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Amnesty International: Auf BDS-Niveau herabgesunken

Philip Luther (mi.) und Agnes Callamard von Amnesty International präsentieren den antisemitischen »Apartheid«-Bericht
Philip Luther (mi.) und Agnes Callamard von Amnesty präsentieren den antisemitischen »Apartheid«-Bericht (© Imago Images / Kyodo News)

In einem 280-seitigen Bericht wirft Amnesty International Israel »Apartheid gegen die Palästinenser«, ein »grausames Herrschaftssystem« und »Verbrechen gegen die Menschheit« vor. Die Veröffentlichung ist eine ideologisch motivierte Philippika gegen den jüdischen Staat auf dem Niveau von Pamphleten der antisemitischen BDS-Bewegung. Entsprechend scharf ist die Kritik daran.

In der vergangenen Woche geschah in Israel etwas Geschichtsträchtiges: Osaila Abu Assad wurde zur Richterin an einem Bezirksgericht ernannt, sie ist damit die erste muslimische Frau, die im jüdischen Staat dieses Amt bekleidet.

Arabische Richter gibt es in Israel schon länger, auch am Obersten Gerichtshof, der sich immer mal wieder mit kritischen Urteilen zum Siedlungsbau und zum Verlauf der Sperranlage zwischen dem Westjordanland und dem israelischen Kernland hervortut. Als der ehemalige israelische Staatspräsident Moshe Katzav im Jahr 2011 wegen Vergewaltigung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, hatte das zuständige Gericht in George Kara einen arabischen Vorsitzenden.

14 von 120 Abgeordneten der Knesset sind arabisch, die Vereinigte Arabische Liste ist an der gegenwärtigen israelischen Regierung beteiligt. Ihr Vorsitzender Abbas Mansour ist stellvertretender Minister für arabische Angelegenheiten im Kabinett von Premierminister Naftali Bennett und sagte kürzlich:

»Der Staat Israel wurde als jüdischer Staat geboren, und die Frage ist, wie wir die in ihm lebende arabische Gesellschaft in diesen Staat integrieren.«

Bibras Natcho, seit 2018 der Kapitän des israelischen Fußball-Nationalteams der Männer, ist ein Muslim.

In einem Apartheidstaat wäre all dies nicht möglich.

Trotzdem hält die Menschenrechtsorganisation Amnesty International Israel für einen solchen. Das steht in einem 280 Seiten umfassenden Bericht mit dem Titel »Israels Apartheid gegen die Palästinenser: grausames Herrschaftssystem und Verbrechen gegen die Menschheit«, den die britische Sektion der NGO veröffentlicht hat.

Seit seiner Gründung im Jahr 1948 habe Israel »ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Herrschaft über die Palästinenser geschaffen«, das es bis heute aufrechterhalte, ist darin zu lesen.

Worauf sich Amnesty beruft

Dieses »Regime« werde »in ganz Israel und in den besetzten palästinensischen Gebieten durch diskriminierende Gesetze, Politiken und Praktiken durchgesetzt«, es kontrolliere »in seiner Gesamtheit praktisch jeden Aspekt des Lebens der Palästinenser« und verletze »routinemäßig ihre Menschenrechte«. Weiter heißt es im Bericht:

»Dieses Apartheidsystem wurde über Jahrzehnte von den aufeinander folgenden israelischen Regierungen in allen von ihnen kontrollierten Gebieten aufgebaut und aufrechterhalten, unabhängig von der jeweils an der Macht befindlichen politischen Partei.«

Apartheid – das Wort taucht im Bericht über 400-mal auf – ist nach internationalem Recht ein Verbrechen gegen die Menschheit (crime against humanity), und genau das wirft Amnesty dem jüdischen Staat vor.

Die Organisation beruft sich dabei auf verschiedene Definitionen und Rechtsgrundlagen, so etwa auf die Anti-Apartheidskonvention, die Apartheid im Jahr 1973 als »unmenschliche Handlungen« definierte, »die zu dem Zweck begangen werden, die Herrschaft einer rassischen Gruppe über eine andere rassische Gruppe zu errichten und aufrechtzuerhalten und diese systematisch zu unterdrücken«.

