Der Rückblick auf den Umgang der Vereinten Nationen mit den israelischen Geiseln der Hamas dokumentiert ein umfassendes Versagen.
Monika Polzin
Am 7. Oktober 2023 verübte die Hamas ein Massaker in Israel, das schlimmste Verbrechen gegen das jüdische Volk seit dem Holocaust. Dabei entführte sie auch 251 Personen, darunter Frauen und Kinder, in den Gazastreifen, wo sie unter den schlimmsten Bedingungen festgehalten, misshandelt, gefoltert, ausgehungert und sexuell missbraucht wurden. 85 Geiseln wurden in Gefangenschaft getötet, die meisten von ihnen wurden von der Hamas brutal ermordet. Drei kamen durch ein Versehen der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) ums Leben.
Die Freilassung der meisten erfolgte aufgrund von Vereinbarungen zwischen der Hamas und der israelischen Regierung. Die erste Vereinbarung stammt vom November 2023 und beruhte auf diplomatischen Bemühungen der Vereinigten Staaten, Ägyptens und Katars. Sie regelte einen viertägigen Waffenstillstand sowie die Freilassung von 50 Geiseln (Frauen und Kindern) im Austausch gegen 150 palästinensische Gefangene.
Das zweite Abkommen wurde am 15. Januar 2025 geschlossen und bestimmte die Freilassung von 33 Geiseln (die verbleibenden Frauen und Kinder sowie Gebrechliche und Männer über 50 Jahre) im Austausch gegen mehr als tausend palästinensische Gefangene. Dieses Abkommen wurde erneut dank der diplomatischen Bemühungen der Vereinigten Staaten, Ägyptens und Katars erzielt. Des Weiteren wurde dieses Abkommen, das auf einer Ankündigung des damaligen US-Präsidenten Joe Biden vom Mai 2024 beruhte, auch vom Sicherheitsrat begrüßt (SR-Resolution 2735).
Nachdem Bidens Nachfolger, Donald Trump, seinen Zwanzig-Punkte-Friedensplan für den Gazastreifen vorgelegt hatte, entließ die Hamas am 13.Oktober 2025 die letzten zwanzig noch lebenden Geiseln nach über zwei Jahren Gefangenschaft. Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich noch die Leiche von Ran Gvili in den Händen der Hamas.
Geiselnahme und Völkerrecht
Geiselnahmen im Allgemeinen und die unmenschliche Behandlung von Entführten im Besonderen sind im humanitären Völkerrecht gleichermaßen für internationale und nicht-internationale bewaffnete Konflikte verboten. Die Kernbestimmung ist der Gemeinsame Artikel 3 der Genfer Konventionen vom 12. August 1949, der auch gewohnheitsrechtlich gilt.
Dieser Artikel bestimmt die humanitären Mindeststandards in einem Krieg und regelt damit in den Worten des Internationalen Gerichtshofs »elementare Erwägungen der Menschlichkeit«. Er verlangt, dass »Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen«, unter allen Umständen menschlich behandelt werden müssen. Zu diesem Zweck verbietet Art. 3(1)(b) ausdrücklich die Geiselnahme von Personen, die »nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen«. Darüber hinaus sind »Verletzungen der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung« gemäß Art. 3(1)(c) verboten. Diese Verpflichtungen gelten für »jede Konfliktpartei« einschließlich nichtstaatlicher Akteure wie zum Beispiel die Hamas, unabhängig von einer ausdrücklichen Annahme der Bestimmung.
Internationales Strafrecht
Nach dem internationalen Strafrecht stellt Geiselnahme ein Kriegsverbrechen dar. Sie ist in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt ein schwerer Verstoß gegen den gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventionen und daher sowohl völkergewohnheitsrechtlich als auch völkervertraglich (siehe beispielsweise Art. 8(c) des Römischen Statuts) ein Kriegsverbrechen.
Auch in einem internationalen bewaffneten Konflikt ist die Geiselnahme ein Kriegsverbrechen [siehe z. B. Art. 8(2)(a)(viii)] des Römischen Statuts), da sie gemäß Art. 147 der IV. Genfer Konvention einen schweren Verstoß gegen die Genfer Konventionen darstellt. Schließlich stellt die unmenschliche Behandlung von Geiseln in allen Konflikten ein Kriegsverbrechen dar (siehe beispielsweise Art. 8(2)(c)(ii) sowie Art. (2)(c)(iii) des Römischen Statuts).
