Ein Berliner Gericht verurteilte am 25. März 2026 vier Männer als Mitglieder der Terrororganisation Hamas zu mehrjährigen Haftstrafen. Als Auslandszellen der Hamas haben sie Waffenlager in mehreren europäischen Staaten angelegt und verwaltet. Trotz der sicherheitspolitischen Bedeutung des Falles blieb die mediale Aufmerksamkeit bislang begrenzt. Welche Faktoren die Berichterstattung prägen, erläutert der Journalist Alon David im Gespräch mit Elisa Mercier.
Elisa Mercier (EM): Der Prozess vor dem Berliner Kammergericht umfasste 53 Hauptverhandlungstage. Sie waren an vielen Tagen als Beobachter im Gerichtssaal. Nun ist das Urteil gefallen – wie ordnen Sie es ein?
Alon David (AD): Ich ordne das Urteil als historisch ein – es ist grundlegend und längst überfällig. Denn zum ersten Mal hat ein deutsches Oberlandesgericht die Hamas ausdrücklich als eine terroristische Vereinigung nach dem deutschen Strafgesetzbuch eingestuft. Die vier Angeklagten wurden als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Die Vorsitzende Richterin, Doris Husch, hat in der Urteilsbegründung ausführlich erklärt, wie das Gericht zu dieser Einschätzung gelangt ist.
In der Begründung wurde vieles verlesen, angefangen bei den Muslimbrüdern über Yahya Sinwar bis hin zu Hamas-Gründer Scheich Yassin. Auch der 7. Oktober 2023 wurde thematisiert. Für mich, der den grausamen Angriff auf den Süden Israels im Land miterlebt, verfolgt und darüber berichtet hat, war das sehr emotional. Die Richterin sprach zum Beispiel darüber, dass die Hamas am 7. Oktober Zivilisten und Soldaten als Geiseln genommen hat und Menschen brutal vergewaltigt und ermordet wurden. Ich dachte: Endlich höre ich von einem deutschen Gericht in einem Urteil, dass die Hamas so beschrieben wird, wie sie ist.
Die Richterin betonte auch, dass die Hamas nicht nur in Gaza und Nahost aktiv ist, sondern auch Operateure im Libanon und in anderen Ländern hat. Die vier Männer, die auf der Anklagebank saßen – ich nenne sie jetzt verurteilte Terroristen –, wurden als Hamas-Operateure in Europa eingeordnet. Es ist zu befürchten, dass sie keine Einzelfälle sind.
Grundlegend, aber zu mild
EM: Wie haben Sie den Prozess wahrgenommen?
AD: Der Prozess fand vor dem 1. Strafsenat des Berliner Kammergerichts statt, dem Staatsschutzsenat. Die Sicherheitsvorkehrungen waren sehr hoch: Panzerglas, mehrfache Sicherheitskontrollen, strenge Zugangsbeschränkungen. Diese Sicherheitsmaßnahmen spiegeln die Einschätzung der Behörden wider, dass es sich um schwerwiegende Vorwürfe handelte.
Die Angeklagten selbst haben sich während des Prozesses nicht geäußert. Man muss sich das vorstellen: Die Vorsitzende Richterin verliest das Urteil, alle stehen auf, und sie erklärt in der ausführlichen Begründung, dass die Angeklagten über den gesamten Prozess hinweg geschwiegen haben. Die Familien der Angeklagten waren bei der Urteilsverkündung anwesend und saßen hinter uns Journalisten, die in der ersten Reihe Platz nehmen durften. Bei der Urteilsverkündung begannen einige Familienangehörige zu weinen.
Für mich ist das Urteil grundlegend, aber auch viel zu mild. Wenn man bedenkt, dass die Angeklagten bereits rund zwei Jahre in Untersuchungshaft saßen und Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren erhalten haben, ist das relativ gering. Man ist damit schnell wieder auf freiem Fuß. Drei der nun Verurteilten wohnen in Deutschland, einer in den Niederlanden. Es stellt sich die Frage, was sie vielleicht in Zukunft machen werden.
EM: Was weiß man über die Verurteilten?
