Heute vor 25 Jahren: Das Urteil im Mykonos-Prozess

Gedenktafel für die Opfer des Mykonos-Attentats. (Fridolin freudenfett, CC BY-SA 3.0)
Gedenktafel für die Opfer des Mykonos-Attentats. (Fridolin freudenfett, CC BY-SA 3.0)

Im Mykonos-Prozess wurde festgestellt, dass führende Repräsentanten des iranischen Regimes den Mordauftrag erteilt hatten. Spuren führten auch nach Wien.

Am 17. September 1992 betraten gegen 23 Uhr zwei Männer das Restaurant Mykonos in der Prager Straße in Berlin-Wilmersdorf. Schnell durchschritten sie den Gastraum in Richtung des Hinterzimmers, wo sie aus einer in einer Sporttasche versteckten Maschinenpistole das Feuer auf die dort anwesenden Gäste eröffneten und mit einer Pistole zwei der Niedergestreckten zusätzlich noch gezielt Kopfschüsse verpassten. Dann rasten die Attentäter und ihre vor dem Lokal postierten Komplizen in einem BMW davon.

Die Bluttat hinterließ vier Tote: Sadegh Sharafkandi, Generalsekretär der Demokratischen Partei Kurdistan-Iran (DPK-I), Fattah Abdoli, Repräsentant der Partei in Frankreich, Hormayoun Ardalan, Vertreter der DPK-I in Deutschland, und den iranischen Oppositionellen Nouri Dehkordi. Die DPK-I-Vertreter waren nach Berlin gereist, um an einer Konferenz der »Sozialistischen Internationale« (SI) teilzunehmen. Ins Mykonos, einem bekannten Treffpunkt iranischer Oppositioneller, waren sie gekommen, um sich im Rahmen eines Abendessens mit Mitstreitern zu treffen und die aktuelle Lage zu besprechen.

Eine innerkurdische Bluttat?

Die Bundesanwaltschaft, die die Ermittlungen sofort an sich zog, hielt anfangs eine innerkurdische Auseinandersetzung für wahrscheinlich, war sie doch zu dieser Zeit mit Mordfällen beschäftigt, die sich im Zuge von Rivalitäten innerhalb der kurdischen Arbeiterpartei PKK abgespielt hatten. Diesen Verdacht über den Tathintergrund äußerte sie auch öffentlich.

Bundesanwalt Bruno Jost, hier im Jahr 2012. (© imago images/Reiner Zensen)
Bundesanwalt Bruno Jost, hier im Jahr 2012. (© imago images/Reiner Zensen)

Doch dem ermittelnden Bundesanwalt Bruno Jost kamen schnell Zweifel an der Theorie einer innerkurdischen Auseinandersetzung. So berichteten Überlebende des Anschlags, dass der Maschinenpistolenschütze die Anwesenden lauthals als »Hurensöhne« beschimpft hatte, bevor er die tödlichen Salven abgab – aber nicht etwa auf Kurdisch, sondern auf Persisch.

Der ebenfalls für die SI-Konferenz in Berlin anwesende Jalal Talabani von der Patriotischen Union Kurdistans im Irak (PUK), der von 2005 bis 2014 erster irakischer Präsident nach dem Sturz Saddam Husseins werden sollte, informierte die Ermittlungsbehörden darüber, dass PUK-Kämpfer von festgenommenen iranischen Milizionären erfahren hätten, das iranische Regime plane Attentate auf kurdische Politiker. Deshalb hatte er Sharafkandi einen Monat vor dem Mykonos-Attentat ausdrücklich vor einem möglichen Anschlag auf sein Leben gewarnt.

Fünf Tage nach den Morden wurden schließlich die Tatwaffen sichergestellt; bei den anschließenden Untersuchungen konnte ein Handflächenabdruck auf der Pistole abgenommen werden. Eine Untersuchung der Herkunft der Waffe ergab, dass sie aus Beständen stammten, die einst von Spanien an die damals noch königlich-iranische Armee geliefert worden waren.

