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»Wo Leid zur Ware wird, gerät die Würde der Opfer ins Wanken«

Nathanael Liminski im Mena-Interview: »Wo Leid zur Ware wird, gerät die Würde der Opfer ins Wanken«
Nathanael Liminski im Mena-Interview: »Wo Leid zur Ware wird, gerät die Würde der Opfer ins Wanken« (© Land NRW / Ralph Sondermann)

Der deutsche Bundesrat hat im Mai einen Gesetzentwurf beschlossen, um den kommerziellen Handel mit persönlichen Gegenständen jüdischer Verfolgter des Nationalsozialismus zu unterbinden.

Initiiert hatte den Entwurf Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. Er reagierte damit auf eine im vergangenen Jahr geplante Auktion solcher Objekte im nordrhein-westfälischen Neuss. Im Gespräch mit Elisa Mercier erläutert Liminski, wie das Gesetz konkret ausgestaltet werden soll.

Elisa Mercier (EM): Das Auktionshaus Felzmann in Neuss plante im November 2025 unter dem Titel »Das System des Terrors Vol. II (1933–1945)« eine Versteigerung persönlicher Gegenstände jüdischer NS-Verfolgter, darunter Judensterne, Briefe aus Konzentrationslagern und weitere Objekte – oft mit noch lesbaren Namen der Betroffenen. Wie konnte es zu dieser später gestoppten Auktion kommen?

Nathanael Liminski (NL): Erstmalig erfahren von der geplanten Auktion hatte ich über einen Hinweis aus der polnischen Community. Binnen kurzer Zeit hatte die Empörung über die geplante Auktion und die dort in einem Online-Katalog feilgebotenen Gegenstände von Opfern des Nationalsozialismus eine unglaubliche Dynamik erfahren – zunächst lokal, dann national und schließlich auch international. Also habe ich mich bemüht, die Wogen möglichst schnell wieder zu glätten. Hier ging es nicht nur um eine innenpolitische oder eine ordnungsrechtliche Frage. Es ging um historische Verantwortung, um Glaubwürdigkeit und um den respektvollen Umgang mit unseren europäischen Partnern, insbesondere mit Polen, dem Tatort der meisten dieser von Deutschen begangenen Verbrechen.

Die kollektive Erinnerung an das Leid der Opfer der NS-Diktatur ist Teil der DNA der Bundesrepublik Deutschland. Besonders schlimm ist es daher, wenn diese kollektive Erinnerung für kommerzielle Zwecke missbraucht wird, wenn mit Gegenständen aus dieser dunkelsten Epoche deutscher Geschichte Geschäfte gemacht werden. Wo die Erinnerung an das Leid zur Ware wird, gerät die Würde der Opfer ins Wanken. Ich möchte das nicht.

In diesem konkreten Fall konnte ich den Auktionator in einem persönlichen Telefonat einen Tag vor dem angesetzten Termin davon überzeugen, die Auktion abzusagen. Das grundsätzliche Problem solcher Auktionen war damit allerdings weiterhin ungelöst. Denn es gibt bisher keine wirksame und rechtssichere Möglichkeit, den Verkauf solcher Gegenstände zu untersagen. Mit meinem grünen Kabinettskollegen, Justizminister Benjamin Limbach, war und bin ich mir einig: Das muss sich ändern. Deshalb haben wir eine entsprechende Gesetzesinitiative für den Bundesrat auf den Weg gebracht, die einstimmig beschlossen worden ist. Der Gesetzentwurf wird dann in den Bundestag eingebracht, so dass es hoffentlich bald eine bundesweite Regelung geben wird.

EM: Wie ist der Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern derzeit rechtlich geregelt, und welche Lücken oder Grauzonen sehen Sie?

LN: Nach der bislang geltenden Gesetzeslage ist es in den allermeisten Fällen nicht möglich, den Handel mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus zu beschränken. Ein Verkaufsverbot auf Grundlage der polizeilichen beziehungsweise ordnungsbehördlichen Generalklausel ist auf Einzelfälle begrenzt und zudem lückenhaft. Ein Einschreiten der Polizei- und Ordnungsbehörden zum Schutz der Opfer des Nationalsozialismus ist bislang lediglich auf Propagandamittel aus der Zeit des Nationalsozialismus beschränkt.