Angesichts der Tatsache, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) auch eine Zuständigkeit für den Gazastreifen beansprucht, hat der Ankläger des IStGH ein Strafverfahren wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen der Hamas eingeleitet und wirft dem verstorbenen Hamas-Kommandeur Mohammad Deif unter anderem vor, das Kriegsverbrechen der Geiselnahme begangen zu haben.
Internationale Reaktionen und die Vereinten Nationen
Obwohl das Völkerrecht also Geiselnahmen eindeutig verbietet, hat das derzeitige internationale System, verkörpert vor allem in den Vereinten Nationen, die Geiseln weitgehend im Stich gelassen. Stimmen, welche die Geiselnahmen durch die Hamas klar und bedingungslos verurteilten, waren bedauerlicherweise eher selten. Zu ihnen gehörten jedoch beispielsweise der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Karim Khan, UN-Generalsekretär Antonio Guterres (auch wenn er das Massaker relativierte, indem er erklärte, dass es nicht in einem Vakuum stattgefunden habe), die Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für sexuelle Gewalt in Konflikten Pramila Patten oder der Internationale Gerichtshof (IGH).
Daneben gab es jedoch zahlreiche zurückhaltende Reaktionen, insbesondere von UN-Gremien. Ein anschauliches Beispiel sind die Reaktionen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationalen (HRC). Der HRC bezog sich nur in zwei Resolutionen, die im April 2024 und im April 2025 mit Stimmenmehrheit verabschiedet wurden, auf die Geiseln der Hamas.
Diese Resolutionen verwendeten jedoch nur sehr vage Formulierungen, erwähnten die Hamas mit keinem Wort und und trivialisierten die Ereignisse vom 7. Oktober 2023. So verurteilten beide Resolutionen lediglich allgemein »die gezielten Angriffe auf Zivilisten, einschließlich derjenigen vom 7. Oktober 2023« (siehe Abs. 33) und forderten die Freilassung »aller verbleibenden Geiseln, willkürlich inhaftierter Personen und Opfer von Verschleppungen«. Eine ähnliche Reaktion fand sich in zahlreichen Erklärungen von UN Women.
Ein weiteres Beispiel ist die Reaktion der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), die sich ausschließlich auf die Situation der Palästinenser im Gazastreifen konzentrierte. Darüber hinaus haben sogar die wichtigsten politischen Organe der Vereinten Nationen, der Sicherheitsrat und die Generalversammlung, aufgrund des politischen Unwillens der internationalen Gemeinschaft ihre Kompetenzen nicht dazu verwendet, die Geiseln zu schützen.
Der Sicherheitsrat
Der Sicherheitsrat ist das wichtigste Organ der Vereinten Nationen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und verfügt gemäß Kapitel VII der UN-Charta über weitreichende Befugnisse. Die Mehrheitsverhältnisse im Sicherheitsrat (da hauptsächlich nur die Vereinigten Staaten Israel unterstützen) führten dazu, dass keine Sanktionen gegen die Hamas und die sie unterstützenden Staaten wie Katar, der Iran oder die Türkei verhängt worden, um die Freilassung der Geiseln zu erzwingen. Stattdessen verabschiedete der Sicherheitsrat während der Gefangenschaft der Geiseln nur unverbindliche Resolutionen und verzichtete auch darauf, die Hamas für das Massaker vom 7. Oktober 2023 zu verurteilen.
Die erste Resolution des Sicherheitsrats nach dem 7. Oktober 2023, die am 15. Oktober 2023 verabschiedet wurde (SR-Resolution 2712), drückte stattdessen zunächst »tiefe Besorgnis über die humanitäre Lage im Gazastreifen« aus. Nach der Forderung, dass alle Parteien »ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht nachkommen« sollen und einem »Aufruf zu dringenden und ausgedehnten humanitären Pausen und Korridoren im gesamten Gazastreifen« enthielt der operative Teil jedoch einen einzigartig klaren, wenn auch nicht bindenden Aufruf zur Freilassung der Geiseln, indem die Resolution die »sofortige und bedingungslose Freilassung aller von der Hamas und anderen Gruppen festgehaltenen Geiseln« forderte (SR-Resolution 2712, Abs. 3).