»Iranische Auftragstat«

Die letzten Zweifel über den wahren Hintergrund der Tat waren für Jost beseitigt, als, basierend auf Informationen des Bundesnachrichtendienstes, in der Nacht vom 4. zum 5. Oktober im nordrheinwestfälischen Rheine zwei Libanesen festgenommen werden konnten. Bei den Männern, deren Asylanträge in Deutschland abgelehnt worden waren, handelte es sich um Hisbollah-Mitglieder, die eine Ausbildung zum Kampftaucher durch die iranischen Revolutionsgarden am Kaspischen Meer erhalten hatten. Der auf der Pistole gefundene Handflächenabdruck passte zu einem der beiden Männer. In den folgenden Verhören legte der andere Verdächtige ein umfassendes Geständnis ab.

Drei Tage später nahm die Polizei den mutmaßlichen Organisator des Attentats fest. Es handelte sich um Kazem Darabi, einen Iraner, der in Deutschland als vehementer Verfechter des iranischen Regimes bekannt und bereits durch einschlägige Gewalttaten gegen iranische Oppositionelle bekannt war. Darabi war unmittelbar nach der Tat in den Iran geflohen, hatte sich aber so sicher gefühlt, dass er nach Berlin zurückgekehrt war.

Für Bundesanwalt Jost war mit den Festnahmen der Strang der Ermittlungen weitgehend erledigt, bei dem es um die Feststellung und Festnahme der unmittelbaren Täter ging. Wie er in einer Veranstaltung des Mideast Freedom Forum Berlin 2015 ausführte, rückte damit ein anderer Strang der Untersuchung in den Mittelpunkt: die Aufklärung des Tathintergrunds – und hier gab es »immer mehr Indizien für eine iranische Auftragstat«. Eine der Spuren führte nach Wien.

Die Morde in Wien

Rund drei Jahre vor dem Mykonos-Attentat, am 13. Juli 1989, wurden in einer Wohnung in der Linken Bahngasse in Wien der Vorgänger Sharafkandis als Generalsekretär der DPK-I, Abdul Rahman Ghassemlou, der Auslandsvertreter der Partei, Abdollah Ghaderi Azer, sowie der als Vermittler agierende Fadhil Rassoul durch ein Mordkommando hingerichtet. Sie hatten sich mit einer iranischen Delegation zu Geheimgesprächen getroffen. Die Mörder flohen in die nur wenige Hunderte Meter entfernt liegende iranische Botschaft.

Den zunächst für die Ermittlungen zuständigen Beamten der »Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus« (EBT) war von Beginn an klar, wer für das Verbrechen in der Wohnung in der Linken Bahngasse im dritten Wiener Gemeindebezirk verantwortlich war. Oswald Kessler, damaliger Leiter der EBT, fasste seine Eindrücke kurz und prägnant zusammen: »Die Kurden sind hingerichtet worden, die Iraner leben. Für uns ist die Sache klar. Die Entscheidung liegt jetzt bei der Politik.«

In der Tat traf die Politik eine Entscheidung – und zwar gegen die restlose Aufklärung der Bluttat sowie für den Schutz der Mörder und ihrer iranischen Auftraggeber.

Der Iran setzte gleich nach dem Anschlag alle Hebel in Bewegung, um Druck auf die Ermittler auszuüben. Bei den in der Wohnung anwesenden drei Mitgliedern der iranischen Delegation habe es sich nicht etwa um die Täter, sondern um die Opfer eines Mordanschlages gehandelt. Bis heute hält der Iran an dieser abstrusen Geschichte fest, die sämtlichen Ermittlungsergebnissen widerspricht.

Gedenktafel vor dem Haus Linke Bahngasse 5 in Wien. (Foto: Florian Markl)
Gedenktafel vor dem Haus Linke Bahngasse 5 in Wien. (Foto: Florian Markl)

Die Interventionen und Drohungen hatten Erfolg: Unter massivem Druck des Außenministeriums (unter dem damaligen Minister Alois Mock und dem Generalsekretär und späteren österreichischen Staatspräsidenten Thomas Klestil), der Staatspolizei sowie des Justizministeriums hielt die Staatsanwaltschaft in Wien lange Zeit daran fest, dass es keinen konkreten Tatverdacht gegen die Mitglieder des Mordkommandos gebe und diese nicht als Täter, sondern bloß als Zeugen zu betrachten wären. Erst als sie sicher – und teilweise von der Polizei eskortiert – außer Land gebracht worden waren, wurden Haftbefehle wegen Mordverdachts ausgestellt, die zwar bis heute aufrecht sind, aber niemanden sonderlich interessieren.

