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Causa Muslimbrüder: Sittenbild journalistischer und wissenschaftlicher (Un-)Seriosität

An den Hausdurchsuchungen der Operation Luxor gegem mutmaßliche Muslimbrüder waren Hunderte Polizeibeamte beteiligt. (© imago images/CHROMORANGE)
An den Hausdurchsuchungen der Operation Luxor gegem mutmaßliche Muslimbrüder waren Hunderte Polizeibeamte beteiligt. (© imago images/CHROMORANGE)

Im Verfahren gegen mutmaßliche Muslimbrüder griffen eine Journalistin und ein Politikwissenschaftler die Gutachter an – und pfiffen dabei auf berufliche Mindeststandards.

Die Salzburger Nachrichten berichteten am Donnerstag über die neueste Entwicklung in einer Angelegenheit, die seit fast einem Jahr immer wieder für Aufsehen sorgt. Das Landesgericht Graz habe eine „wesentliche Entscheidung im Ermittlungsverfahren um die Umtriebe der Muslimbruderschaft in Österreich getroffen“: Das Gericht hat die beiden von der Staatsanwaltschaft zu Rate gezogenen Gutachter bestätigt. Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft bedeutet das, dass das Gericht „die Sachverständigen nicht als befangen oder unglaubwürdig sieht.“

Für die im Verfahren Verdächtigten, so berichteten die SN weiter, ist dieser Gerichtsbeschluss „ein schwerer Rückschlag“, hatten sie doch versucht, den Ermittlungen „durch die Enthebung der Gutachter den Boden zu entziehen.“ Tatsächlich hatte sich einer der Verdächtigten, der Politikwissenschaftler Farid Hafez, noch im März damit gebrüstet, der Staatsanwaltschaft in einem rund 1000 Seiten langen Papier „bei weitem nicht alle, aber ein paar d(er) Mängel d(es) Gutachtens“ aufgezeigt zu haben. Wie sich jetzt herausstellt, war das Landesgericht Graz davon offenbar nicht sonderlich beeindruckt.

Ein Rückschlag ist das freilich auch für zwei andere Personen, die zwar nicht zum Kreis der Verdächtigen gehören, im Lichte der Entscheidung des Gerichts aber nicht unerwähnt bleiben sollten: die Presse-Journalistin Anna Thalhammer und den Politikwissenschaftler Thomas Schmidinger. Werfen wir einen Blick zurück.

Operation Luxor

Am 9. November 2020 führten Hunderte Polizisten an mehreren Orten in Österreich insgesamt 60 Hausdurchsuchungen durch. Grundlage der Operation Luxor war ein Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Graz, die wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen und Terrorismusfinanzierung gegen Dutzende Personen ermittelt hatte, die sie Strukturen der Muslimbruderschaft und/oder der Hamas zuordnete.

Die zuständigen Behörden geben sich wortkarg darüber, was die Auswertung der zahlreichen beschlagnahmten Datenträger usw. ergeben hat. Bislang wurde auch noch gegen keinen der Verdächtigten Anklage erhoben.

Von Anfang an gab es Kritik an den Hausdurchsuchungen und dem Vorgehen der Polizei. Dieser Kritik schloss sich zumindest zum Teil auch das Oberlandesgericht Graz an, das im August die Durchsuchungen in neun Fällen für rechtswidrig erklärte, weil die Beweislage nicht zu deren Genehmigung ausgereicht habe, sondern sich in „Mutmaßungen und Spekulationen“ erschöpft habe. Unter anderem folgte das OLG der Annahme nicht, dass die Muslimbruderschaft als Ganzes als Terrororganisation und die Zugehörigkeit zur Bruderschaft daher automatisch als Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sehen sei. Die Staatsanwaltschaft Graz, so erklärte deren Sprecher, hatte die Verdachtslage eben anders eingeschätzt als das OLG, akzeptiere aber dessen Entscheidung. An den laufenden Ermittlungen ändere das aber nichts, der Beschluss bedeute nicht die Einstellung der Verfahren. (Salzburger Nachrichten, 4. August 2021)