Dazu gehöre »die Politik und Praxis der Rassentrennung und -diskriminierung, wie sie im südlichen Afrika betrieben werden«. Später, nach dem Ende des Apartheidregimes in Südafrika, wurde die Definition ins Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aufgenommen.

Amnesty International schreibt in seinem Bericht zwar, »Unterdrückungs- und Herrschaftssysteme« seien »niemals identisch«, deshalb versuche man auch nicht zu argumentieren, dass im heutigen Israel genau das Gleiche geschehe wie in Südafrika zwischen 1948 und 1994.

Der Begriff »Apartheid« ist untrennbar mit Südafrika verbunden

Aber wenn von Apartheid die Rede ist, stellt das rassistische südafrikanische Regime nun einmal ganz eindeutig den Maßstab dar; der Begriff ist schlichtweg untrennbar mit ihm verbunden – seit jeher übrigens auch für Organisationen und Gruppen der BDS-Bewegung, die ihre Aktivitäten auf einer faktischen Gleichsetzung Israels mit Südafrika gründen.

Doch Südafrika während der Apartheid, das bedeutete eine gesetzlich und institutionell verankerte »Rassentrennung«, mit der die Herrschaft der weißen Minderheit, ihre absolute politische und wirtschaftliche Dominanz aus rassistischen Gründen aufrechterhalten und abgesichert wurde.

In einem lesenswerten Text für Belltower, die News-Seite der Amadeu-Antonio-Stiftung, fassen Nicholas Potter und Stefan Lauer zusammen, was das für die nicht weiße Mehrheit konkret bedeutete:

»Schwarze und anderen Bevölkerungsgruppen durften kein Land besitzen, hatten kein oder nur ein extrem eingeschränktes Wahlrecht. Öffentliche Gebäude, etwa Krankenhäuser, Postfilialen, Banken und auch öffentliche Toiletten, hatten zwei Eingänge: einen für die weiße Minderheit, einen für die Schwarze Bevölkerung. Andere Gebäude oder Einrichtungen durften gleich gar nicht von Schwarzen betreten oder benutzt werden.«

Eine infame Gleichsetzung

Nichts davon ist in Israel der Fall, die Gleichsetzung der »Rassentrennung« in Südafrika mit der Situation der Palästinenser ist schlicht infam. Der italienische Autor Giulio Meotti schrieb bereits vor mehr als zehn Jahren:

»Israel kennt kein ›Population Registration Act‹ (Bevölkerungs-Registrierungsgesetz), kein ›Group Areas Act‹ (getrennte Wohngebiete für die ethnischen Gruppen), keinen ›Mixed Marriages and Immorality Act‹ (Verbot von ›Mischehen‹ und Unsittlichkeitsgesetz), keinen ›Separate Representation of Voters Act‹ (Gesetz zur getrennten Vertretung von Wählern), keinen ›Reservation of Separate Amenities Act‹ (Verfügung über die getrennte Nutzung von öffentlichen Einrichtungen). […]

Im jüdischen Staat […] genießen alle Minderheiten – Christen, Bahais, Drusen und Muslime – sämtliche religiösen und zivilrechtlichen Freiheiten.«

In Israel gibt es Diskriminierung, in Israel gibt es Ausgrenzung, in Israel gibt es Rassismus – all das bestreitet kein ernst zu nehmender Mensch. Diese Problematik existiert auch in allen anderen demokratisch regierten Ländern, und selbstverständlich handelt es sich dabei um einen gravierenden Missstand.

Aber wie Amnesty zu behaupten, Israel zeichne sich seit seiner Gründung durch eine »jüdische Vorherrschaft« über eine als minderwertig betrachtete »rassische Gruppe« aus, weshalb es ein Apartheidstaat sei – das hat mit der Wirklichkeit nichts gemein, sondern dient der Dämonisierung und Delegitimierung des einzigen Staates mit jüdischer Bevölkerungsmehrheit.

