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Auch arabische Israelis erhalten Entschädigung für 1948 verlorenes Land

Der Oberste Gerichsthof in Israel
Der Oberste Gerichsthof in Israel (© Imago Images / Arcaid Images)

Oft wird behauptet, dass Israel das an den „Verwalter für das Eigentum Abwesender“ gefallene Land entschädigungslos beschlagnahmt habe. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen.

Committee for Accuracy in Middle East Reporting and Analysis

In den Medien wird häufig behauptet, dass Juden ihr im Krieg von 1948 verlorenes Eigentum wiedererlangen können, während es für Araber keinen vergleichbaren Mechanismus gebe, um ihr im selben Krieg verlorenes Eigentum wiederzuerlangen. (…)

Im Gegensatz zu diesen Berichten herrscht Parität zwischen den Rechten ehemaliger jüdischer Eigentümer von Land, das vom jordanischen Verwalter für das Eigentum Abwesender beschlagnahmt wurde, und den Rechten arabischer Eigentümern von Land, das von Israels Verwalter für das Eigentum Abwesender beschlagnahmt wurde.

Wie Alex Safian von CAMERA detailliert beschrieben hat: „Eigentum, das von Arabern zurückgelassen wurde, die während der Kämpfe 1948 geflohen waren (d.h. Eigentum von Abwesenden), wurde dem israelischen Verwalter für das Eigentum Abwesender übergeben, der das Eigentum an staatliche oder verwandte Einrichtungen für öffentliche Zwecke übertrug, z.B. für die Unterbringung der hunderttausenden jüdischen Flüchtlinge aus arabischen Ländern, die in Israel Zuflucht gefunden hatten.

Der Verwalter bewahrte den Wert des Eigentums treuhänderisch für den registrierten arabischen Eigentümer (mit Anpassungen für Inflation und Zinsen) auf. Diese Handlungen waren völlig im Rahmen der internationalen Normen, und das Amt selbst und seine Funktionen wurden vom ähnlich agierenden britischen Mandatsamt übernommen.

Diejenigen registrierten arabischen Eigentümer, die Bürger oder Einwohner Israels sind (einschließlich der Palästinenser, die in Ost-Jerusalem wohnen), sind berechtigt, eine Entschädigung vom Verwalter zu beantragen, aber sie wurden [von arabischer Seite; Anm. Mena-Watch] unter Druck gesetzt, keine Ansprüche zu stellen, weil sie damit Israels Existenz und Souveränität legitimiert hätten.

Dennoch wurden im Laufe der Jahre mindestens 14.692 Anträge eingereicht. Dabei wurden Ansprüche in Bezug auf mehr als 200.000 Dunum (200km2) Land geregelt, mehr als 10.000.000 Schekel (2,6 Mio. Euro) wurden als Entschädigung gezahlt, und mehr als 54.000 Dunum (54 km2) Ersatzland in Israel wurde als Entschädigung zugewiesen.

Israel hat diese Politik verfolgt, obwohl kein einziger Penny an Entschädigung an die mehr als 500.000 jüdischen Flüchtlinge aus arabischen Ländern gezahlt wurde, die von den arabischen Regierungen nach 1948 gezwungen wurden, ihre Häuser, Geschäfte und Ersparnisse aufzugeben.

Palästinenser aus dem Westjordanland haben keinen Anspruch auf Entschädigung für ihr nach 1948 verloren gegangenes Eigentum, aber auch israelische Juden haben keinen Anspruch auf Entschädigung für Eigentum, das sie im Westjordanland (ohne Ostjerusalem) nach 1948 verloren haben. Dies ist die Position der israelischen Regierung, die in der „Valero-Entscheidung“ vom Obersten Gerichtshof Israels bestätigt wurde.

Israelische Juden haben das Recht, eine Entschädigung (oder in seltenen Fällen eine Rückgabe) für Land zu beantragen, das sie nach 1948 in Ost-Jerusalem verloren haben. Das Eigentum an einem Großteil des vom jordanischen Verwalter für feindliches Eigentum entzogenen Landes wurde der jordanischen Regierung übertragen.

Die jordanische Regierung benutzte dieses Land z.B. für den Bau von Regierungsgebäuden in Ost-Jerusalem und für die Errichtung des Flüchtlingslagers Dheisheh, das vollständig auf Land in jüdischem Besitz errichtet wurde. Darüber hinaus wurden die palästinensischen Flüchtlingslager in Qalandia und Anata zum Teil auf jüdischem Land gebaut, das an den jordanischen Verwalter gefallen war.

Keines der für Flüchtlingslager oder Regierungsgebäude genutzten Grundstücke in Ost-Jerusalem kann von den ursprünglichen jüdischen Eigentümern zurückgefordert werden, sie können jedoch eine Entschädigung beantragen.

Das Land in Sheikh Jarrah stellt eine Ausnahme dar, weil es an die jordanische Regierung verpachtet war und nicht durch Enteignung erworben wurde – und deshalb in den Büchern des jordanischen Verwalters noch als jüdisches Land geführt wurde, weswegen es an die Erben der ursprünglichen jüdischen Eigentümer zurückgegeben werden konnte.“

(Aus dem Artikel Times of Israel Clarifies on Land Compensation Laws for Arabs, Jews, der bei Camera erschienen ist. Übersetzung von Alexander Gruber.)

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