Fall Naidoo: „Hintergrund der deutschen Geschichte“ plagt deutsches Gericht

Imago Images / OliverxGutfleisch)

Xavier Naidoo singt von Fäden ziehenden „Puppenspielern“ und vom allmächtigen „Baron Totschild“. Wer ihn deshalb Antisemit nennt, bekommt Ärger mit der Justiz: Antisemitismus ist schlimm, Antisemit genannt zu werden aber noch schlimmer.

In Deutschland gibt es das merkwürdige Paradoxon des Antisemitismus ohne Antisemiten. Einer neueren Studie zufolge sind 41 Prozent der Deutschen der Meinung, Juden redeten zu viel über den Holocaust. 28 Prozent der Hochschulabsolventen mit einem Jahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro – die Studie bezeichnet diese Gruppe als Elite – behaupten, Juden hätten „zu viel Macht in der Wirtschaft“, 26 Prozent glauben, Juden hätten „zu viel Macht in der Weltpolitik“. Gar 48 Prozent von ihnen vertreten die Ansicht, Juden verhielten sich loyaler zu Israel als zu Deutschland. Diese Aussagen, die zum klassischen Repertoire des Antisemitismus gehören, werden also von vielen Deutschen geteilt, auch den gebildeten. Trotzdem finden sich unter ihnen keine Antisemiten. Zumindest darf man sie nicht öffentlich so nennen.

Denn sonst riskiert man, von einem deutschen Gericht belehrt zu werden, das sei ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betreffenden und setze dessen Ansehen herab. So erging es einer Fachreferentin der Amadeu Antonio Stiftung (AAS), nachdem sie im Juli 2017 in der Diskussion mit dem Publikum nach ihrem Vortrag zum Thema „Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik“ gesagt hatte, der Sänger Xavier Naidoo sei ein Antisemit. „Das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen“, ergänzte sie. „Aber das ist strukturell nachweisbar.“ Naidoo klagte daraufhin vor dem Landgericht Regensburg auf Unterlassung dieser Äußerung und bekam Recht, die Referentin ging in die Berufung und verlor nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg ein weiteres Mal.

Es sei darum gegangen, so das OLG, zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht der freien Meinungsäußerung abzuwägen. Für Letzteres spreche, „dass ein offener Diskurs über verdeckte antisemitische Tendenzen in der heutigen Gesellschaft gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte wichtig sei“. Die Aussage der Beklagten über Naidoo sei eine Meinungsäußerung, weil sie nicht objektiv beweisbar sei. Die Referentin der AAS habe ihre Auffassung damit begründet, dass der Sänger „in zwei Liedern antisemitischen Code und antisemitische Chiffren verwende und mit darin enthaltenen Bildern antisemitische Klischees bediene“. Durch diese Deutung der Liedtexte habe sie eine Tatsachenbehauptung aufgestellt, auf denen ihre Wertung basiere.

Von „Puppenspielern“ und dem „Baron Totschild“

Xavier Naidoo sei dieser Deutung und Wertung entgegengetreten. Er habe gesagt, seine Texte seien falsch interpretiert worden, er sei nicht antisemitisch. Das OLG ist der Auffassung, es gelte auch zu berücksichtigen, „dass der Kläger im Jahr 2005 in der Oper in Tel Aviv anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der deutsch-israelischen Beziehungen ein Konzert gab“ und „unstreitig Initiativen gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenhass“ unterstütze, etwa die Initiative „Brothers Keepers“ oder „Rock gegen Rechts“. In Interviews habe er sich mehrfach gegen Antisemitismus ausgesprochen. Hinzu komme, dass die Bezeichnung als Antisemit „vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte als besonders weitreichender und intensiver Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers zu werten“ sei.

Mit anderen Worten: Weil die Referentin der AAS nicht beweisen konnte, dass Naidoo ein Antisemit ist, darf sie ihn auch nicht so nennen. Die „verdeckten antisemitischen Tendenzen in der heutigen Gesellschaft gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte“ wiegen für das Nürnberger OLG weniger schwer, als „vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte“ jemanden als Antisemiten zu bezeichnen. Sprich: Antisemitisch zu sein, ist zwar schlimm, aber noch schlimmer ist es, den Antisemitismus konkreten Personen zuzuweisen. Um aus dem Schneider zu sein, muss man nur behaupten, falsch verstanden worden zu sein. Wenn man dann noch kurz in Israel auftritt und ein paar unverbindliche Statements gegen Rechts abgibt, ist man auf der sicheren Seite.

