Wegen Zugehörigkeit zu einer Hamas-Auslandszelle verurteilt das Berliner Kammergericht vier Männer im Alter zwischen 36 und 58 Jahren zu Haftstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren.
Konkret ging es um Abdelhamid Al A., Mohamed B., Ibrahim El-R. und Nazih R. Sie stammen aus dem Libanon, Ägypten und den Niederlanden. Nach Ansicht des Gerichts gehören sie der Hamas an und kümmerten sich als Auslandsoperateure darum, Waffenlager in verschiedenen Ländern wie Polen, Bulgarien und Dänemark anzulegen, zu kontrollieren oder auch wieder aufzulösen.
Der Hintergrund: Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte die Hamas schon vor längerer Zeit damit begonnen, in verschiedenen europäischen Ländern geheime Waffenlager anzulegen. Die vier Angeklagten waren offenbar über Jahre hinweg für die Hamas aktiv und standen in direktem Kontakt zu Verantwortlichen des militärischen Flügels. Einer von ihnen, Ibrahim El-R., soll 2019 in Bulgarien ein Waffenlager mit Schusswaffen und Munition eingerichtet haben. Im selben Jahr soll er zudem ein Versteck in Dänemark aufgelöst und eine Pistole nach Deutschland gebracht haben. Im Sommer 2023 reiste er erneut nach Bulgarien, um das Depot zu überprüfen.
Außerdem sollen alle vier Männer zwischen Juni und Dezember 2023 mehrfach versucht haben, von Berlin aus ein weiteres Waffenversteck in Polen zu finden. Dieses konnten sie aber letztlich nicht ausfindig machen. Ziel dieser Strukturen war es offenbar, Anschläge auf israelische, jüdische oder US-Einrichtungen in Europa vorzubereiten, darunter die israelische Botschaft in Berlin, die US-Airbase in Ramstein und ein Bereich rund um den ehemaligen Flughafen Tempelhof.
Die Festnahme der vier Männer erfolgte im Dezember 2023. Einer von ihnen wurde zunächst in den Niederlanden verhaftet und später nach Deutschland überstellt. Die Bundesanwaltschaft erhob im November 2024 Anklage. Die Richterin machte deutlich, dass das Gericht keinen Zweifel daran habe, dass die Hamas eine terroristische Organisation sei. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen der Einschätzung der Bundesanwaltschaft, die sogar noch strengere Strafen gefordert hatte.
Der Prozess stellt etwas Besonderes in Deutschland dar. Zum ersten Mal wurde hier vor Gericht umfassend geprüft, ob jemand als Mitglied der Hamas strafbar ist. Für die Ermittler galt das Verfahren deshalb als eine Art Grundsatzfall. Am 2. November 2023 hatte das Bundesinnenministerium ein Betätigungsverbot gegen die Hamas verhängt.
Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe. Drei von ihnen wollten freigesprochen werden. Einer räumte zwar ein, ein Waffenlager in Bulgarien besucht zu haben, behauptete aber, es sei dabei nur um privaten Waffenhandel gegangen. Das Gericht glaubte dieser Darstellung jedoch nicht. Auslöser der Ermittlungen war ein Hinweis des Verfassungsschutzes kurz nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Es ging um den Verdacht, dass die Organisation auch in Deutschland an Waffen und Strukturen für mögliche Anschläge arbeitet. Daraufhin begannen verdeckte Ermittlungen, die schließlich zur Festnahme der vier Männer führten.
Stephan Weh, Berliner Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), begrüßte in den sozialen Medien das Urteil. Er sprach von einem »deutlichen und guten Urteil des Kammergerichts«, auch wenn klar sei, dass die Gefahr von Anschlägen dadurch nicht sinken werde. »Berlin steht als westliche Metropole im Fokus radikalislamischer Netzwerke, die heute vor allem auch über Social Media Nachwuchs und Unterstützer« generierten.
Zusammenarbeit mit organisierter Kriminalität
Im vergangenen Jahr hatte das Combating Terrorism Center an der United States Military Academy eine Studie veröffentlicht, die zeigt, wie die Hamas ihre Aktivitäten nach Europa ausdehnt. Darin wird beschrieben, dass führende Mitglieder der Organisation im Libanon gezielt Anweisungen geben, sogenannte Auslandszellen aufzubauen. Diese Gruppen bestehen aus Personen, die sich in Europa frei bewegen können und dort im Auftrag der Organisation tätig sind.
