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Brisante Verschiebungen am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag (© Imago Images / VXimages.com)

Während Den Haags Chefankläger Kharim Khan erklärt, keine Beweise für einen israelischen Völkermord zu besitzen, stellt ihn eine palästinensische Anzeige gegen die Hamas vor eine Zerreißprobe.

Wenn über die juristische Aufarbeitung des Nahost-Konflikts auf völkerrechtlicher Ebene debattiert wird, herrscht bislang eine klare, geradezu ritualisierte Frontstellung. Israel und israelische Politiker stehen in Den Haag am Pranger. Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) läuft weiterhin die Klage Südafrikas gegen Israel wegen des Vorwurfs der Verletzung der Völkermordkonvention im Gazastreifen. Bereits 2024 hat der IGH in einem separaten Verfahren sein Gutachten zu den »Rechtlichen Konsequenzen der Politik und Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ost-Jerusalems« vorgelegt.

Ebenfalls in Den Haag stehen die Anklagen und Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant.

Hier zeichnen sich allerdings hochbrisante Entwicklungen ab: Der unter Druck stehende IStGH-Chefankläger Karim Khan verteidigte in einem Exklusiv-Interview mit dem Medienportal Zeteo die Entscheidung, bislang keine Anklage wegen Genozids erhoben zu haben. Aktuell sehe er dafür keine ausreichende Beweislage. Gleichzeitig betonte er, dass im laufenden Verfahren bislang keine endgültige rechtliche Bewertung getroffen worden sei.

In dem ausführlichen Gespräch mit dem Journalisten Mehdi Hasan vermied Khan es, Israels Militäroperationen gegen die Hamas im Gazastreifen als »genozidal« zu bezeichnen. Khans diesbezügliche Zurückhaltung geschieht vor dem Hintergrund zunehmend lauter werdender Forderungen pro-palästinensischer Aktivisten, umfassendere Anklagen gegen israelische Regierungsvertreter zu prüfen.

Genau diese Aktivisten nutzten lange ein juristisches Vakuum geschickt aus. Da die bisherigen Den Haager Verfahren gegen die vormalige Hamas-Führung um Yahya Sinwar, Ismail Haniyeh und Mohammed Deif mit deren Tod im Krieg faktisch erloschen sind, verbuchte die »Free-Palestine«-Bewegung das Resultat als strategischen Erfolg: Da juristisch nur noch Israelis angeklagt waren, feierte man diese fundamentale Schieflage als Triumph im Sinne der Intifada. Doch genau diese kalkulierte Asymmetrie gerät nun ins Wanken.

Neuer Fokus

Seit wenigen Tagen liegt dem IStGH erstmals eine Anzeige vor, die von palästinensischer Seite eingebracht wurde und sich explizit gegen die Führung der Hamas richtet. Es ist ein juristisches und politisches Novum mit enormer Sprengkraft. Hier handelt es sich um einen Aspekt, der sowohl in Den Haag als auch in den Medien konsequent ausgeblendet blieb: die systematischen Verbrechen, welche die Hamas an der eigenen Bevölkerung im Gazastreifen verübt.

Bisher hat der IStGH die Hamas wegen keinerlei Verbrechen angeklagt, die an palästinensischen Zivilisten begangen wurden. Die neue Einreichung bricht mit diesem ungeschriebenen Gesetz. Sie unterscheidet sich drastisch von den üblichen, oft ideologisch gesteuerten Narrativen, die jegliches Leid im Gazastreifen reflexhaft und ausschließlich der israelischen Kriegsführung zuschreiben.

Die Anzeige zwingt den Fokus stattdessen dorthin, wo das Leid der Menschen in Gaza strategisch geplant wird: in die Tunnelnetzwerke und Kommandozentralen der Hamas. Indem ein Palästinenser diesen Schritt wagt, wird das bisherige Schweigen gebrochen. Es zeigt sich eine Realität, die in westlichen Debattenräumen allzu oft ignoriert wird: Viele Palästinenser sind nicht bloß Gefolgsleute der Hamas, sondern in erster Linie deren Geiseln. Sie leiden unter einer brutalen Tyrannei, die Dissens mit dem Tod bestraft und die eigene Bevölkerung skrupellos verheizt.

