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Völkermord ist ein schweres Verbrechen, lassen Sie ihn uns nicht politisieren

Völkermord? Ein palästinensischer Junge am 22. Juli 2025 im Flüchtlingslager Al-Bureij im zentralen Gazastreifen
Völkermord? Ein palästinensischer Junge am 22. Juli 2025 im Flüchtlingslager Al-Bureij im zentralen Gazastreifen (Quelle: JNS)

Der Vorwurf des Völkermords ist kein Synonym für Grauen, sondern ein eigenständiger Rechtsbegriff, der von der Politik der Empörung getrennt bleiben muss. 

Shlomo Dubnov

Der Vorwurf des Völkermords gehört zu den schwerwiegendsten Anklagen im Völkerrecht – eine Bezeichnung, die nicht nur ein immenses rechtliches und moralisches Gewicht hat, sondern auch eine tiefe historische Resonanz. Als solche erfordert sie präzise Beweise, eine strenge Prüfung und eine klare Anwendung der Rechtsnormen. Aus diesem Grund müssen die jüngsten Behauptungen – insbesondere jene von Omer Bartov von der Brown University in seinem viel beachteten Artikel in der New York Times –, Israel begehe Völkermord an den Palästinensern im Gazastreifen, sorgfältig geprüft und nicht einfach für bare Münze genommen werden.

Stichwort Absicht

Vorwegzunehmen ist, dass die humanitären Kosten des Konflikts zwischen Israel und der Hamas schlichtweg schrecklich sind. Das Leiden der Zivilbevölkerung muss das Gewissen der Welt bewegen. Aber Krieg, selbst einen brutalen, asymmetrischen, mit Völkermord gleichzusetzen bedeutet, sowohl den Wortlaut als auch den Geist des Völkerrechts zu verfälschen.

Nach der Völkermordkonvention von 1948 ist Völkermord definiert als Handlung, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, »rassische« oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Dies ist keine flexible moralische Bezeichnung, sondern eine präzise rechtliche Kategorie. Das Schlüsselwort ist »Absicht«. Nicht Kollateralschäden, nicht übermäßige Gewalt, nicht weit verbreitete Todesfälle. 

Das Verbrechen des Völkermords hängt von der nachgewiesenen Absicht ab, eine Gruppe aufgrund ihrer Identität zu vernichten und nicht wegen der militärischen Bedrohung, die sie darstellt. Bartov argumentiert diesbezüglich, dass die Absicht aus der erfolgten Zerstörung im Krieg abgeleitet werden kann – aber dies kehrt die Beweisführung um: Zerstörung allein beweist kein genozidales Motiv.

Bezüglich des Gazastreifens ist es das erklärte Ziel Israels, die Hamas zu zerschlagen, eine als terroristisch eingestufte Organisation, die für den Massenmord an Zivilisten am 7. Oktober 2023 verantwortlich ist. Auch wenn die Hamas-Kämpfer keine Uniformen tragen, macht sie das nicht zu einer geschützten ethnischen oder religiösen Gruppe. Sie werden nicht angegriffen, weil sie Palästinenser sind, sondern weil sie Kämpfer sind oder diese schützen.

Bartov lässt zudem auch einen entscheidenden Faktor außer Acht, nämlich die dokumentierte Nutzung ziviler Infrastruktur wie Krankenhäuser, Schulen oder Moscheen für militärische Operationen durch die Hamas. Nach den Genfer Konventionen entfällt damit der Schutz dieser Einrichtungen als zivile Objekte. Wird ein Spital in ein Kommandozentrum umgewandelt oder werden Raketenwerfer in der Nähe von Flüchtlingslagern aufgestellt, kann die Schuld für die unvermeidliche Zerstörung nicht allein dem Angreifer zugeschrieben werden. 

Die Hamas hat nach vielen Berichten nicht nur Zivilisten in Gefahr gebracht, sondern diese auch aktiv an der Evakuierung gehindert und als menschliche Schutzschilde benutzt, was einen direkten Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellt. 

Israel seinerseits hat Evakuierungswarnungen herausgegeben, Flugblätter abgeworfen, in denen Zivilisten aufgefordert wurden, sich in sicherere Gebiete zu begeben, und humanitäre Korridore geöffnet. Wenn diese Fluchtbewegungen behindert wurden – und es gibt glaubwürdige Beweise dafür, dass die Hamas dies getan hat –, liegt kein Völkermord vor, sondern eine tragische Folge der durch terroristische Taktiken verzerrten städtischen Kriegsführung.