Eine Dichotomie, die nicht existiert, und ein Widerspruch

Um zu seinem »Apartheid«-Befund zu kommen, muss Amnesty nicht zuletzt die schwerwiegende Tatsache aus der Welt schaffen, dass rund 20 Prozent der israelischen Staatsbürger nichtjüdische Araber mit vollen demokratischen Rechten sind.

Bei der Menschenrechtsorganisation firmieren sie einfach genauso als Palästinenser wie die arabische Bevölkerung im Westjordanland. Das mag zwar dem Selbstverständnis einiger arabischer Israelis entsprechen (wobei sich Umfragen zufolge nur 7 Prozent der arabischen Israelis als Palästinenser definieren), dennoch lässt es die von Amnesty International behauptete Dichotomie nicht aufgehen:

Rechtliche Unterschiede gibt es in Israel – wie in jedem anderen Land der Welt auch – zwischen Staatsbürgern und Nicht-Staatsbürgern, aber im Grundsatz nicht unter den Staatsbürgern, seien sie nun jüdisch-israelisch oder arabisch-israelisch.

Eine Ausnahme bildet die Wehrpflicht, von der arabische Israelis ausgenommen sind. Damit können sie nicht von den wirtschaftlichen und beruflichen Vorteilen profitieren, die der Wehrdienst in Israel mit sich bringt. Das rechtfertigt aber längst nicht das Urteil »Apartheid«, zumal dasselbe auch für ultra-orthodoxe Juden gilt, die ebenfalls vom Wehrdienst befreit sind. Zudem können arabische Israelis zur Armee, wenn sie es möchten – verboten ist es ihnen nämlich nicht, und immer mehr entscheiden sich auch für diesen Schritt.

Die Palästinenser im Westjordanland und im Gazastreifen wiederum sind keine israelischen Staatsbürger, ihre Situation unterscheidet sich wesentlich von jener der arabischen Israelis im israelischen Kernland. Amnesty International wirft sie jedoch alle zusammen, woraus sich ein Widerspruch ergibt, den die Organisation NGO Monitor so umrissen hat:

»Amnesty scheint zu erwarten, dass Israel das Westjordanland und den Gazastreifen annektiert und in diesen Gebieten israelisches Zivilrecht anwendet – was dem rechtlichen Rahmen der Besatzung, den Amnesty ansonsten anwendet, völlig widersprechen würde.

Doch anstatt Israels völkerrechtliche Verpflichtungen zu reflektieren, argumentiert Amnesty: ›Die Existenz dieser getrennten Rechtssysteme [in Israel, dem Westjordanland und Gaza] ist jedoch eines der wichtigsten Instrumente, mit denen Israel die Palästinenser fragmentiert und sein System der Unterdrückung und Herrschaft durchsetzt.‹«

Der palästinensische Terror kommt bei Amnesty nicht vor

Hier scheint das nächste Problem auf, das dem Bericht durchzieht: Die Palästinenser und ihre politischen Organisationen tragen aus der Sicht von Amnesty offenbar keinerlei Verantwortung für die Situation, wie sie sich heute darstellt, weder historisch noch gegenwärtig. Auch die arabischen Nachbarstaaten scheinen nichts damit zu tun zu haben. Schuld ist für Amnesty alleine Israel.

Nichts davon hat für Amnesty einen Einfluss auf den Konflikt und das israelische Vorgehen darin gehabt. Folgerichtig kommt im Bericht das Wort »Terror« im Zusammenhang mit palästinensischen Handlungen nur dann vor, wenn ein israelischer Politiker oder ein israelisches Gesetz zitiert wird.

Palästinensische Terroristen oder Terrororganisationen kennt Amnesty nicht, die Hamas ist für die Organisation eine normale Partei. Ansonsten findet sich das Wort »Terror« nur in Aussagen von Palästinensern, die über die israelische Armee sprechen. Eine groteske Realitätsverzerrung.

Auch die »Intifada« wird verharmlost

Auch die mörderische »Intifada« mit ihrem Vernichtungsantisemitismus hat in den Augen von Amnesty nichts mit Terrorismus zu tun, sie wird in der Veröffentlichung verharmlosend als »palästinensischer Aufstand gegen Israels Militärherrschaft« definiert und damit legitimiert.

