Hinter einem von den Rechtsextremen vorangetriebenen, höchst problematischen Gesetz über die Todesstrafe für Terroristen dürfte viel Wahlkampfkalkül stecken.
Die Knesset hat am Montagabend ein Gesetz verabschiedet, das erstmals in Israels Geschichte die Todesstrafe für Terroristen ermöglichen soll. 62 Abgeordnete stimmten dafür, 48 dagegen, für israelische Verhältnisse in der Knesset ein eher knappes Ergebnis. Eingebracht wurde der Entwurf von der Partei Otzma Jehudit des rechtsextremen Ministers für nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir. Zusammen mit seinen Gefolgsleuten – und zur Empörung der Opposition – trug er bei der Abstimmung eine goldene Henkersschlinge am Revers, danach stieß er freudestrahlend auf die Verabschiedung des Gesetzes an, als habe er ein wichtiges Rennen gewonnen.
Soweit bekannt – der konkrete Gesetzestext liegt Mena-Watch nicht vor –, geht es in dem Gesetz ausschließlich um Fälle von terroristischen Morden; andere terroristische Straftaten sind davon nicht betroffen. Fanden sie außerhalb des israelischen Kernlands statt, also jenseits der sogenannten Grünen Linie, und sind die Beschuldigten keine israelischen Staatsbürger, werden die Fälle vor Militärgerichten verhandelt, die in Zukunft die Todesstrafe obligatorisch verhängen müssen.
Auch wenn das so nicht im Gesetzestext zu stehen scheint, wären in der Praxis vor allem palästinensische terroristische Mörder von diesen Bestimmungen betroffen. Vor allem, aber nicht nur: Würde beispielsweise ein Europäer ins Westjordanland reisen und dort einen tödlichen Terroranschlag gegen Israelis begehen, so würde dieser Person, obwohl kein Palästinenser, künftig auch die Todesstrafe blühen.
Verfahren gegen israelische Staatsbürger werden im Gegensatz dazu vor Zivilgerichten durchgeführt. Auch dort sollen künftig Todesurteile gegen Angeklagte möglich sein, sofern sie terroristische Morde begangen haben, die darauf abzielten, »die Existenz des Staates Israel zu leugnen«.
Einseitige Auswirkungen
Das bezieht sich formal zwar auf alle Bürger, Juden wie Araber gleichermaßen, doch ist schwer vorstellbar, wie jüdische Terroristen davon betroffen sein könnten. Wie Yoav Sapir, ehemaliger Leiter der israelischen Staatsanwaltschaft, in der New York Times bemerkte, hätte beispielsweise Baruch Goldstein, der 1994 in der Machpela in Hebron 29 Palästinenser erschossen hat, auf Basis des jetzt verabschiedeten Gesetzes wahrscheinlich nicht zum Tod verurteilt werden können: Seine Tat, so verabscheuenswürdig sie auch war, hätte nicht als »Leugnung der Existenz des Staates Israel« ausgelegt werden können.
Das Gesetz beinhaltet noch andere Verschärfungen, die es überaus problematisch machen. Verurteilte sollen in speziell dafür vorgesehene Einrichtungen verlegt werden, vollständig abgeschirmt von der Außenwelt, ohne Besuchsmöglichkeiten, abgesehen von autorisiertem Personal. Selbst der Kontakt zu Anwälten wäre auf Videogespräche beschränkt.
Und auch die Vollstreckung folgt einer rigiden Logik. Spätestens neunzig Tage nach dem Urteil soll die Hinrichtung erfolgen. Bei Staatsbürgern soll es zumindest die Möglichkeit einer Umwandlung des der Todes- in eine Gefängnisstrafe geben, bei von Militärgerichten verurteilten Nicht-Staatsbürgern dagegen nur in sehr seltenen Fällen. All das weckt selbstverständlich schwerwiegende Bedenken.
Die Orthodoxen sind dagegen
Bemerkenswert und in der gegenwärtigen israelischen Regierung keineswegs selbstverständlich ist, dass gerade die ultraorthodoxen Parteien, die in vielen Fragen als feste Stützen der Regierungskoalition gelten, diesmal auf Distanz gingen. Während Ben-Gvir den Gesetzesentwurf als moralisches Gebot darstellt, lehnen führende Rabbiner eine staatliche Hinrichtung grundsätzlich ab. Rabbi Dov Lando etwa, geistliches Oberhaupt von Degel HaTorah, erklärte, das Töten eines Menschen, selbst eines Mörders, dürfe kein Instrument politischer Machtausübung werden.
Die Enthaltung von Abgeordneten der Parteien Schas und Agudat Yisrael zeigt, wie tief die religiösen Fraktionen zwischen politischer Loyalität und halachischer Verantwortung gespalten sind, dass die Initiative am Ende maßgeblich von einer rechtsextremen Partei getragen wurde. Vom teils entschiedenen Widerspruch der Opposition abgesehen konnte jedenfalls nicht einmal im sonst geschlossenen Regierungslager von Einigkeit die Rede sein. Und auch in Armee- und Sicherheitskreisen ist die Unterstützung für das Gesetz überschaubar.
Ehemalige Generalstaatsanwälte und Verfassungsrechtler warnen vor einer Erosion des Rechtsstaats durch ein Gesetz, das eine historische Zäsur darstellt. Denn Israels Geschichte mit der Todesstrafe ist äußerst kurz. Seit der Staatsgründung wurde sie nur ein einziges Mal vollstreckt: 1962 an Adolf Eichmann als Strafe für die singulären Verbrechen der Nationalsozialisten am jüdischen Volk.
Absehbares Wahlkampfgetöse
Unabhängig von den konkreten Inhalten steht die Frage im Raum, warum das Thema von den Rechtsextremen ausgerechnet jetzt wieder in den Mittelpunkt gezerrt worden ist. Weit verbreitet ist die Überzeugung, dass für Ben-Gvir & Co. Wahlkampfkalkül dahintersteckt: Sehr wahrscheinlich wird das Gesetz vom Obersten Gerichtshof ganz oder teilweise zu Fall gebracht werden – und das wird den Rechten die Steilvorlage für eine weitere Kampagne gegen eine angebliche außer Rand und Band geratene Justiz liefern.
Man muss kein Prophet sein, um einen unschönen Wahlkampf vorauszusehen, in dem von Premier Benjamin Netanjahu bis zur äußersten Rechten gegen einen angeblich »tiefen Staat« und eine unzulässige politische Einflussnahme der Justiz gehetzt wird – der Streit über die umstrittene »Justizreform«, mit der es der Regierung nicht zuletzt um eine Entmachtung des Obersten Gerichts gegangen ist, ist noch in lebhafter Erinnerung.
Itamar Ben-Gvir und seine Verbündeten preisen das Gesetz als Beweis von Stärke und als Schutz der israelischen Bevölkerung. In Wahrheit geht es aber nicht um die Frage, ob Israel hart genug gegen seine Feinde auftritt – das hat das Land bereits lange unter Beweis gestellt –, sondern ob es den Mut bewahrt, sich selbst treu zu bleiben. Das Überleben des Landes entscheidet sich daran, ob es seinem Anspruch gerecht wird, jüdisch und demokratisch zugleich zu sein – und zu bleiben. Und Todesstrafen-Fantasien von rechtsextremen und rassistischen Wahlkämpfern leisten dazu keinen Beitrag.
Das ist ein Auszug aus dem jüngsten Mena-Watch-Newsletter vom 25. März. Wenn Sie unseren Newsletter künftig immer schon am Mittwochnachmittag erhalten wollen, melden Sie sich hier an.






