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Auswirkungen der EU-Terrorlistung der Islamischen Revolutionsgarde

Protest gegen Terroreinstufung: Iranische Parlamentarier tragen Uniformen der Revolutionsgarde
Protest gegen Terroreinstufung: Iranische Parlamentarier tragen Uniformen der Revolutionsgarde (© Imago Images / ZUMA Press Wire)

Die Europäische Union hat die iranische Revolutionsgarde als terroristische Organisation eingestuft. Diese Entscheidung könnte sich auf die Aktivitäten des Irans im Nahen Osten auswirken.

Nach der gewaltsamen Niederschlagung der jüngsten Proteste im Iran hat die Europäische Union in einem längst überfälligen Schritt das Islamische Korps der Revolutionsgarde (IRGC) vergangene Woche auf ihre Liste der terroristischen Organisationen gesetzt. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, begrüßte die Entscheidung: »Der Begriff ›terroristisch‹ ist in der Tat der richtige Begriff, um ein Regime zu beschreiben, das die Demonstrationen seines eigenen Volks mit Blutvergießen unterdrückt.« Die Europäische Union hatte zuvor schon Sanktionen gegen das IRGC und einige seiner Führer verhängt, unter anderem wegen der Unterdrückung von Protesten im Land und der Unterstützung Russlands im Krieg in der Ukraine.

Menschenrechtsorganisationen haben dokumentiert, dass iranische Sicherheitskräfte während der Proteste, die Ende Dezember letzten Jahres wegen der sich verschlechternden Lebensbedingungen ausgebrochen waren und sich schnell zu einer Bewegung gegen die Islamische Republik insgesamt entwickelt hatten, Tausende Menschen getötet haben, wobei manche Schätzungen bis weit über 30.000 Opfer reichen.

Als Reaktion auf die EU-Entscheidung gab Teheran am Sonntag bekannt, europäische Streitkräfte als »terroristische Organisationen« eingestuft zu haben. Parlamentspräsident Mohammad Bagher Ghalibaf erklärte im Pseudoparlament der Islamischen Republik: »Gemäß Artikel 7 des Gegenmaßnahmen-Gesetzes bezüglich der Einstufung der Islamischen Revolutionsgarde als terroristische Organisation gelten die Armeen der europäischen Länder nun als terroristische Gruppen.« Die Folgen dieser weitgehend symbolischen Ankündigung bleiben unklar.

Auswirkungen und Konsequenzen

Einigen Presseberichten zufolge könnte die Einstufung der Revolutionsgarde als terroristische Organisation unbeabsichtigt dazu führen, dass sich die Organisation innerhalb der politischen und wirtschaftlichen Struktur des Irans festigt, da ihre Führer unter dem Vorwand eskalierender Bedrohungen höhere Budgets in Anspruch nehmen könnten. Auch die geheimen Operationen im Ausland könnten weiterhin gefördert werden, sollte die EU-Einstufung Teheran dazu veranlassen, seine verdeckten Aktivitäten in Europa und darüber hinaus auszuweiten und parallele Finanzierungsnetzwerke aufzubauen sowie verdeckte logistische Operationen durchzuführen, die als Vergeltungs- oder Abschreckungsmaßnahmen dargestellt werden.

Der libanesische Politologe Tariq Abu Zeinab erklärte jedoch, dass die Einstufung durch die Europäische Union »einen schweren Schlag für das Rückgrat des iranischen Projekts im Nahen Osten darstellt«, insofern hier jene Institution getroffen wird, welche die Finanzierung, Ausbildung und Bewaffnung der Stellvertreter Teherans in der Region verwaltet.

Dementsprechend markiere die europäische Entscheidung den Beginn einer Einschränkung jener Freiheit, die das IRGC zuvor unter diplomatischen und sicherheitspolitischen Vorwänden im Nahen Osten genossen hat. »Die Einstufung ebnet den Weg für Gerichtsverfahren, das Einfrieren von Vermögenswerten, finanzielle Restriktionen und die Verfolgung indirekter Finanzierungsnetzwerke in Europa und darüber hinaus, was sich unweigerlich auf die Fähigkeit des Irans auswirken wird, seine Stellvertreter mit derselben Intensität wie zuvor zu finanzieren.«

Abu Zeinab merkte an, dass nach der Entscheidung der Europäer nun die Beziehung zwischen der Revolutionsgarde und der Hisbollah unter genauer Beobachtung stehe, sodass auch die finanzielle, wirtschaftliche und logistische Unterstützung der libanesischen Stellvertretermiliz, die laut dem Waffenstillstandsabkommen zwischen Jerusalem und Beirut entwaffnet werden soll, einer beispiellosen Prüfung unterzogen werde.

In einem ähnlichen Zusammenhang erklärte der irakische Wissenschaftler Mohammed Al-Tamimi, die EU-Einstufung werde auch »indirekte Auswirkungen auf irakische bewaffnete Gruppen haben, die mit der iranischen Organisation in Verbindung stehen«. Dass die Finanzierungswege der Revolutionsgarde eingeschränkt werden, die Kontrolle über die Bewegungsfreiheit von IRGC-Führern verschärft und der Spielraum für politische und diplomatische Manöver verringert werden, werde sich auch negativ auf schiitische Milizen im Irak auswirken, die wie die Hashd al-Shaabi oder die Kataib Hisbollah dem Teheraner Regime jüngst bei den Repressionen im Iran unterstützten.

Die Revolutionsgarde wurde nach der Islamischen Revolution im Jahr 1979 als Parallelformation zum regulären Militär gegründet und ist Teil der Streitkräfte, verfügt jedoch über eine unabhängige Struktur und Spezialkräfte, darunter Land- und Seestreitkräfte und die Auslandseinheit Quds-Brigaden.

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