Wenn es im Bericht überhaupt um die zweite »Initifada« geht, dann fast nur im Zusammenhang mit israelischen Repressalien gegen Palästinenser. Ein Beispiel:

»Während des Aufstands, der 2005 endete, töteten die israelischen Streitkräfte unrechtmäßig Palästinenser, indem sie bei Protesten und an Kontrollpunkten auf sie schossen, obwohl von ihnen keine unmittelbare Gefahr ausging. Außerdem bombardierten sie Wohngebiete und vollstreckten außergerichtliche Hinrichtungen.

Bewaffnete palästinensische Gruppen und Einzelpersonen töteten vorsätzlich israelische Zivilisten, indem sie Bomben an belebten Orten platzierten und aus dem Auto heraus schossen, sowohl in Israel als auch in den besetzten palästinensischen Gebieten.

Als Reaktion darauf verhängten die israelischen Behörden kollektive Strafen gegen die gesamte Bevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten, indem sie die Bewegungsfreiheit stark einschränkten und Hunderte von palästinensischen Häusern abrissen.«

Die Selbstmordattentate möchte Amnesty International nicht so nennen, und überhaupt sind sie für die NGO gemessen an den israelischen Schandtaten nicht weiter der Rede wert. Viel lieber spricht die Organisation über den »Volkswiderstand« der Palästinenser, etwa über jenen ab dem Jahr 2002, »als Israel mit dem Bau des Zauns/der Mauer« begonnen habe.

Die Folge seien »Proteste gegen den Landraub und die Militärherrschaft« gewesen. Einige der Mobilisierungen in den Dörfern hätten »die Form von friedlichen Demonstrationen« angenommen.

Dass andere die Form von Bomben- und Selbstmordanschlägen annahmen, erwähnt Amnesty so wenig wie den Grund für den Bau der Sperranlage zum Westjordanland: Dadurch sollte verhindert werden, dass noch mehr Selbstmordattentäter nach Israel gelangen und dort ihr vernichtendes Werk vollbringen. Und genau das wurde auf diese Weise auch verhindert.

Nach der IHRA-Definition ist der Bericht antisemitisch

Aber so etwas muss unterschlagen, wer das jüdisch-israelische Tun seit 1948 – also von Beginn an – als rassistisch motivierte Unterdrückung und Entrechtung der arabischen respektive palästinensischen Bevölkerung in Israel und von Israel kontrollierten Gebieten darstellen will.

Amnesty verhält sich hier nicht anders als die BDS-Bewegung, zumal es sich auch deren Forderung nach einem »Rückkehrrecht« für die palästinensischen Flüchtlinge – und sämtliche ihrer inzwischen rund 5,7 Millionen beim UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) registrierten Nachkommen – zu eigen macht. Es ist dies die klare Forderung, dass Israel kein jüdischer Staat mehr sein soll.

In der Arbeitsdefinition Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) wird »das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z. B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen«, als Beispiel für israelbezogenen Antisemitismus genannt. Im Handbuch der Europäischen Union zur praktischen Anwendung dieser Definition heißt es ergänzend:

»Wenn man behauptet, ein Land sei ein rassistisches Unterfangen, indem man ambivalente Aspekte moderner Staatlichkeit exklusiv auf Israel in einer dämonisierenden Weise bezieht, so ist dies ein Versuch, die internationale Legitimität eines Landes zu untergraben.«

Auf den Amnesty-Bericht trifft genau das zu. Er stellt keine Kritik mehr dar, sondern eine Dämonisierung und Delegitimierung des jüdischen Staates.

Die vermeintlich rassistisch begründete »jüdische Vorherrschaft« und die angebliche Apartheid gegenüber den Palästinensern seit der Proklamation im Jahr 1948 – die, wie es im Bericht an drei Stellen heißt, »ethnische Säuberungen« zum Nachteil der palästinensischen Araber zur Folge gehabt habe – machen Israel in der Sicht von Amnesty International zu einem Unrechtsstaat, der demzufolge kein Existenzrecht habe.