Dem Schutz der Opfer und der Würde der Betroffenen trägt dies aus meiner Sicht nicht hinreichend Rechnung. Deshalb bin ich auf Justizminister Benjamin Limbach zugegangen, um Wege auszuloten, dies zu ändern. Besonders perfide und unerträglich finde ich, dass oftmals gerade die Gegenstände besonders hohe Preise erzielen, an denen – in manchen Fällen wortwörtlich – besonders viel Blut klebt.

Geschichte als Auftrag

EM: Was genau sieht der von Ihnen eingebrachte Gesetzentwurf vor?

LN: Der Gesetzentwurf sieht ein grundsätzliches und strenges Handelsverbot für alle Gegenstände vor, die einen unmittelbaren Bezug zu den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben. Zugleich wollen wir durch genau definierte Ausnahmeregelungen sicherstellen, dass der An- und Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen möglich bleibt. Uns ist allerdings wichtig, dass diese Gegenstände dann auch in die Hände gelangen, in die sie gehören: in die Hände von Gedenkstätten und Museen, in die Hände von Archiven und Bibliotheken und in die Hände der Wissenschaft und Forschung, damit sie für zukünftige Generationen bewahrt werden können.

Gleichzeitig wissen wir, dass ein nicht unerheblicher Teil dieser Gegenstände von den Nachfahren der Opfer zum Verkauf angeboten wird – viel zu oft übrigens auch aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus. Daher muss es weiterhin möglich sein, diese Gegenstände unter bestimmten Bedingungen trotzdem veräußern zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesem Umstand Rechnung.

EM: Kritiker sehen einen Konflikt zwischen Ihrem Vorhaben und etwa allgemeinen Verkaufsrechten. Wie begegnen Sie dieser Kritik, und wo verläuft aus Ihrer Sicht die Grenze zwischen legitimer Sammlung und problematischer Kommerzialisierung?

LN: Für uns ist Geschichte kein Handelsgut, sondern ein Auftrag. Persönliche Gegenstände, Briefe und Tagebücher der Opfer der Nationalsozialisten sind keine Kuriositäten für Kataloge. Sie sind stille Zeugen eines staatlich organisierten Verbrechens. Diese Objekte sind ein wichtiger Weg zurück zum Ursprung des Holocaust, der damit begonnen hat, dass die jüdischen Bürger mitten unter uns zu Fremden gemacht und ihnen Stück für Stück ihre Identität und Würde genommen wurde – bis hin zu den Haaren kurz vor ihrer Ermordung. Was blieb, war lediglich eine anonyme Nummer. Die persönlichen Gegenstände der Opfer, die wir mit unserem Gesetzentwurf schützen wollen, erzählen ihre Geschichte und geben ihnen damit ihre Personalität und Würde zurück.

Wir dürften daher nicht zulassen, dass die Opfer der Nationalsozialisten durch die kommerzielle Verwertung ihres Nachlasses erneut zu Nummern werden – dieses Mal in den Katalogen der Auktionshäuser und den Listen der Kunsthändler. Hinzu kommt: Diese Objekte leisten das Zeugnis, das die Opfer selbst nicht mehr erbringen können. Sie sind ein Beweis für ungeheuerliches millionenfaches Unrecht. Diese Gegenstände zu erforschen und nachfolgenden Generationen zugänglich zu machen, wird in Zukunft immer wichtiger werden, weil mit dem Ableben der letzten Zeitzeugen die Brücke der Erinnerung immer brüchiger wird.

EM: Welche Auswirkungen erwarten Sie von dem Gesetz auf den Markt für NS-Dokumente und Holocaust-Zeugnisse, und wie soll die praktische Durchsetzung aussehen?

Unser Gesetz würde uns in die Lage versetzen, den Verkauf derartiger Gegenstände an private Sammler in Deutschland wirksam zu unterbinden. Konkret fiele diese Aufgabe den Polizei- und Ordnungsbehörden zu. Gleichzeitig bin ich nicht naiv. Natürlich kann der vorliegende Gesetzentwurf den Handel nicht vollständig unterbinden, denn Gegenstände aus der NS-Zeit werden weltweit gehandelt. Und zahlungskräftige Käufer sitzen oft auch im Ausland. Das große Interesse, mit dem die Vorgänge rund um den vorliegenden Gesetzentwurf im Ausland verfolgt werden, stimmt mich allerdings optimistisch, dass es gelingen könnte, in einem weiteren Schritt mit unseren europäischen Partnern über ein europaweites Verbot des Handels mit derartigen Gegenständen ins Gespräch zu kommen. In diesem Sinne kann der Gesetzentwurf ein wichtiges Signal setzen.

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