Zu keinem Zeitpunkt wurden Schritte unternommen, um die Hintermänner und Auftraggeber des Anschlages zu ermitteln. Die österreichischen Behörden ließen drei Mörder laufen, um die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Terrorregime in Teheran nicht zu gefährden. »Es war weder Unfähigkeit noch Schlamperei«, schlussfolgert Peter Pilz in Eskorte nach Teheran, seiner Aufarbeitung der Kurdenmorde, »und es war auch keine Abfolge bedauerlicher Pannen. Spitzen aus Politik, Diplomatie und Justiz organisierten für drei Mörder aus ‚Staatsraison’ eine Eskorte nach Teheran.«

Terror als Karrierebooster

Einige Mitglieder des Terrorkommandos von Wien haben seither Karriere gemacht. Der mutmaßliche Anführer des Hit-Teams, Mohammad Jafari Sahraroodi, der bei dem Attentat durch einen Querschläger schwer verletzt worden war, setzte nach seiner Rückkehr im Rahmen seiner Arbeit als Kommandant der Revolutionsgarden den Kampf gegen die Kurden fort. Bei einem Angriff auf einen Stützpunkt der DPK-I im Nordirak soll er den Kurden per Funk gedroht haben: »So wie ich Ghassemlou umgebracht habe, werde ich jetzt euch vernichten.«

In den Jahren nach dem Sturz Saddam Husseins war er maßgeblich an Morden und Bombenaschlägen im Irak beteiligt. Obwohl der Haftbefehl gegen Sahraroodi noch immer aufrecht ist, soll er Informationen des iranischen Oppositionellen Kazem Moussavi zufolge im Frühjahr 2016 sogar noch einmal nach Österreich zurückgekehrt sein: als Delegationsmitglied beim Staatsbesuch von Irans Präsidenten Hassan Rohani.

Und hartnäckig hält sich das Gerücht, dass auch ein anderer Beteiligter des Mordkommandos von Wien es noch weit brachte: Der spätere iranische Staatspräsident Mahmud Ahmadinedschad soll bei dem Attentat für die Beschaffung der Waffen zuständig und bei der Ausführung der Tat vor dem Haus postiert gewesen sein, um die Flucht der Mörder zu decken und im Notfall, bewaffnet mit einer Maschinenpistole, eingreifen zu können.

Ermutigung für Teheran

Das willentliche Versagen der Justiz, die Kurdenmorde von Wien aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, hatte weit über Österreich hinausgehende Bedeutung. Es vermittelte dem iranischen Regime den Eindruck, dass es insbesondere in jenen Staaten, die um gute Beziehungen zur Islamischen Republik bemüht waren, tun und lassen konnte, was es wollte, ohne nachteilige Konsequenzen fürchten zu müssen.

Nicht zuletzt deshalb hatte Teheran keine Skrupel, sich die Morde von Wien zum Vorbild zu nehmen und sich des Nachfolgers Ghassemlous als Generalsekretär der DPK-I auf die gleiche Art und Weise zu entledigen. »Der Iran«, bemerkte Bundesanwalt Jost dazu, »hatte offenbar den Eindruck, dass man sich so etwas risikolos leisten könne, es werde ja nichts passieren, es habe keine Folgen«.

Zu diesem Schluss kamen auch die Richter im Mykonos-Prozess, die in ihrem Urteil ausführten, dass gerade die gewünschten guten Beziehungen zum iranischen Regime Österreich und Deutschland zu günstigen Orten für Terroranschläge auf iranische Oppositionelle machten:

»Obwohl der in Aussicht genommene Tatort in der Bundesrepublik Deutschland lag, mit der der Iran gute zwischenstaatliche Beziehungen unterhielt, brauchte dies einen Anschlag nicht zu hindern. Gerade der positive Stand der zwischenstaatlichen Beziehungen gab aus der Sicht des Iran Grund zu der Annahme, dass die Beziehungen eine Belastung schon aushielten, falls sich ein Verdacht der Verstrickung des Iran in das Geschehen ergeben sollte.«