Ohne Zweifel kann man Kritik an der Begründung des Durchsuchungsbeschlusses der Staatsanwaltschaft üben. Fraglich ist darüber hinaus, ob die Erkenntnisse der zuvor erfolgten umfangreichen Ermittlungen wirklich eine so große Dringlichkeit ergeben hatten, dass die Polizei bei der Operation Luxor nicht anders vorgehen konnte, als um fünf Uhr früh die Wohnungstüren von Verdächtigen aufzubrechen und mit gezückten Schusswaffen ganze Familien mitsamt den Kindern aus den Betten zu jagen. Man muss weder Sympathisant der Muslimbruderschaft sein, noch sonst fragwürdige politische oder persönliche Absichten verfolgen, um die Verhältnismäßigkeit des staatlichen Vorgehens in diesem Fall in Frage zu stellen.

Massive Kritik gab es aber auch an einem der Expertengutachten, die die Staatsanwaltschaft in ihre Untersuchungen hatte einfließen lassen. Verfasst wurde es von der Politikwissenschaftlerin Nina Scholz und dem Historiker Heiko Heinisch, bekannt durch Bücher wie „Europa, Menschenrechte und Islam – ein Kulturkampf?“ und „Alles für Allah. Wie der politische Islam unsere Gesellschaft verändert“ sowie Arbeiten u.a. für den Österreichischen Integrationsfonds.

Dass die Beschuldigten mit dem Gutachten und ihren Verfassern nicht glücklich sind, ist wenig überraschend, und dass sie die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ergriffen, um deren Expertise anzugreifen, ist ihr gutes Recht.

Weit weniger verständlich ist aber, warum sich in diesem Sinne auch eine Journalistin der österreichischen Qualitätszeitung Presse und ein recht bekannter Politikwissenschaftler hervortaten – und das auf eine Art und Weise, die mit journalistischen Standards bzw. wissenschaftlicher Lauterkeit kaum zu vereinbaren ist.

Auftritt Thalhammer

Bei der Presse war für die Berichterstattung über die Operation Luxor und die Folgen vor allem Anna Thalhammer zuständig. Sie hielt das staatliche Vorgehen gegen die Muslimbruderschaft von Anfang an für fehl am Platze und schoss sich in ihren Artikeln aus Gründen, die wohl nur sie selbst angeben könnte, auf die Gutachter Scholz und Heinisch ein.

So behauptete sie in der Presse vom 5. Mai, der „Hauptgrund für die Großrazzia bei der angeblichen Muslimbruderschaft“ sei – neben Aussagen eines anonymen Hinweisgebers – das Gutachten von Scholz und Heinisch gewesen, gegen das die im Verfahren Beschuldigten „wegen schwerer inhaltlicher Mängel“ Beschwerde eingelegt hätten. Was folgte, war ein Frontalangriff auf die Kompetenz der beiden Gutachter: sie hätten „kaum bis keine Texte (publiziert), die universitären Standards genügen würden“, würden „deutlich punzierte, islamkritische Texte“ verfassen, würden keinen „neutralen Standpunkt“ vertreten, „wie man ihn sich von einem Gutachter erwarten würde“, und überhaupt weise das Gutachten „deutliche Mängel in Bezug auf wissenschaftliches Arbeiten auf“.

All diese Vorwürfe präsentierte Thalhammer wohlgemerkt schon rein grammatikalisch nicht als indirekte Wiedergabe der Beschwerden der Verteidigung, sondern als faktische Feststellungen. Das Gericht, so folgerte sie, habe den Beschwerden der Beschuldigten „offenbar etwas abgewinnen“ können, weswegen schon die Überschrift des Artikels lautete: „Gericht will neue Gutachter“. Das jedenfalls wollte sie einem Schreiben entnommen haben, demzufolge das Gericht der Staatsanwaltschaft die Kompetenz entzogen habe, Gutachter zu bestellen. Und gewissermaßen als i-Tüpfelchen wusste sie noch das besonders heikle Detail zu berichten, dass sich „Staatsanwalt und Gutachter auch besser gekannt haben – zumindest war man per Du.“

Absurd, nicht verstanden, frei erfunden

Das klingt alles ziemlich verheerend für die Gutachter, weist aber ein kleines Problem auf: Thalhammers Darstellung war in allen wesentlichen Punkten einfach falsch. Der Reihe nach.

