Die Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs hat die Vorverfahrenskammer angewiesen, die israelischen Einwände gegen die Zuständigkeit des Gerichts erneut zu prüfen.
Die Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat am Donnerstag eine Entscheidung vom November aufgehoben, mit der Israels Einwände gegen die Zuständigkeit für die Ausstellung von Haftbefehlen wegen »Kriegsverbrechen« gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant zurückgewiesen wurden.
»Die Berufungskammer ist der Ansicht, dass die angefochtene Entscheidung insgesamt gesehen nicht ausreichend auf das zentrale Argument Israels eingeht, nach dem Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe c des Römischen Statuts es ihm erlaubt, die Zuständigkeit des Gerichtshofs anzufechten«, heißt es in der am Donnerstag in Den Haag verkündeten Entscheidung. Insofern habe »die Vorverfahrenskammer einen Rechtsfehler begangen, indem sie sich nicht ausreichend mit den ihr vorgelegten relevanten Ausführungen zu der besonderen Rechtsgrundlage befasst hat, auf die sich die Anfechtung der Zuständigkeit des Gerichts stützt«.
Die Vorverfahrenskammer hatte die Zuständigkeitsbeschwerden zurückgewiesen und im November erklärt, es sei noch zu früh, um solche Argumente zu prüfen. Die Berufungskammer verwies den Fall nun zur »neuen Entscheidung in der Sache« an die Vorverfahrenskammer zurück, welche die Einwände der Unzuständigkeit des Gerichtshofs erneut prüfen müsse.
Nicht entschieden wurde über den Antrag Jerusalems, die Haftbefehle während der Prüfung der Zuständigkeitsfrage auszusetzen, da diese Frage von der Vorverfahrenskammer zu entscheiden sei. Bis die Vorverfahrenskammer des IStGH weitere Anhörungen zu dieser Frage durchführt, was mehrere Monate oder länger dauern könnte, werden die Gerichtsverfahren gegen Netanjahu und Gallant jedoch effektiv ausgesetzt sein.
Richtige Antwort
»Das Berufungsgericht des IStGH hat das Gericht heute angewiesen, das zu tun, was es von Anfang an hätte tun sollen: eine Entscheidung über die Zuständigkeit zu treffen«, schrieb der israelische Außenminister Gideon Saar in einer Reaktion. »Es gibt nur eine richtige Antwort: Der Gerichtshof ist für Israel nicht zuständig. Die Haftbefehle wurden rechtswidrig erlassen. Sie sind null und nichtig. Wir haben es von Anfang an gesagt: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist nicht zuständig und war nie zuständig, Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister und seinen ehemaligen Verteidigungsminister zu erlassen.«
Die Haftbefehle, die von Israel, den Vereinigten Staaten und weiteren Ländern abgelehnt und zurückgewiesen wurden, werfen den beiden Politikern vor, zwischen dem 8. Oktober 2023 und dem 20. Mai 2024 im Gazastreifen »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« und »Kriegsverbrechen« begangen zu haben. Eine der Anschuldigungen lautet »Aushungerung«.
Die Berufung Israels konzentrierte sich auf die Zuständigkeit des IStGH, der nach dem Römischen Statut arbeitet. Israel ist weder Vertragspartei des Statuts noch Mitglied des IStGH und kann daher von diesem Gericht nicht verurteilt werden. Das Gericht begründet seine Zuständigkeit damit, dass die als »Staat Palästina« registrierte Palästinensische Autonomiebehörde dem Statut 2015 beigetreten sei.