jahr 2007 der damalige Präsident Mahmud Ahmadinedschad vor Studierenden der Columbia University in New York: ‚Es gibt keine Homosexuellen im Iran.‘

Gleichgeschlechtliches Begehren wird als Krankheit eingestuft, den Kranken wird zu einer Operation geraten. Homosexuelle seien im falschen Körper geboren. Vollziehen sie die zur Hälfte staatlich bezahlten OPs, ist ihr Begehren rechtmäßig und gottgefällig gegengeschlechtlich. Anderen werden Psychopharmaka verschrieben, um ihre angebliche Krankheit zu heilen. Auch der vorherrschenden islamischen Rechtsauslegung zufolge werden homosexuelle Praktiken verurteilt. (…) So bleibt für Homosexuelle als einzige Option die Unsichtbarkeit. (…) Die Lage von Lesben wird durch die Entrechtung von Frauen im Iran weiter verschärft. Mädchen können regulär mit 13, mit Sondergenehmigung auch schon mit acht Jahren verheiratet werden – vor der Pubertät und bevor sie ihr Begehren entdecken können. Häusliche Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe sind nach iranischem Recht kein Tatbestand. Frauen sind oft finanziell abhängig von ihren Ehemännern, die zudem als ihr gesetzlicher Vormund agieren.“ (Bericht im Tagesspiegel: „Das geheime Leben der Lesben im Iran“)

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