Die von Thalhammer in einem Leitartikel drei Monate später (Presse, 4. August 2021) noch einmal erhobene Behauptung, das Gutachten von Scholz und Heinisch sei der (oder auch nur ein) „Hauptgrund“ für die Hausdurchsuchungen der Operation Luxor gewesen, ist schlicht absurd: Glaubt irgendwer außer Thalhammer, dass die Staatsanwaltschaft Hunderte Polizeibeamte zu Durchsuchungen ausschickte, weil sie ein Gutachten über die Muslimbruderschaft gelesen hatte?

Tatsächlich basierte die Aktion der Staatsanwaltschaft auf mehrmonatigen Ermittlungen, die etliche Stunden an Observationen, abgehörte Telefongespräche und vieles mehr umfasst hatten. Nichts anderes ist auch aus der Durchsuchungsanordnung der Staatsanwaltschaft zu schließen. Wie Scholz und Heinisch auf Facebook klarstellten, wurden sie erst ein Jahr nach Beginn der Ermittlungen mit einem Sachverständigengutachten zur Muslimbruderschaft beauftragt.

Falsch war auch Thalhammers Behauptung, das Gericht habe den Beschwerden gegen die Gutachter „etwas abgewinnen“ können, deshalb der Staatsanwaltschaft die Kompetenz zur Bestellung von Gutachtern entzogen und sich auf die Suche nach neuen Sachverständigen gemacht. Das stellte die Medienstelle der Staatsanwaltschaft unmissverständlich klar, indem sie Thalhammers Behauptung gegenüber dem Online-Medium exxpress als „auf jeden Fall tatsachenwidrig“ zurückwies. Wahr sei vielmehr, dass eine diesbezügliche Entscheidung zum damaligen Zeitpunkt noch ausstand. In dem Schreiben, auf das Thalhammer sich in ihrem Artikel bezog, sei lediglich ein „Formalakt“ bekanntgegeben worden. Wie bei jeder Beschwerde eines Beschuldigten habe auch in diesem Fall ein „Automatismus des Gesetzes“ gegriffen: Bis zu einer Entscheidung des Gerichts seien die bisherigen Sachverständigen nicht mehr tätig, doch bedeute das weder, dass der Beschwerde inhaltlich zugestimmt worden sei, noch dass neue Gutachter gesucht werden müssten.

Ob Thalhammer das ihr vorliegende Schreiben einfach nicht verstanden, oder aber den Sachverhalt absichtlich falsch geschildert hat, kann hier nicht beurteilt werden. Sie hätte aber wenigstens die Erläuterung der Staatsanwaltschaft verstehen müssen, anstatt weiter faktenwidrig zu behaupten: „Das Gericht sucht noch nach neuen Gutachtern, nachdem es Beschwerden der Beschuldigten gegeben hat.“ (Presse, 17. Juni 2021) Und mittlerweile wissen wir, wie die Entscheidung des Gerichts ausgegangen ist: Es braucht keine neuen Gutachter, weil das Gericht die Sachverständigen, wie eingangs bereits zitiert, „nicht als befangen oder unglaubwürdig sieht.“

Frei erfunden war offenbar die Behauptung Thalhammers, die Gutachter hätten den Staatsanwalt besser gekannt und seien mit ihm per Du gewesen. „Das ist eklatant wahrheitswidrig“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft zu diesem Vorwurf. Es sei ihm unklar, auf wen die Behauptung zurückgehe, aber er sei verwundert über das zugrundeliegende Motiv.

