Konzerte „nur für Männer“ in Israel nicht erlaubt

In Israel ist Geschlechtertrennung bei religiösen Veranstaltungen keine Seltenheit. Dies steht jedoch in Widerspruch zu dem demokratischen und emanzipatorischen Staatsverständnis des Landes, weshalb immer wieder Gegenstimmen laut und solche Konzerte gerichtlich untersagt werden.

Konzerte „nur für Männer“ in Israel nicht erlaubt
Motty Steinmetz (Quelle: Israeli Broadcasting Corporation, CC BY-SA 4.0)

Am Montag hätte in Haifa, einer im Norden Israels gelegene Stadt, ein Konzert nur für Männer stattfinden sollen. Die ultra-orthodoxen Sänger Mordechai Ben David und Motty Steinmetz sprachen sich im Vorfeld für eine Geschlechtertrennung aus. Der Mitte 20-jährige Sänger Steinmetz trat bereits vor einigen Wochen in einem öffentlichen Park in Afula auf. Auch hier wurde das Konzert nur für Männer abgehalten, was im Land heftige Diskussionen auslöste.

Wenn Frauen von Konzerten mit ultra-orthodoxen Sängern nicht vollkommen ausgeschlossen sind, müssen sie getrennt von Männern sitzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sie selbst religiös sind oder nicht. Aufgrund der Knesset-Wahlen am 17.September werden zurzeit auch religiöse Themen, darunter eben die Geschlechtersegregation bei Veranstaltungen, diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass oft – auf Protest hin – Veranstaltungen abgesagt werden, nicht aber die Geschlechtertrennung aufgehoben wird, was die Diskriminierung gegenüber Frauen grundsätzlich nicht weniger macht.

Segregation und Diskriminierung verboten

Segregation und Diskriminierung sind nach israelischem Recht verboten. Die Trennung der Geschlechter ist allerdings Teil der ultra-orthodoxen Glaubensvorstellung. Somit stehen Staat und Religion im Widerspruch zueinander. Ultra-orthodoxe Parteien in Israel möchten eine Staatsauslegung nach den Ideologien der Torah fördern. Solange allerdings  Israel ein demokratischer Staat ist, wird dies nicht möglich sein. Vor allem Frauenrechtsorganisationen setzen sich für die Gleichstellung der Geschlechter in Israel ein.

Aufgrund der Konzerte von Steinmetz starteten sie eine Petition, die vor dem Gerichtshof schließlich die Absage des Konzerts in Haifa nach sich zog. Nachdem das „israelische Frauennetzwerk“ von dem Konzert in Haifa erfahren hatte, richtete es sich an Einat Kalisch-Rotem, der Bürgermeisterin der Stadt, und konnte so den Fall vor Gericht bringen. Der zuständige Rechtsanwalt erklärte, dass solange von der Stadt Gelder für Veranstaltungen bezogen werden, sich die Parteien an die Regeln der Stadtverwaltung halten müssten – das gilt auch für die ultra-orthodoxe Gruppe der Haredim.

Für die Durchführung einer Geschlechtertrennung müsste eindeutig erklärt werden, weshalb diese für die Veranstaltung notwendig sei. Da dies – wenig überraschend – nicht ausreichend dargestellt werden konnte, wurde das Konzert abgesagt.

Der Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit erklärte im Zuge der Diskussion, dass Geschlechtertrennung kein Problem darstelle, wenn sie freiwillig vonstatten gehe. Außerdem sollte überlegt werden, ob Geschlechtertrennung erlaubt werden solle, wenn das Publikum solcher Veranstaltungen selbst eine befürworte. Unabhängig von solcher Zustimmung ist diese Auslegung jedoch Frauen gegenüber diskriminierend. Auch wenn das Zielpublikum zum Großteil eine Geschlechtertrennung befürwortet, muss hinterfragt werden, weshalb dem so ist, und ob Frauen diese Entscheidung aus eigenen Stücken treffen.

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