Peter Pilz bringt den alles andere als unplausiblen Umkehrschluss auf den Punkt: »Zum Mykonos-Attentat wäre es, so vermuten viele, ohne die österreichische Nachgiebigkeit gegenüber dem Terror des Iran nicht gekommen.«

Im Schatten des »kritischen Dialogs«

Dass die Entwicklung in Berlin nach dem Mykonos-Attentat anders verlaufen ist als zuvor diejenige in Wien, hatte nicht etwa mit mangelndem Willen der Politik zu tun, über das iranische Verbrechen hinwegzusehen, als vielmehr mit den sorgfältigen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und mit einer funktionierenden Justiz, die nicht bereit war, in vorauseilendem politischem Gehorsam auf die Verfolgung der Täter zu verzichten. »Die Selbstachtung der Justiz«, war in einem Kommentar in der Zeit zum Abschluss des Prozesses zu lesen, »war offenbar stärker ausgeprägt als die Selbstachtung der Politik«.

Dort, in der Politik, war man über die Richtung, welche die Ermittlungen nahmen, alles andere als erfreut. Stand für Bundesanwalt Jost im Mittelpunkt, den »Nachweis einer staatsterroristischen Tat« durch das iranische Regime zu erbringen, so sorgte sich die CDU/CSU-FDP-Regierung mit Außenminister Klaus Kinkel vor allem darum, dass der »kritische Dialog« mit Teheran Schaden nehmen könnte, den man als bewussten europäischen Kontrapunkt zur amerikanischen Iran-Politik auf den Weg bringen wollte – nur drei Monate nach den Mykonos-Morden wurde dieser »kritische Dialog« auf dem Gipfel von Edinburgh zur offiziellen EU-Politik gemacht, die das Ziel verfolgte, engere Beziehungen zum iranischen Regime zu knüpfen.

Während die Handlanger dieses Regimes munter weiter mordeten – im Januar 1993 in Ankara und im Irak, im März in Pakistan und zwei Mal in Italien –, erhielt die Bundesanwaltschaft einen Maulkorberlass: Ihr wurde verboten, sich öffentlich zur iranischen Verantwortung für die Morde von Berlin zu äußern. Generalbundesanwalt Alexander von Stahl ließ sich von alledem nicht davon abhalten, am 17. Mai 1993 dem Kammergericht Berlin die Anklageschrift gegen Darabi und vier Komplizen vorzulegen.

Festgehalten wurde darin auch der Vorwurf, dass die Angeklagten im Auftrag des iranischen Geheimdienstministeriums gehandelt hätten. Während Außenminister Kinkel keine »eindeutigen Belege« für eine Verantwortung des Mullah-Regimes sehen konnte oder wollte, stellte die Bundesanwaltschaft höchste staatliche Stellen des Iran quasi mit vor Gericht. Das dürfte ein nicht zu vernachlässigender Grund dafür gewesen sein, dass Generalbundesanwalt von Stahl drei Monate später seinen Job los war.

Der Prozess

In Teheran war man über die Anklageerhebung alles andere als erfreut und setzte sofort alle Hebel in Bewegung, um Druck auf die Bundesrepublik auszuüben und den Prozess zu verhindern. Teil der iranischen Einschüchterungskampagne war ein Deutschlandbesuch des iranischen Geheimdienstministers Ali Fallahian, bei dem dieser den für die Geheimdienste zuständigen Staatsminister im Kanzleramt Bernd Schmidbauer unverblümt fragte: »Was tun Sie, um zu verhindern, dass dieser Prozess beginnt?«

Der ehemalige Geheimdienstminister Ali Fallahian, gegen den in Deutschland ein Haftbefehl wegen Mordes erlassen wurde. (© imago images/Xinhua)
Der ehemalige Geheimdienstminister Ali Fallahian, gegen den in Deutschland ein Haftbefehl wegen Mordes erlassen wurde. (© imago images/Xinhua)

Es war derselbe Ali Fallahian, der noch im Juli 1992, rund zwei Monate vor den Mykonos-Morden, Deutschland als Geste des guten Willens im »kritischen Dialog« versichert hatte, keine Mordanschläge auf deutschem Gebiet verüben zu lassen. Derselbe Ali Fallahian, der sich nur neun Tage vor dem Mykonos-Attentat in einem Fernsehinterview geradezu damit gebrüstet hatte, eine Spezialeinheit zu unterhalten, um die Gegner der Islamischen Republik zu erledigen: »Wir haben ihnen inner- und außerhalb unserer Grenzen entscheidende Schläge versetzt und werden damit fortfahren. Zum Beispiel haben wir die Demokratische Partei Kurdistans schwer getroffen und sind noch nicht mit ihnen fertig.« (Das Zitat findet sich in Roya Hakakians eindrücklicher Aufarbeitung des Mykonos-Attentats Assassins of the Tourqouise Palace.)