Kritiker argumentieren, dass Israels Reaktion unverhältnismäßig sei. Diese Debatte ist es wert, geführt zu werden. Unverhältnismäßige Gewalt kann ein Kriegsverbrechen und sogar moralisch unvertretbar sein. Aber sie ist kein Völkermord, solange nicht die Absicht besteht, die Gruppe als solche zu vernichten, sondern eine militärische Bedrohung zu bekämpfen oder die Kampfkraft eines Gegners zu schwächen. Das Wort ist kein Synonym für Grauen, sondern ein klarer Rechtsbegriff, der von einer Politik der Empörung getrennt bleiben muss.

Bittere Ironie

Die aktuelle Debatte ist von einer bitteren Ironie geprägt. Während Bartov Israel des Völkermords bezichtigt, lässt er die offen völkermörderische Rhetorik der Hamas weitgehend beiseite. Die Charta der Hamas und wiederholte Erklärungen ihrer Führer machen kein Hehl aus ihrem Ziel: die Auslöschung des jüdischen Staates und seiner Bewohner. Wenn wir von Absicht sprechen, ist es intellektuell unehrlich, dies zu ignorieren oder so zu tun, als habe der Konflikt in einem Vakuum begonnen.

Ethisch gesehen muss eine ernsthafte Analyse beide Seiten berücksichtigen. Andernfalls laufen wir Gefahr, Ethik auf Parteipolitik zu reduzieren. Sind wir wirklich bereit, den Kontext des 7. Oktober auszublenden? Die Tunnel unter Kindergärten oder die Raketenabschüsse von zivilen Dächern aus?

Die Definition von Völkermord aufzublähen bedeutet, seine moralische Kraft zu schmälern. In einigen Kreisen ist Völkermord mittlerweile weniger eine rechtliche Feststellung als vielmehr ein rhetorischer Knüppel, mit dem Staaten delegitimiert und diplomatische Bemühungen torpediert werden. Dieser Trend ist gefährlich. Er birgt die Gefahr, echte Bemühungen zur Verhinderung von Völkermord weltweit zu untergraben, von Myanmar über Tigray bis Xinjiang.

Aber es gibt noch eine weitere Gefahr: Die Politisierung von Völkermord untergräbt die Integrität der Erinnerung an den Holocaust. Israel ist aus der Asche des Völkermords entstanden. Dieses Erbe verleiht dem Land keine moralische Immunität, aber es darf auch nicht zu einer Lizenz für Dämonisierung verdreht werden. Israel ohne unwiderlegbare rechtliche Beweise des Völkermords zu beschuldigen, bedeutet, die Erinnerung an Auschwitz mit dem Lärm der Propaganda zu untermalen.

Mit diesen Feststellungen soll weder unnötiges Leid entschuldigt noch irgendeine Partei von ihrer Verantwortung entbunden werden. Das Leben von Zivilisten ist kein Verhandlungsobjekt. Israel muss ebenso wie die Hamas genau unter die Lupe genommen werden. Das Völkerrecht muss für alle gelten. Wenn wir jedoch Gerechtigkeit und Frieden erreichen wollen, müssen wir die Klarheit unseres moralischen Vokabulars bewahren. Völkermord ist nicht einfach nur ein »wirklich schlimmer Krieg«. Er ist der Versuch, ein Volk auszulöschen.

Omer Bartov scheint trotz all seiner wissenschaftlichen Arbeit zum Holocaust nicht in der Lage oder nicht willens zu sein, die rechtliche und operative Realität vor seinen Augen zu sehen. Er spricht weniger als Rechtsexperte denn vielmehr als politischer Kommentator, belastet von persönlichen Vorurteilen und ideologischen Verirrungen. Sein Vater war ein stolzer Zionist, der an die Legitimität eines jüdischen Staates glaubte. Dass dessen Sohn nun den Vorwurf des Völkermords benutzt, um Israel zu verurteilen, ist eine schmerzhafte Ironie. Damit hebt er die Debatte nicht auf eine höhere Ebene, sondern befleckt die Genozidforschung mit persönlicher Abneigung und politischer Feindseligkeit gegenüber genau dem jüdischen Volk, das seine Vorfahren einst verteidigt haben.

Shlomo Dubnov ist Vorsitzender der Scholars for Peace in the Middle East (SPME) in San Diego. (Der Text erschien auf Englisch zuerst beim Jewish News Syndicate. Übersetzung von Alexander Gruber.)

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