Forderungen, die BDS-Aktivisten begeistern

Folgerichtig finden sich auch alle Forderungen und Empfehlungen, die das Herz eines jeden BDS-Aktivisten höher schlagen lassen:

  • Stopp der Waffenlieferungen, UN-Sanktionen;
  • Öffnung der Grenze zum Gazastreifen;
  • Rückkehrrecht für die Flüchtlinge;
  • Überprüfung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen;
  • Boykott zumindest aller Produkte aus israelischen Siedlungen.

Der Palästinensischen Autonomiebehörde rät Amnesty, die Kooperation vor allem im Bereich der Sicherheit auf den Prüfstand zu stellen.

Es ist bei weitem nicht das erste Mal, dass sich insbesondere die britische Dependance der Organisation mit antiisraelischen Aktivitäten hervortut. Zu Recht spricht der Tagesschau-Journalist Patrick Gensing auf Twitter in diesem Zusammenhang von einer »Obsession«:

»Zu keinem anderen Thema finden sich auf der Kampagnenseite annähernd so viele Beiträge. Lager für Uiguren? Putsch in Myanmar? Menschenrechte in Russland und vielen anderen Staaten? Kriegsverbrechen in Syrien? Who cares? Amnesty offenbar kaum.«

Die deutsche Abteilung der NGO lässt auf ihrer Website verlautbaren:

»Im nationalen aktuellen wie historischen Kontext ist eine objektive, sachbezogene Debatte zu der vom Bericht vorgenommenen Einordnung nur schwer möglich. Um der Gefahr der Instrumentalisierung oder Missinterpretationen des Berichts entgegenzuwirken, wird die deutsche Amnesty-Sektion zu diesem Bericht keine Aktivitäten planen und durchführen.«

Eine inhaltliche Distanzierung ist das keineswegs, Amnesty ist in Deutschland lediglich der zu erwartende Beifall von Antisemiten peinlich, den sich die Organisation allerdings redlich verdient hat. Falsch zu verstehen oder zu vereinnahmen gibt es da nichts.

Die Kritik am Bericht ist deutlich

Für den Bericht erntet Amnesty viel Kritik – nicht nur aus Israel und von vielen jüdischen Organisationen vom American Jewish Committee über den World Jewish Congress bis hin zum Zentralrat der Juden in Deutschland, sondern auch von palästinensischen Menschenrechtsaktivisten wie Bassem Eid und von Bundestagsabgeordneten diverser Parteien.

Darunter Marlene Schönberger und Kai Gehring (Grüne), Benjamin Strasser, Max Mordhorst, Alexander Graf Lambsdorff und Frank Müller-Rosentritt (FDP), Sebastian Roloff (SPD) und Matthias Hauer (CDU). Strasser gab auf Twitter sogar seinen Austritt aus der Organisation bekannt.

Auch die deutsche Bundesregierung geht auf Distanz zu Amnesty International. »Begriffe wie Apartheid ebenso wie eine einseitige Fokussierung auf Israel lehnen wir ab«, sagte Regierungspressesprecher Steffen Hebestreit. Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Uwe Becker, äußerte sich noch deutlicher:

»Mit den ungeheuerlichen Behauptungen, die Amnesty International in ihrem […] ›Israel-Bericht‹ aufstellt, entlarvt sich die Organisation endgültig und zweifelsfrei als antisemitisch.«

Kann man einer angesehenen Menschenrechtsorganisation wirklich ein solch verheerendes Zeugnis ausstellen? Mit Blick auf den Bericht bleibt festzuhalten: Ja, man kann, und es geschieht hier keineswegs leichtfertig.

Die Veröffentlichung unterscheidet sich in keiner Weise von den Verlautbarungen der BDS-Bewegung, die der Deutsche Bundestag im Mai 2019 sehr zu Recht als antisemitisch verurteilt hat. Es gibt deshalb auch keinen Grund, Amnesty International anders zu behandeln.

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