Allen iranischen Interventionen zum Trotz begann am 23. Oktober 1993 der Prozess gegen Darabi und seine Komplizen, der sich unter dem souveränen und besonnenen Vorsitz von Richter Frithjof Kubsch über dreieinhalb Jahre, 247 Verhandlungstage und die Einvernahme von 160 Zeugen hinstreckte.

Im Zuge des Verfahrens legte Bundesanwalt Jost unter anderem ein Dokument des Bundesverfassungsschutzes vor, das die höchsten Stellen des iranischen Regimes direkt mit den Morden von Berlin in Verbindung brachte. Demzufolge habe das Regime ein »Komitee für Sonderangelegenheiten« eingesetzt, das gemeinsam mit dem Geheimdienstministerium für das Mykonos-Attentat verantwortlich zeichnete. Auf Basis dieses und anderer Dokumente wurde auf Josts Ersuchen ein Haftbefehl gegen den Geheimdienstminister (und in Bonn gern als Gast begrüßten) Ali Fallahian wegen Mordes erlassen – ein in jeglicher Hinsicht präzedenzloser Akt.

Für Aufsehen sorgte auch die Aussage des sogenannten Zeugen C, eines in Teheran in Ungnade gefallenen und daher aus dem Land geflohenen Geheimdienstmitarbeiters, der bestens über die Vorgänge und Abläufe im iranischen Sicherheitsapparat informiert war. Er beschuldigte den Obersten geistlichen Führer der Islamischen Republik, Ali Khamenei, genauso für das Erlassen des Mordauftrags verantwortlich zu sein wie Staatspräsident Ali Akbar Haschemi Rafsandschani und Außenminister Ali Akbar Velayati.

Das Urteil

Der Mykonos-Prozess endete im April 1997 mit Schuldsprüchen und Haftstrafen für vier der fünf Angeklagten: Kazem Darabi, der Organisator des Attentats, sowie der Pistolenschütze erhielten für den Vierfachmord jeweils lebenslang, zwei andere Angeklagte wurden zu vier bzw. elf Jahren Haft verurteilt.

Die deutschen Strafverfolgungsbehörden begnügten sich jedoch nicht mit der Verurteilung der unmittelbar Beteiligten, sondern verfolgten auch die Spuren der Auftraggeber – bis hinein in die Spitzen des Teheraner Regimes.

Bezüglich der Verantwortung der iranischen Staatsführung kam das Gericht zu einem eindeutigen Urteil. Die Ermittlungen hatten ergeben,

»dass iranische Machthaber terroristische Anschläge im Ausland nicht nur billigen und ihren Tätern unverständlicherweise Ehrungen zukommen lassen, sondern dass sie selbst solche Anschläge gegen Menschen ins Werk setzen, die ihnen allein wegen der politischen Einstellungen missliebig geworden sind. Ihre politischen Gegner lassen sie um der reinen Machterhaltung willen liquidieren.«

Bei den Attentaten in Wien wie in Berlin wurde der Mordauftrag im »Komitee für Sonderangelegenheiten« beschlossen, dem neben anderen Mitgliedern die Spitzen des iranischen Regimes angehörten: der religiöse Führer Ali Khamenei, Staatspräsident Ali Akbar Hashemi Rafsanjani, der Chef des Ministeriums für Aufklärung und Sicherheit (VEVAK) Ali Fallahian sowie Außenminister Ali Akbar Velayati. »Gremien, in denen die Inhaber höchster Staatsämter vertreten waren, beschlossen aus den gleichen Gründen wie bei Dr. Ghassemlou den Tod Dr. Sharafkandis und seiner führenden Mitarbeiter.«

Die Durchführung der Beschlüsse wurde »demjenigen Komiteemitglied übertragen, das Bezug zu dem Ziel oder dem Zweck der Operation hatte und aufgrund seiner Möglichkeiten am geeignetsten erschien« – sowohl Wien als auch Berlin betreffend war dies Sicherheitsminister Ali Fallahian.