AD: Aus diesem Prozess lässt sich etwas mitnehmen, das leider kaum in die Öffentlichkeit gelangt: An einem Prozesstag, etwa vor sieben oder acht Monaten, saß ein Ermittler im Zeugenstand. Er schilderte, wie er einen der Beschuldigten verhaftet hatte. Frühmorgens gegen sechs Uhr erschienen die Beamten an seinem Wohnhaus in Berlin. Obwohl sie genau wussten, wen sie verhaften wollten, hatten sie keinen Dolmetscher dabei. Der Beschuldigte wurde in seiner eigenen Küche befragt, sein Sohn fungierte als Dolmetscher. Das zeigt massive strukturelle Probleme bei den Behörden.
Der an der Verhaftung beteiligte Beamte schilderte in seiner Zeugenaussage vor Gericht, welche Gegenstände bei dem Verhafteten gefunden wurden, etwa ein Mobiltelefon, das Modell, und welche Daten darauf gespeichert waren. Vieles davon ist erschreckend. Im Portemonnaie des Beschuldigten befand sich eine Bescheinigung der UNRWA, die seinen Flüchtlingsstatus feststellte. Wenn ich mich nicht irre, lebt dieser Mann seit sechzehn Jahren in Deutschland und ist deutscher Staatsbürger. Ursprünglich stammt er aus dem Libanon.
Das zeigt ein gravierendes Problem: Der palästinensische Flüchtlingsstatus wird über Generationen weitergegeben und dieser Mann hält offenbar daran fest, obwohl er eingebürgert ist. Das wirft Fragen nach dem eigenen Selbstverständnis auf und nach dem, was jemand wie er seinen Kindern vermittelt, wenn er eine solche Bescheinigung mit sich führt. Welches Ziel verfolgt er? Welche Identität steht bei ihm im Vordergrund? Ich habe mich gefragt, ob man sich nicht ein besseres Leben erhoffen möchte, auch für das palästinensische Volk insgesamt.
Kaum wahrgenommen
EM: Welche Folgen haben die Aktivitäten der Hamas für die Bevölkerung in Deutschland und Europa, vor allem für Jüdinnen und Juden sowie jüdische Einrichtungen?
AD: Die Auswirkungen sind erheblich. Bei den Beschuldigten wurden USB-Sticks gefunden, auf denen ein Computerprogramm installiert war, mit dem Koordinaten gespeichert werden können. Einige dieser Koordinaten bezogen sich auf die Waffendepots, die sie in etwa in Polen angelegt hatten bzw. verwalteten, und die von den nun Verurteilten inspiziert wurden. Außerdem waren dort die Koordinaten der israelischen Botschaft in Berlin und jüdischer Einrichtungen in Deutschland gespeichert.
Man muss sich das vorstellen: In Deutschland leben Personen, die mit einer ausländischen Terrororganisation zusammenarbeiten, deren Mitglieder sind und die Koordinaten solcher Orte speichern. Das Sicherheitsgefühl von Jüdinnen und Juden in Deutschland ist massiv beeinträchtigt. Nicht ohne Grund stehen Polizeikräfte vor jüdischen und israelischen Einrichtungen.
EM: Über diese Gefahr für Jüdinnen und Juden sowie jüdische und israelische Einrichtungen wird medial kaum berichtet.
AD: Ja, das ist leider so. Das Berliner Gericht stellte zwar fest, dass keine konkreten Anschläge geplant waren, aber die aufgebauten Strukturen hätten dazu führen können. In Celle verhandelte das Oberlandesgericht kürzlich einen weiteren Fall, bei dem ein Hisbollah-Akteur vor Gericht stand, der Motoren für Drohnen für die Hisbollah beschafft hatte. Auch darüber berichteten die Medien kaum. Sicherheitsrelevante Themen werden zwar juristisch behandelt, gesellschaftlich jedoch wenig wahrgenommen.
EM: Welche redaktionellen Faktoren beeinflussen, ob medial über Netzwerke oder Ermittlungen im Zusammenhang etwa mit der Hamas berichtet wird?
AD: Zu den redaktionellen Faktoren gehört die Visualisierbarkeit von Themen. Ein langer Terrorprozess wie in Berlin mit Sicherheitsglas, umfangreichen juristischen Akten und anonymisierten Namen bietet wenig visuelles Material. Es gibt keine eindrucksvollen Bilder, die sich leicht medial vermitteln lassen. Das erzeugt wenig »Fernsehdrama«.
Zu den redaktionellen Faktoren gehört auch, dass ein langwieriger Staatsschutzprozess kontinuierliche Recherche verlangt. Es stellt sich die Frage, welche Redaktion über Monate hinweg Reporter in einen Staatsschutzsenat entsendet, um regelmäßig aus einem Verfahren zu berichten, das komplex, juristisch anspruchsvoll und nur begrenzt öffentlich zugänglich ist.