Und Gutachter Heinisch stellte klar, dass er und Scholz mit dem Staatsanwalt „ausschließlich in Zusammenhang mit der Erstellung des Gutachtens kurz in Kontakt (standen). Wir kennen ihn ansonsten überhaupt nicht.“ Sie hätten ihn einmal getroffen und ein paar Emails ausgetauscht, „Übermittlungen der Teilgutachten und Rückmeldungen der Staatsanwaltschaft. Das ist alles. Nicht ein einziges Email ist in Du-Form.“

Um journalistischen Standards zu genügen, hätte Thalhammer die Gutachter und die Staatsanwaltschaft übrigens mit ihrem Vorwurf konfrontieren und ihnen die Gelegenheit geben müssen, dazu Stellung zu beziehen. Doch hat sie weder bei Scholz und Heinisch, noch bei der ermittelnden Behörde nachgefragt. Staatsanwalt Johannes Winkelhofer betonte, dass er die „eklatant wahrheitswidrige“ Behauptung Thalhammers jederzeit hätte klarstellen können. Allein: „Mit mir wurde diesbezüglich nie gesprochen.“

Damit nicht genug

Bleibt noch der Frontalangriff auf die Reputation und fachliche Qualifikation der Gutachter, der in bequem allgemeine Formulierungen verpackt war, ohne auch nur ein konkretes Beispiel zu bringen. Ein konkreter Vorwurf fand sich auch in dem bereits erwähnten späteren Leitartikel Thalhammers nicht, stattdessen schrieb sie offenbar in Bezug auf Scholz und Heinisch, die beiden seien „selbsternannte Islamwissenschaftler“, bei denen der Verdacht keime, „dass ihre Expertise oft mehr auf politischer Ideologie denn auf Wissenschaft basiert.“ (Presse, 4. August 2021)

Meines Wissens haben weder Scholz noch Heinisch sich je als Islamwissenschaftler bezeichnet (was sie auch nicht sind); diese Titulierung hat sich vielmehr Thalhammer ausgedacht und mit dem abwertenden Zusatz „selbsternannt“ versehen – mit dem einzigen Zweck, sie als ideologisch verblendete Aktivisten zu diskreditieren. Auch nur ein kurzer Blick in die Publikationen von Scholz und Heinisch zeigt, wie fehlgeleitet dieser Versuch Thalhammers ist, was wohl auch der Grund ist, warum das Gericht keinen Grund sah, sie als Gutachter zu ersetzen.

Der einzige konkrete inhaltliche Kritikpunkt Thalhammers an Scholz und Heinisch findet sich in einem Falter-Podcast vom Juli, in dem sie behauptet, die beiden würden in ihrem Gutachten „dauernd von einer ‚salafistischen Muslimbruderschaft‘“ schreiben. Ein glatter Bauchfleck, denn wie Scholz und Heinisch klarstellten, kommt diese Bezeichnung in dem Gutachten „an keiner Stelle vor“. Tatsächlich hätten sie mit Bezug auf die Autorin Petra Ramsauer ausgeführt, „dass das Spektrum der Muslimbruderschaft von gemäßigten Islamisten, die den Islamismus mit linken sozialpolitischen Ansätzen kombinieren, bis ins salafistische Spektrum reicht und dass einige Flügel der Bruderschaft ideologisch nicht mehr eindeutig von salafistischen Strömungen zu unterscheiden sind. Von einer salafistischen MB sprechen weder Ramsauer noch wir.“

Dass jemand, der so arbeitet wie Thalhammer, in stets neuen Anläufen den Versuch unternahm, die Seriosität und Eignung von Scholz und Heinisch als Gutachter in Sachen Muslimbruderschaft in Frage zu stellen, entbehrt nicht einer gewissen Komik.

„… wissenschaftlich absolut unhaltbar“

Thalhammer war freilich nicht die einzige Person, die sich durch substanzlose Attacken hervortat. Denn das traf auch auf den Politologen Thomas Schmidinger zu, der mehrfach öffentlich der angeblich von Scholz und Heinisch vertretenen These widersprach, dass die Muslimbruderschaft als solche als Terrororganisation zu bewerten sei. Auf Ö1 sagte er diesbezüglich: „Das ist ausschließlich in diesem Gutachten, auf das sich die Staatsanwaltschaft Graz bei der Hausdurchsuchung berufen hat, so gesehen worden.“ (Religion aktuell, 4. August 2021)