Die zweite Resolution, die am 22. Dezember 2023 verabschiedet wurde und sich erneut auf die humanitäre Lage im Gazastreifen konzentrierte, verwendete bereits eine abgeschwächte Formulierung, da sie »nur« die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln forderte, ohne die von der Hamas Entführten ausdrücklich zu nennen (SR-Resolution 2720, Präambel und Absatz 7). Dieselbe Formulierung wurde in der dritten Resolution vom 2. März 2024 verwendet, in der erneut lediglich die Freilassung »aller Geiseln« gefordert wurde (SR-Resolution 2728).
UN-Generalversammlung
Auch wenn die Generalversammlung nur rechtlich unverbindliche Resolutionen verabschieden kann, können diese dennoch erheblichen politischen Einfluss ausüben. So gibt es in der Geschichte der Vereinten Nationen Beispiele, in denen die Generalversammlung ihre politische Autorität ausgeübt hat, da der Sicherheitsrat aufgrund des Vetos eines ständigen Mitglieds nicht in der Lage war, (adäquat) zu handeln. Ein aktuelles Beispiel ist die ausdrückliche Verurteilung der russischen Aggression gegen die Ukraine, nachdem der Sicherheitsrat aufgrund des Vetorechts Russlands handlungsunfähig war.
In Bezug auf die von der Hamas genommenen Geiseln entschied sich die Generalversammlung jedoch für einen noch einseitigeren Ansatz als den des Sicherheitsrats.
Die erste Resolution (GA, 2023, Resolution ES-10/21) nach dem 7. Oktober 2023 wurde am darauffolgenden 27. Oktober mit einer Mehrheit von 120 zu 14 Stimmen bei 45 Enthaltungen angenommen. Hier erwähnte die Generalversammlung weder die Hamas noch ihre Gräueltaten, sondern brachte stattdessen lediglich »ihre tiefe Besorgnis über die jüngste Eskalation der Gewalt seit dem Angriff vom 7. Oktober 2023« zum Ausdruck und forderte »eine sofortige, dauerhafte und nachhaltige humanitäre Waffenruhe«. Auch vermied sie das Wort »Geiseln« und verlangte lediglich die sofortige Freilassung »aller Zivilisten, die illegal gefangen gehalten werden«.
Die zweite Resolution, die am 12. Dezember 2023 (GA, 2023, Resolution ES-10/22) mit 153 Stimmen dafür, zehn Stimmen dagegen und 23 Enthaltungen angenommen wurde, verwendete schließlich das Wort »Geiseln« (Abs. 3.). Sie benannte jedoch weiterhin nicht die Hamas und forderte nur »die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln«. Auch brachte die Resolution lediglich »tiefe Besorgnis über die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen und das Leiden der palästinensischen Zivilbevölkerung« zum Ausdruck – zum Leid der israelischen Geiseln schwieg sie.
Darüber hinaus war die Freilassung »aller Geiseln« nur die letzte und dritte Forderung, die erste war ein »sofortiger humanitärer Waffenstillstand« ohne jegliche Bedingungen. Dies stand im Einklang mit der allgemeinen Praxis der Generalversammlung im Jahr 2023, als sie insgesamt zwölf weitere Resolutionen verabschiedete, in denen Israel im Zusammenhang mit dem umfassenderen Konflikt im Nahen Osten verurteilt wurde.
Dieser Ansatz wurde auch im Jahr 2024 fortgesetzt. Die Generalversammlung verabschiedete insgesamt achtzehn Resolutionen zu Israel, in denen Israel weitgehend – und im Prinzip einseitig – verurteilt wurde. Nur in einer Resolution, die am 11. Dezember 2024 mit einer Mehrheit von 158 zu neun mit dreizehn Enthaltungen angenommen wurde und den Titel »Forderung nach einem Waffenstillstand in Gaza« trug (GA, 2024, Resolution ES-10/26), wurde die »sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln« gefordert. Aber auch hier konzentrierte sich die Resolution wie in der Vergangenheit auf »die anhaltende katastrophale Lage in Gaza« und schwieg über die Hamas, wobei ihre erste Forderung ein »sofortiger, bedingungsloser und dauerhafter Waffenstillstand« war.
