Nachdem Südafrika im vergangenen Jahr noch auf die angebliche Dringlichkeit der humanitären Lage in Gaza hingewiesen hatte, erbat es sich nun weitere achtzehn Monate, um seine Völkermordvorwürfe untermauern zu können.
Kürzlich stellte Südafrika beim Internationalen Gerichtshof (IGH) den Antrag auf eine achtzehnmonatige Verlängerung der Frist zur Einreichung von Schriftsätzen, mit denen es die erhobenen Völkermordvorwürfe gegen Israel untermauern möchte. Dieser Antrag auf Fristverlängerung zeige, dass die Klage gegen den jüdischen Staat zusammenbricht, erklärte das israelische Außenministerium am Sonntag.
»Die schriftlichen Einreichungen werden nicht vor 2029 abgeschlossen sein. Alle Behauptungen von ›Dringlichkeit‹ haben sich nun in Südafrikas stillschweigende Bitten um mehr Zeit verwandelt«, twitterte das Ministerium. »In diesem Fall ging es nie um die Fakten. Es war schon immer eine im Dienste der Hamas durchgeführte Propagandakampagne Südafrikas, die sich als rechtliches Verfahren tarnt«, erklärte das Ministerium, das die Verlängerung um achtzehn Monate als »außergewöhnlich« bezeichnete.
Südafrika, das Israel Völkermord in Gaza vorwirft, hat einer effektiven Verlängerung des IGH-Verfahrens um 36 Monate zugestimmt, nachdem es um zusätzliche Zeit gebeten hatte, um auf Israels erste Verteidigungserklärung zu reagieren. In einem Beschluss vom 21. Mai, der am Freitag veröffentlicht wurde, räumte der IGH Südafrika bis zum 22. November 2027 Zeit ein, um seine Erwiderung einzureichen. Israel hat dann wiederum bis zum 22. Mai 2029 Zeit, eine Gegenerwiderung einzureichen.
Längste Verzögerung
Nach Angaben des Gerichts teilte Südafrika den Richtern im vergangenen Monat mit, dass eine zweite Runde schriftlicher Schriftsätze erforderlich sei. Dies sei aufgrund der Komplexität des Falles, des Umfangs der israelischen Gegenerwiderung sowie der Einwände Israels gegen die Zuständigkeit des Gerichts und die Zulässigkeit des südafrikanischen Antrags notwendig. Israel argumentierte, dass eine weitere Runde von Schriftsätzen unnötig sei, so das Gericht, das Jerusalems Einwände ablehnte. Zugleich erklärte es jedoch, dass Israel die gleiche Zeitspanne für seine Gegenerwiderung erhalten muss, nachdem Südafrika achtzehn Monate für seine Antwort eingeräumt worden waren.
Die Verlängerung markiert die jüngste Verzögerung in dem Verfahren. Im Jahr 2025 gewährte der IGH Israel eine sechsmonatige Fristverlängerung für die Einreichung seines Gegenschriftsatzes, nachdem Jerusalem auf Beweis- und Verfahrensfragen sowie die wachsende Zahl von Klägern hingewiesen hatte, nachdem sich mehrere Länder dem Verfahren angeschlossen hatte. Damals lehnte Südafrika die Fristverlängerung ab und argumentierte, angesichts der »humanitären Notlage im Gazastreifen« gebe es keine legitime Grundlage für eine Verlängerung. Das Gericht gab damals dennoch Israel Recht.
In früheren Fällen verlangte der IGH vollständig schlüssige Beweise, dass ein angeklagter Staat tatsächlich die Absicht hatte, Völkermord zu begehen, ohne dass andere plausible, konkurrierende Motive wie beispielsweise Terrorismusbekämpfung vorlagen.