Der Umstand, dass die Angeklagten als ideologisch überzeugte Täter zu Werke gegangen waren, wurde als Schuldminderungsgrund explizit ausgeschlossen. Vielmehr wurde festgestellt, dass es sich bei ihnen um Anhänger »eines(s) menschenverachtenden System(s)« handelte. Über einen der Verurteilten hieß es: »Dass er ein zu allem bereiter Gefolgsmann der Islamischen Revolution war, ändert nichts an der besonderen Verwerflichkeit seines Motivs, sondern ist dessen Grundlage.«

Das Nachspiel

Die deutsche Politik ließ sich durch das Mykonos-Urteil in ihrer Iran-Politik kaum beirren. Noch bevor es verkündet wurde, hatte das iranische Regime eine offizielle Entschuldigung der Bundesrepublik gegenüber dem Islam, der Regierung des Iran und dem religiösen Führer gefordert – und Bonn tat genau das.

Matthias Küntzel bemerkt dazu in seinem Buch Die Deutschen und der Iran: »Man bedenke: Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Kotau vor eben jenen zu machen, die soeben des staatlichen Terrorismus auf deutschem Boden überführt worden waren. Und doch tat Kohl, wie ihm geheißen.« In einem Brief an Präsident Rafsandschani erging der Kanzler sich in Freundschaftsbekundungen an das Terrorregime in Teheran, lobte das »freundschaftliche Verhältnis« der beiden Staaten und trat für den »vertrauensvollen Dialog zwischen den Weltreligionen« ein.

Zwar konnte man das Mykonos-Urteil nicht vollständig ignorieren – der »kritische Dialog« wurde unterbrochen und die EU zog für ein paar Monate ihre Botschafter aus Teheran ab –, aber von einem grundsätzlichen Überdenken der Politik gegenüber denen, die gerade als Drahtzieher iranischen staatlichen Terrors bloßgestellt worden waren, konnte keine Rede sein. Bis heute ist die fast unbedingte Dialogbereitschaft mit dem islamistischen Terrorregime eine Konstante deutscher (und österreichischer) Außenpolitik.

Von den Tätern ist schon längst keiner mehr in Haft. Der Maschinenpistolenschütze ist zwar namentlich bekannt, wurde aber niemals verhaftet, und auch die zu lebenslanger Haft Verurteilten sind schon längst wieder frei: Kazem Darabi und der Pistolenschütze wurden 2007 in den Iran abgeschoben, wo sie wie Helden empfangen wurden. Darabi hat ein Buch über die Mykonos-Affäre geschrieben, in dem er sich als Unschuldslamm präsentiert und, wie unter Regimeanhängern üblich, gegen angebliche »zionistische Verschwörungen« wettert. Medien steht er gerne für Interviews zu Verfügung, so zuletzt im Februar 2022 einer bekannten deutschsprachigen, überaus iran-freundlichen Islamistenwebseite.

Von den Spitzen des iranischen Regimes, die im Urteil für die Morde verantwortlich gemacht wurden, sind fast alle noch in Rang und Würden. Der ehemalige Präsident Rafsandschani ist mittlerweile zwar verstorben, aber Ali Khamenei ist nach wie vor Oberster geistlicher Führer des Landes. Der damalige Geheimdienstminister Ali Fallahian, gegen den auch in anderen Ländern wegen verschiedener Terroranschläge Haftbefehle erlassen wurden, ist heute Mitglied des einflussreichen Expertenrates, dem die Wahl des religiösen Führers obliegt. Ex-Außenminister Ali Akbar Velayati ist Universitätsprofessor und außenpolitischer Berater von Ali Khamenei.

Die vielleicht wichtigste Folge des Mykonos-Prozesses war, dass nach dessen Urteil die Serie an Mordanschlägen auf iranische Oppositionelle schlagartig zu Ende ging.

Das Lokal Mykonos gibt es schon lange nicht mehr, aber am Ort des Anschlags findet sich eine Gedenktafel, auf der der Opfer gedacht wird, die »durch die damaligen Machthaber im Iran« ermordet wurden.

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