Das oberste Gericht in Australien erklärte kürzlich auch die von Befürwortern für harmlos erklärte „kleine Beschneidung“ von Mädchen für illegal.
Einen nachhaltigen Sieg konnte die weltweite Kampagne gegen Genitalverstümmelung (FGM) von Mädchen und Frauen letzte Woche dank einer Entscheidung des obersten australischen Gerichtes verbuchen. Das nämlich stellte unmissverständlich fest, dass jede Form von „Beschneidung“ weiblicher Genitalien eine Verstümmelung und damit illegal sei.
Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist keineswegs eine: Seit vor allem in islamischen Ländern im Nahen Osten und Südostasien der Widerstand gegen FGM wächst, ja überhaupt langsam erst bekannt wird, wie weit verbreitet diese Praxis außerhalb Afrikas ist, versuchen ihre Befürworter die Folgen der so genannten „Sunnat“-Beschneidung (Khatana) systematisch herunter zu spielen. Denn anders als in vielen afrikanischen Ländern wird im Nahen Osten und Südostasien „nur“ die Klitoris oder Klitorisvorhaut entfernt. Dabei berufen sich verschiedene islamische Rechtsschulen, vor allem die Shafi‘ten auf einen Hadith, also einen Ausspruch, der dem Propheten Mohammad zugeschrieben wird. Angeblich habe er sich dafür ausgesprochen „nicht zu viel”, sondern nur ein „kleines bisschen” wegzuschneiden.
Dieser kleine Schnitt, heißt es etwa seitens der Ulema in Indonesien oder von Klerikern und Politikern in Malaysia, sei keineswegs gravierender als die Entfernung der Vorhaut bei Jungen und habe auch keine negativen Auswirkungen auf Gesundheit oder Sexualität: Da dieser „Schnitt“ bei beiden Geschlechtern vorgesehen sei, berufen sie sich sogar auf das Recht auf religiöse Selbstbestimmung. Die „Sunnat-Beschneidung“ habe mit Verstümmelung nichts zu tun und müsse als Teil islamischer Praxis akzeptiert werden.
Überall, wo die shafi‘itische Rechtsschule dominiert, mehrten sich in letzter Zeit solche Stimmen, sowohl in Malaysia als auch Indonesien wurden sogar Gesetze an diese Forderungen angepasst. Auch wurden obskure Pro-FGM-Seiten ins Leben gerufen, die sogar die angeblichen Vorzüge des Schnitts bewerben oder die Folgen kleinzureden versuchen. So erklärte etwa eine Gruppe aus der Bohra Gemeinschaft in Indien:
„Wir praktizieren die weibliche Beschneidung (FC) genauso wie die männliche Beschneidung. FC ist keine FGM und sollte nicht damit verwechselt werden. (…) FC ist eine harmlose religiöse Praxis, die seit über 1.400 Jahren praktiziert wird.“
Für einige Anti-FGM-Aktivisten schien und scheint es verlockend, sogar auf diese Argumentation einzugehen. Immerhin gewinnt man so vermeintlich einflussreiche Kleriker und Unterstützer im Kampf gegen die schlimmsten Formen von Verstümmelung. wie sie in einigen Teilen Ostafrikas praktiziert werden. Schließlich erklären die Befürworterinnen und Befürworter von „Sunnat” ja unermüdlich, sie stünden an vorderster Front im Kampf gegen die schädliche Verstümmelung, von der sich ihr „kleiner Schnitt” ganz grundlegend unterscheide.
Nur haben nachweisliche alle Formen der Beschneidung gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen. Bislang weigert sich glücklicherweise auch die UNO, von „weniger schlimmen“ Formen zu sprechen und fordert eine weltweite Abschaffung jeder Beschneidung weiblicher Genitalien.
Dieser Einschätzung schloss sich das australische Gericht nun an. In einem aufsehenerregenden Fall hatten der Kleriker Shabbir Mohammedbhai Vaziri, eine Krankenschwester und die Mutter den Schnitt als „symbolisch“ und „völlig ungefährlich“ verteidigt und waren, auch wenn in Australien FGM unter Strafe steht, von einem Berufungsgericht freigesprochen worden. Das hatte argumentiert, bei dem Eingriff handele es sich nicht um „Verstümmelung“. Dieses Urteil war in Kreisen von Khatana-Befürwortern weltweit gefeiert und als Bestätigung ihrer Argumente begrüßt worden.
Umso wichtiger nun die Entscheidung des Obersten Gerichts, die hoffentlich auch in anderen, ähnlichen Fällen den Weg weisen wird.