Und in dem erwähnten Falter-Podcast dozierte Schmidinger: „Ich habe dieses Gutachten immer für sehr schlecht befunden und bei mir wäre so etwas bei einer Bachelor-Arbeit nicht ausreichend gewesen. (…) Dieses Konstrukt, die Moslembruderschaft als Ganzes, und damit jeder, der dort Mitglied ist oder Sympathisant oder Berührungspunkte hat, wäre ein Terrorist, dieses Konstrukt als Ganzes ist einfach wissenschaftlich absolut nicht haltbar (…).“

Wie schon Thalhammer, sprach also auch Schmidinger den beiden Gutachtern jede fachliche Qualifikation ab. Und wie die Presse-Journalistin auch, tat er dies, indem er Äußerungen als völlig unhaltbar abtat, die sich, wie Scholz und Heinisch erklärten, im Gutachten gar nicht finden. An keiner Stelle werde die Muslimbruderschaft als solche als Terrororganisation bezeichnet, wohl aber einzelne Ableger wie die Hamas (die ja auch von der EU als Terrororganisation eingestuft wird). „Wir schreiben im Gegenteil, dass die MB wie jede andere Massenbewegung mit Millionen von Anhängern/Sympathisanten nicht als monolithischer Block betrachtet werden kann, auch wenn die Utopie einer Welt unter islamischer Herrschaft geteilt wird. Diese Einschätzung findet sich auch in unseren vorherigen Publikationen. Wir beschreiben das gesamte Spektrum.“

Wie kam Schmidinger dann aber dazu, Scholz und Heinisch im ORF und im Falter Behauptungen zu unterstellen, die diese nie getätigt haben? Die Antwort ist so einfach wie erschreckend: Er hat das Gutachten, das er „immer für sehr schlecht befunden“ und auf reichlich herablassende Art und Weise verbal zerrissen hat, gar nicht gelesen.

Das ist der Kerngehalt eines Facebook-Postings, mit dem Schmidinger der Aufforderung von Scholz nachkam, seine „falschen Tatsachenbehauptungen“ über die Inhalte des Gutachtens richtigzustellen. Ohne dass sich der Eindruck aufdrängen würde, dass sich Schmidinger der Unredlichkeit seines Verhaltens wirklich bewusst wäre – es findet sich nicht ein Wort, das man als Bitte um Entschuldigung oder Bereuen des eigenen Fehlverhaltens verstehen könnte –, muss er zugeben, das Gutachten gar nicht zu kennen, sondern nur Bruchstücke davon, insoweit sie Eingang in die Dursuchungsanordnung der Staatsanwaltschaft gefunden haben. Trotzdem maßte er sich an, den Gutachtern ihre wissenschaftliche Qualifikation abzusprechen – soviel zum Thema wissenschaftliche Seriosität und Redlichkeit.

Und die Presse?

Schmidinger ist wenigstens der Forderung nach einer Richtigstellung seiner falschen Behauptungen nachgekommen. Über die Presse kann man das bis heute leider nicht sagen. Sie veröffentlichte zwar eine Mitteilung über die Einleitung eines von Scholz und Heinisch angestrengten Verfahrens wegen übler Nachrede sowie eine Gegendarstellung zu Thalhammers haarsträubendem Artikel, doch war sie dazu gesetzlich verpflichtet und konnte nicht anders. Das Verfahren wegen übler Nachrede läuft und wird aller Voraussicht nach im Dezember vor Gericht gehen. Aus der Onlineversion des Artikels wurde der Vorwurf, Scholz und Heinisch seien mit dem Staatsanwalt befreundet und per Du, still und heimlich entfernt.

Darüber hinaus haben aber weder Thalhammer noch die Presse den Versuch unternommen, die von ihnen verbreiteten Falschinformationen richtigzustellen. Und sie haben mit keinem Wort darüber berichtet, dass das Gericht entgegen den Beschwerden der Verteidigung – und den versuchten Diskreditierungen durch Thalhammer – die Entscheidung getroffen hat, an den beiden Gutachtern Scholz und Heinisch festzuhalten. Über dieses Verhalten kann sich jeder selbst ein Urteil bilden.

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