Diese Praxis setzte sich im Jahr 2025 fort, in dem insgesamt fünfzehn Resolutionen gegen Israel erlassen wurden. Dabei behandelt nur die Resolution ES-10/27, die am 12. Juni mit einer Mehrheit von 149 zu zwölf mit neunzehn Enthaltungen verabschiedete wurde, die im Gazastreifen festgehaltenen Entführten. Es war die erste Resolution, die sich ausdrücklich auf die »von der Hamas und anderen Gruppen festgehaltenen Geiseln« bezog und deren »sofortige, würdige und bedingungslose Freilassung« forderte. Allerdings äußerte die Generalversammlung auch hier keine Besorgnis über das Leid der Geiseln und ihrer Familien und verzichtet darauf, die Hamas für das Massaker vom 7. Oktober 2023 zu verurteilen. Stattdessen verurteilt sie in erster Linie Israel wegen der humanitären Lage im Gazastreifen.
Das Versagen der Vereinten Nationen
Auf der Ebene der Vereinten Nationen fand zunächst ein schwerwiegendes moralisches Versagen statt. Es gelang noch nicht einmal, dass der Sicherheitsrat oder die Generalversammlung Besorgnis über das Schicksal der von der Hamas entführten Geiseln und das Leiden ihrer Familien zum Ausdruck brachten.
Daneben haben der Sicherheitsrat und die Generalversammlung auch politisch versagt. Sie haben ihre Kompetenzen nicht dazu genutzt, um Druck auf die Hamas und die sie unterstützenden Staaten auszuüben, die Geiseln freizulassen. Hierdurch wäre (möglicherweise) ein viel früheres Kriegsende erreicht worden, das auch der palästinensischen Zivilbevölkerung geholfen hätte. Stattdessen musste die klassische zwischenstaatliche Diplomatie wiederbelebt werden und die Vereinten Nationen waren nicht in der Lage, wie in Kapitel I Abs. 4 der UN-Charta vorgesehen, als Zentrum für die Harmonisierung der Maßnahmen der Nationen zu fungieren.
Die Vereinten Nationen haben ihre eigene Legitimität beschädigt. Statt den Geiseln zu helfen, wurde die Terrororganisation Hamas geschützt. Das ist eine äußerst besorgniserregende Entwicklung, da sie einen Präzedenzfall für eine Täter-Opfer-Umkehr in künftigen Konflikten darstellen kann.
Es gibt allerdings einen kleinen Hoffnungsschimmer, da der Sicherheitsrat am 17. November 2025 den Friedensplan von US-Präsident Donald Trump (SR-Resolution 2803) mit dreizehn Stimmen dafür (Russland und China enthielten sich, siehe SC, S/PV.10046) gebilligt hat und damit eine, wenn auch sehr geringe, Möglichkeit eröffnet hat, dass die Vereinten Nationen in Zukunft eine konstruktivere Rolle spielen werden.
Damit die Vereinten Nationen sich in Zukunft als legitime globale Organisation für die Wahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit bewähren können, ist es unerlässlich, dass sie ihre unfaire und einseitige Haltung gegenüber Israel überdenken und beginnen, auch israelische Opfer zu schützen. Die Worte der ehemaligen Geisel Eli Sharabi vor dem Sicherheitsrat am 20. März 2025 (SC, S/PV.9882, S. 6) sollten als Warnung für die Zukunft dienen:
»Ich bin heute hier, weil ich überlebt und durchgehalten habe. Aber das reicht nicht aus. (…) Nicht, wenn 59 Geiseln noch immer dort sind. (…) Ich werde niemanden zurücklassen. Ihre Zeit ist fast abgelaufen. Ich stehe heute vor dem Sicherheitsrat, um meine Aussage zu machen und zu fragen: Wo waren die Vereinten Nationen? Wo war das Rote Kreuz? Wo war die Welt?«
(Monika Polzin ist Universitätsprofessorin für Völkerrecht und öffentliches Recht an der WU Wien und Vorstand des Instituts für die Internationalisierung des Rechts. Auf Mena-Watch ist im Juni 2025 bereits ihr Beitrag »Genozid-Vorwurf gegen Israel: Der IGH und das Völkerrecht« erschienen. Alle deutschen Übersetzungen stammen von der Autorin.)