Laut der Studie arbeiten diese Zellen teilweise mit Netzwerken der organisierten Kriminalität zusammen. Ziel ist es vor allem, an Waffen zu kommen und logistische Strukturen aufzubauen. Diese könnten im Ernstfall genutzt werden, um Anschläge vorzubereiten – unter anderem auf jüdische Einrichtungen und Gemeinden außerhalb des Nahen Ostens. Diese Erkenntnisse passen zu den Ermittlungen in Deutschland und anderen europäischen Ländern: Auch dort geht es immer wieder um versteckte Waffenlager, Unterstützerstrukturen und Personen, die im Hintergrund organisatorische Aufgaben übernehmen.
Inzwischen haben die Behörden noch andere Verdächtige im Blick. Mehrere Personen wurden in den vergangenen Monaten in verschiedenen Ländern festgenommen, unter anderem in Deutschland und Großbritannien. Auch sie sollen an der Beschaffung von Waffen beteiligt gewesen sein, die möglicherweise für Anschläge in Europa gedacht waren. Am 20. März setzte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen den im Libanon geborenen Kamel M. in Vollzug. Der Beschuldigte war am 6. März 2026 in Zypern festgenommen und am 19. März 2026 nach Deutschland überstellt worden. Weitere Prozesse gegen mutmaßliche Hamas-Mitglieder könnten also folgen.
Hamas weiter in Deutschland aktiv
Die Aktivitäten der Hamas und ihrer Unterstützer werden in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet. Im Verfassungsschutzbericht 2024 – dem jüngsten, der vorliegt – des Landes Berlin heißt es: »Auch nach dem Betätigungsverbot« blieben ihre Anhänger «in das anti-israelische Versammlungsgeschehen involviert«: »Hierbei kooperierten sie auch mit ideologisch konträren Gruppierungen aus dem Spektrum des auslandsbezogenen Extremismus und des Linksextremismus. Unter der Dachbezeichnung ›Vereinigtes Palästinensisches Nationalkomitee‹ (VPNK) organisierten Anhängerinnen und Anhänger der Hamas gemeinsam mit jenen der säkular ausgerichteten PFLP zahlreiche Versammlungen, auf denen regelmäßig auch einzelne Hamas-Anhänger als Redner auftraten.«
Dabei hätten sich die Redner aus dem Hamas-Umfeld mit strafrechtlich relevanten Aussagen »zurückgehalten«, um keinen Anlass für polizeiliche Maßnahmen zu geben. »Man behauptete sogar, dass Antisemitismus auf den eigenen Versammlungen keinen Platz habe.« Zugleich sei jedoch das Recht der Palästinenser auf »bewaffneten Widerstand« gegen Israel beschworen worden, »ohne terroristisches Vorgehen gegen Zivilisten davon abzugrenzen und zu verurteilen«.
Der Zweck des anhaltenden Protests auf deutschen Straßen sei unter anderem wie folgt begründet worden: »Wir gehen hier auf die Straße, um genau solchen Menschen [Israelis, Anm. Mena-Watch] zu zeigen, dass uns völlig egal ist, ob sie noch weitere 75 Jahre in unserem gottgelobten Heimatland sind. Am Ende des Tages werden sie gehen, genauso wie sie gekommen sind. […] Weil Leute wie wir in Gaza und Leute in Beirut dafür sorgen werden, dass sie ein für alle Mal verschwinden werden. […] Ja, wir werden Falestin [Palästina; Anm. Mena-Watch] zurückholen, weil uns Falestin genommen wurde.«
Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz verzeichnete in seinem Jahresbericht 2024 eine »Intensivierung und Ausweitung der Aktivitäten von Hamas und Hisbollah« in Deutschland. Dies trage zu einer »abstrakt erhöhten Gefährdung israelischer und jüdischer Ziele bei«. Das Betätigungsverbot gegen die Hamas stelle einen »tiefen Einschnitt« für die Situation der Organisation in Deutschland dar. Dennoch bestünden die etablierten politischen Unterstützerstrukturen der Hamas in weiten Teilen weiter und führten – »ohne sich offiziell zur Hamas zu bekennen« – ihre Aktivitäten fort.
Seit Anfang März wurden im Westen mehrere Brand-, Schusswaffen- und Sprengstoffanschläge auf jüdische Einrichtungen verübt, darunter in Lüttich (Belgien), Rotterdam, London, Kanada und dem US-Bundesstaat Michigan.