Die vorliegende Anzeige beschränkt sich nicht auf abstrakte Vorwürfe, sondern nimmt die Führungsriege der Terrorgruppe konkret in die Pflicht. Die Einreichung identifiziert die Verantwortlichen auf politischer und militärischer Ebene präzise namentlich. Unter den beschuldigten Hamas-Anführern befinden sich prominente Köpfe des Politbüros und der militärischen Strukturen: Khaled Mashal, Mahmoud al-Zahar, Khalil al-Hayya, Mousa Abu Marzook, Ghazi Hamad, Izzat al-Rishq, Fathi Hamad, Nizar Awadallah, Husam Badran, Zaher Jabarin und Basem Naim. Ebenso explizit genannt werden Izz al-Din al-Haddad, Mohammed Odeh sowie Muhannad Rajab.

Indem diese Männer individuell für die Verbrechen haftbar gemacht werden sollen, wird verdeutlicht, dass die Tragödie in Gaza kein schicksalhaftes Ereignis ist. Sie ist das Resultat der bewussten Entscheidungen dieser Funktionäre, die teils im Luxus im Ausland leben, während sie die Zivilisten vor Ort völkerrechtswidrig als politische Manövriermasse einsetzen.

Zentraler Gegenstand der Anzeige ist die systematische Nutzung von Zivilisten als menschliche Schutzschilde – eine Praxis, die völkerrechtlich unmissverständlich als Kriegsverbrechen eingestuft ist. Die Hamas hat über Jahre hinweg ihre militärische Infrastruktur bewusst unter und in Schulen, Krankenhäusern, Moscheen und Wohngebieten errichtet. Während die Führung kilometerlange, hochmoderne Tunnel exklusiv für ihre Kämpfer baute, wurde für die Zivilbevölkerung in Gaza kein einziger Schutzbunker errichtet.

Dieses Vorgehen ist kein Kollateraleffekt, sondern eine bewusste, asymmetrische Kriegstaktik. Das Ziel ist perfide: Es sollen absichtlich palästinensische Opfer produziert werden, um über die internationalen Medien emotionalen und diplomatischen Druck auf Israel auszuüben. Wenn die israelische Armee versucht, die militärischen Strukturen der Hamas zu zerschlagen, zwingt die Terrororganisation ihre eigenen Bürger quasi in die Schusslinie.

Palästinensischer Widerstand gegen Hamas

Die eingereichte Klage fordert nun, dass diese bewusste Aufopferung der eigenen Bevölkerung rechtlich geahndet wird. Sie verlangt die Festnahme der Verantwortlichen für Verbrechen, die sich direkt gegen die palästinensische Zivilbevölkerung richten.

Für eine proisraelische und zugleich humanitäre Perspektive ist diese Entwicklung von unschätzbarem Wert. Sie beweist, dass der Kampf gegen die Hamas kein Krieg gegen das palästinensische Volk ist, sondern ein Kampf gegen ein totalitäres Regime, das beide Seiten ins Unglück stürzt. Wer den palästinensischen Klägern in Den Haag mit Respekt begegnet, erkennt an, dass der mutigste Widerstand gegen den islamistischen Terrorismus oft aus den eigenen Reihen kommt.

Diese Menschen riskieren ihr Leben. In einem Umfeld, in dem die Hamas Kollaborationsvorwürfe mit öffentlichen Exekutionen ahndet, grenzt der Gang nach Den Haag an ein Todesurteil. Diesen Mut gilt es anzuerkennen. Er trennt die legitimen Interessen von Zivilisten, die in Frieden leben wollen, glasklar von den genozidalen Absichten einer Terrorgruppe.

Der Chefankläger des IStGH, Karim Khan, steht nun vor einer Zerreißprobe. Will der Gerichtshof seine Glaubwürdigkeit behalten und den Vorwurf der Selektivität entkräften, darf er diese Anzeige nicht in der Schublade verschwinden lassen. Wer Gerechtigkeit für die Opfer im Nahen Osten fordert, darf das Leiden der Palästinenser unter der Knute der Hamas nicht länger ignorieren. Sollte er Ermittlungen aufnehmen, könnte dies ein echter Präzedenzfall werden. Es wäre das Signal, dass das Völkerrecht nicht länger als politische Waffe gegen Demokratien missbraucht werden kann, während Terrororganisationen für die Grausamkeit gegen die eigenen Bürger Straffreiheit genießen.

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