Was macht es da schon, dass Naidoo vor zweieinhalb Jahren ein Lied veröffentlicht hat, das selbst die linksradikaler Neigungen unverdächtige FAZ eine „Reichsbürger-Hymne“ nennt? „Marionetten“ heißt das Stück, in dem „Puppenspieler“ die Fäden ziehen – ein altes antisemitisches Klischee – und in dem es vor nicht misszuverstehenden Anspielungen auf „Lügenpresse“ und „Volksverräter“ (die Naidoo gerne „in Fetzen reißen“ würde), Verschwörungstheorien, vermeintlich pädophilen Politikern und eben der Reichsbürger-Ideologie nur so wimmelt. Im Song „Raus aus dem Reichstag“ aus dem Jahr 2009 geht es um „Baron Totschild“, eine Chiffre für die jüdische Bankiersfamilie Rothschild. Deutschland ist für den Mannheimer Barden „immer noch ein besetztes Land“, 2014 sprach er in Berlin sogar auf einer Kundgebung der „Reichsbürger“. Auch Homophobie findet sich in seinen Texten.

Chiffren, die einem antisemitischen Weltbild folgen

Vor Gericht machte Naidoo geltend, er habe nicht gewusst, dass die „Puppenspieler“ und der „Baron Totschild“ antisemitische Codes sind. Das wurde ihm geglaubt, was angesichts der Tatsache, dass er immer wieder mit explizit politischen Texten auftritt, nicht nur erstaunlich, sondern auch schwer erträglich ist. „Die von der Mitarbeiterin kritisierten antisemitischen und verschwörungsideologischen Aussagen ähneln dem Weltbild des Attentäters von Halle, der von einer jüdischen Weltverschwörung überzeugt war“, sagte Anetta Kahane, die Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung. „Wenn nicht einmal jetzt Gerichte erkennen, wo Antisemitismus anfängt und wie er sich äußert, ist das ein Skandal.“

Es war nicht das erste Mal, dass Xavier Naidoo eine juristische Auseinandersetzung mit der AAS geführt hat. Bereits vor vier Jahren war es vor dem Landgericht Mannheim zu einem Vergleich gekommen: Die Stiftung durfte den Sänger nicht mehr einen Antisemiten nennen, sie darf jedoch weiterhin bestimmte Zeilen in seinen Liedern als antisemitisch interpretierbar bezeichnen. Anetta Kahane sagte seinerzeit, es habe kein Interesse an einem langwierigen Rechtsstreit mit Naidoo gegeben. Verständlich angesichts der Tatsache, dass dieser die Kosten dafür deutlich weniger fürchten musste als die AAS.

Naidoo ist nur eines von vielen Beispielen für „Musiker, die vehement abstreiten würden, Antisemiten zu sein“, aber „bestimmte Chiffren verwenden, die einen antisemitischen Beiklang haben“, wie Dennis Sand im Juli 2018 in der Jüdischen Allgemeinen schrieb. Zu nennen wären beispielsweise auch die Rapper Kollegah und Farid Bang. Es gehe, so Sand, um „Politiker als Marionetten. Eine New World Order. Rothschild und Bilderberger. Chemtrails und Pizzagate.“ Der Mainstream nehme „all diese Begriffe wahr und stempelt sie als Spinnereien ab“. Aber die dahinterstehenden Verschwörungstheorien fänden über die Popkultur immer mehr Eingang in das kollektive Bewusstsein. „Chiffren, die nicht bloß für sich stehen. Chiffren, die einem in sich geschlossenen Weltbild folgen.“ Einem antisemitischen nämlich.

Wenn Namen genannt werden, wird es schnell teuer

„Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, gibt es in Deutschland keine Antisemiten mehr“, schrieb Alexander Nabert vor etwas mehr als vier Jahren in einem Beitrag für die Jungle World über diverse Gerichtsverfahren zur Frage, wer und was als antisemitisch bezeichnet werden darf. Man könne „komplexe Analysen von Text und Subtext, Sprachcodes und Bildsprache, Gesagtem und Gemeintem anstellen“, so Nabert weiter. „Man kann Antisemitismus an konkreten Stellen belegen. Doch wenn man den Urheber einer antisemitischen Aussage als Antisemiten bezeichnet, hat man vor Gericht schlechte Karten.“ Die Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit stießen in Deutschland schnell an Grenzen, wenn man von Antisemiten spreche, „zumindest wenn man damit lebende Personen in Deutschland meint, die sich selbst nicht so nennen“.

So kommt es zustande, das deutsche Paradoxon des Antisemitismus ohne Antisemiten. Groß ist die gesellschaftliche Betroffenheit über judenfeindliche Anschläge, Übergriffe, Drohungen, Schmierereien, Beleidigungen, Witze, Pamphlete, Codes und Chiffren. Doch wenn jemand beim Namen genannt wird, soll das schwerer wiegen als der Antisemitismus selbst und entsprechend sanktioniert werden. „Sozialwissenschaftliche Studien weisen immer wieder auf große Anteile an Antisemiten in der Gesellschaft hin“, konstatierte Alexander Nabert. „Doch konkrete Beispiele zu benennen, ist vor der deutschen Justiz teuer geworden.“ Die Kritik des Antisemitismus inklusive seiner Proponenten wird in Deutschland also für gefährlicher gehalten als die Reproduktion antisemitischer Ideologie. Das müssen sie sein, die vielbeschworenen Lehren aus der Geschichte.

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