Solche Themen erfordern auch eine langfristige Spezialisierung. Wer sich nicht regelmäßig mit islamistischen Netzwerken oder internationaler Terrorismusbekämpfung beschäftigt, hat es schwer, komplexe Zusammenhänge einzuordnen. Hinzu kommt: Viele Journalisten formulieren aufgrund der Unschuldsvermutung sehr vorsichtig. Die rechtliche Einordnung ist anspruchsvoll, da Prozesse dieser Art eine genaue Differenzierung erfordern. Redaktionen müssen abwägen, wie sie Begriffe verwenden und welche politische Einordnung sie vornehmen.
Folgen der geringen Präsenz
EM: Welche Deutungen prägen die mediale Einordnung der Hamas und wie beeinflusst die Wahl bestimmter Narrative die Sichtbarkeit des Themas im öffentlichen Diskurs?
AD: In der Berichterstattung wird die Hamas etwa häufig als militante Gruppe bezeichnet statt als islamistische Terrororganisation. Die verwendeten Begriffe beeinflussen die Wahrnehmung stark. Sprache prägt, wie Ereignisse eingeordnet werden, und entscheidet darüber, ob eine Organisation als sicherheitspolitisches Risiko oder als Teil eines geopolitischen Konflikts betrachtet wird. Wenn nicht klar benannt wird, welche Ziele eine Organisation verfolgt, ist kaum zu erklären, warum ein Prozess unter hohen Sicherheitsvorkehrungen stattfindet.
Narrative beeinflussen, welche Aspekte eines Konflikts sichtbar werden. Das Leid der palästinensischen Bevölkerung wird medial häufig thematisiert. Dass Menschen in Gaza leiden, das bestreitet niemand. Gleichzeitig wird weniger thematisiert, dass die Hamas selbst eine Rolle in diesem Kontext spielt und die Bevölkerung in Gaza unter Druck setzt und bedroht.
Wenn Israel nicht direkt im Fokus steht, erhalten bestimmte Themen meist wenig Aufmerksamkeit. Der Fokus liegt häufig auf Ereignissen im Nahen Osten, während mögliche sicherheitspolitische Dimensionen in Europa weniger stark hervorgehoben werden. Hätten die Angeklagten in Israel vor Gericht gestanden, hätte sich die Berichterstattung wohl stärker darauf fokussiert, dass europäische Staatsbürger betroffen sind. Dann wäre vermutlich mehr über diplomatische oder politische Dimensionen berichtet worden. Wenn ein Thema nicht in bestehende Deutungsmuster passt, erhält es weniger Aufmerksamkeit, selbst wenn es sicherheitspolitisch relevant ist.
EM: Welche Folgen kann die relativ geringe mediale Präsenz der Hamas-Aktivitäten für die politischen Prioritätensetzungen und sicherheitspolitischen Debatten haben?
DA: Die Bundesanwaltschaft hat in dem Berliner Verfahren erläutert, welche Ziele im Fokus der Ermittlungen standen. Diese Informationen haben jedoch nicht unbedingt die breite Öffentlichkeit erreicht. In der öffentlichen Wahrnehmung wird die Hamas vor allem im Kontext des Gazastreifens gesehen. Dadurch entsteht eine Lücke zwischen öffentlichem Bewusstsein und tatsächlicher Bedrohungslage.
Wenn ein Prozess wie der in Berlin keine breite gesellschaftliche Debatte auslöst, entstehen kaum politische Initiativen. Debatten sind jedoch eine zentrale Voraussetzung dafür, dass der Handlungsdruck auf die Politik zunimmt und politische Maßnahmen priorisiert werden.
Ich hätte mir gewünscht, dass politische Verantwortungsträger, etwa der Bundeskanzler, nach dem Urteil eine Stellungnahme abgeben und eine Einordnung vornehmen. Dies wäre ein wichtiges Signal für den öffentlichen Diskurs gewesen. Die geringe Aufmerksamkeit birgt die Gefahr, dass weitere Fälle erst spät erkannt werden und keine Impulse für strukturelle Verbesserungen erfolgen, etwa bei der Ausstattung von Sicherheitsbehörden oder der internationalen Zusammenarbeit. Aktuell bleibt die Diskussion weitgehend auf Fachkreise beschränkt.






