„Beschneidung“ von Mädchen: Ein religiöses Gebot?

Thomas von der Osten-Sacken

Muslimische Gelehrte behaupten die „Sunnat“-Beschneidung von Mädchen sei keine Genitalverstümmelung (FGM) und müsse aus religiösen Gründen erlaubt bleiben.

In immer mehr Industrieländern wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien (FGM) unter Strafe gestellt. Und nicht nur das: Seit einiger Zeit findet eine, wenn auch sehr punktuelle Strafverfolgung statt. So wurden kürzlich in Detroit (USA) zwei Ärzte und eine ihrer Ehefrauen angeklagt, weil sie einen entsprechenden operativen Schnitt an zwei siebenjährigen Mädchen vorgenommen haben. Sowohl die Ärzte als auch die Mädchen entstammen der in Indien lebenden Gruppe der Bohra, einer schiitischen Minderheit, bei der die Beschneidung weiblicher Genitalien noch immer weit verbreitet ist. Erst seit einiger Zeit gibt es innerhalb der Bohra Gegenwehr gegen diese Praxis, inzwischen ist auch in Indien eine entsprechende Debatte entbrannt.

Die Klage in Detroit ist die erste dieser Art und viel wird in Zukunft davon abhängigen, wie das Gericht entscheiden wird. Nun wurde bekannt, dass die Anwälte der Angeklagten argumentieren werden, Genitalbeschneidung sei ein „religiöses Recht“, es handele sich ja nicht etwa um Verstümmelung (FGM), sondern nur um einen kleinen, eher symbolischen Schnitt nicht vergleichbar sei mit entsprechenden Eingriffen an Mädchen in Afrika, sondern eher mit der Vorhautbeschneidung bei Jungen, die ja überall zugelassen sei. Was von Organisationen, die sich dem Kampf gegen FGM verschrieben haben, als eine Form von Verstümmelung verurteilt wird, stellt sich für verschiedene islamische Rechtsschulen nämlich ganz anders dar. Und da Millionen von Mädchen im Nahen Osten und Südostasien von dieser Form der „Sunnat-Beschneidung“ betroffen sind, wird deshalb viel von dem Urteil des Gerichts abhängen.

In einem Artikel, den Oliver M. Piecha und ich schrieben, als 2012 in Deutschland gerade die so genannte Beschneidungsdebatte hohe Wellen schlug, wiesen wir auf dieses Dilemma hin, das an Aktualität in der Zwischenzeit nichts eingebüßt hat:

„Auf den ersten Blick scheint es doch so klar: In einer gemeinsam verabschiedeten Resolution erklären CDU, SPD, FDP und GRÜNE, sie halten ‚die Beschneidung männlicher Kinder, die weltweit sozial akzeptiert wird, für nicht vergleichbar mit nachhaltig schädlichen und sittenwidrigen Eingriffen in die körperliche Integrität von Kindern und Jugendlichen wie etwa die weibliche Genitalverstümmlung, die wir verurteilen‘.

Nun wird die Entfernung von Klitorisvorhaut oder Klitoris (zwei Formen sogenannter ‚leichter‘ Verstümmelung, die ebenfalls von der WHO als FGM identifiziert worden sind) in vielen islamisch geprägten Ländern keineswegs als ein ‚sittenwidriger Eingriff‘ angesehen, sondern als religiös und traditionell ebenso bedeutendes Ritual wie die männliche Beschneidung. Die Schafiiten etwa, eine der vier sunnitischen Rechtsschulen, unterscheiden dabei in ihren Rechtsgutachten nicht zwischen den Geschlechtern. So stellt ein schafiitisches Rechtsinstitut unmissverständlich fest: ‚Circumcision is obligatory upon men and women according to us.‘ [‚Die Beschneidung bei Männern und Frauen ist unserer Auffassung nach verbindlich vorgeschrieben.‘] Entsprechend hoch ist in allen islamischen Ländern und Regionen, in denen diese Rechtsschule dominiert, das Vorkommen von FGM, ob etwa in Ägypten, Indonesien, am Horn von Afrika oder in den kurdischen Gebieten des Irak und Iran. Bewusst möchten schafiitische Rechtsgelehrte die von ihnen propagierte Praxis von anderen Formen weiblicher Genitalbeschneidung unterschieden wissen: ‚We would like to point out that this »circumcision« is not what is commonly known as female genital mutilation.‘ (‚Wir möchten darauf hinweisen, dass diese »Zirkumzision« nicht das ist, was gemeinhin als weibliche Genitalverstümmelung bekannt ist.‘)

Sie berufen sich dabei, wie andere Rechtsschulen auch, in denen Genitalbeschneidung an Frauen allerdings nicht als obligatorisch gefordert wird, auf verschiedene Hadithe, also Aussprüche des Propheten Mohammed, die überliefert wurden, aber nicht im Koran stehen. Den entsprechenden Hadithen wird dabei je nach Rechtsschule eine höhere oder niedrigere Relevanz zugemessen. Vor allem zwei Hadithe spielen bezüglich der Beschneidung eine zentrale Rolle, die immer wieder, auch in entsprechenden Rechtsgutachten (Fatwas), zitiert werden:  Eine Frau praktizierte die Beschneidung in Medina. Der Prophet sagte zu ihr: Schneide nicht stark, da das besser für eine Frau und wünschenswerter für einen Ehemann ist.  Die Beschneidung ist verbindlich (Sunna) für Männer und Ehrensache für Frauen.

Es gibt keine sunnitische Rechtsschule, die die Beschneidung weiblicher Genitalien grundsätzlich ohne Widerspruch ablehnt, aber die ihr zugeschriebene Bedeutung ist unterschiedlich gewichtet (…). Gemäß der schafiitischen religiösen Lehrmeinung wäre eine Beschneidung von Mädchen verbindlich angebracht. Die Frage stellt sich hier, was wohl passiert, wenn sich jemand (…) in diesem Sinne auf das ‚religiöse Selbstverständnis‘ (…) berufen würde?“ „“

„Beschneidung“ von Mädchen: Ein religiöses Gebot?
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Wir hatten damals erwartet, dass der erste entsprechende Fall vor Gericht nach Verabschiedung des Beschneidungsgesetzes in der Bundesrepublik verhandelt werden würde. Nun findet das Verfahren in den USA statt, einem Land, in dem religiöse Freiheit noch wesentlich weiter ausgelegt wird, als in Deutschland.

Es wird schwer werden, gegen dieses „religiöse Recht“ zu argumentieren, wenn man gleichzeitig die Beschneidung von Jungen gesetzlich erlaubt. Denn die Angeklagten könnten durchaus mit medizinischen Gutachten aufwarten, in denen nachgewiesen wird, dass die Entfernung der Klitorisvorhaut bzw. ein vermeintlich symbolisches Anritzen der Klitoris keine größeren Folgen hat, als die Entfernung der Vorhaut.

Schon jetzt wehren sich Kleriker im Nahen Osten und Südostasien vehement gegen den Vorwurf, sie propagierten FGM, also die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Ihnen ist egal, dass nachweislich ALLE Formen weiblicher Genitalbeschneidung, selbst wenn sie, was selten der Fall ist, unter hygienischen Bedingungen durchgeführt werden, bleibende negative psychische und gesundheitliche Folgen  haben.

Die Anklage wiederum dürfte kaum mit breiter Unterstützung von Menschen- und Frauenrechtsorganisation rechnen dürfen, denn viele vertreten bis heute die irrige Annahme, FGM habe mit Religion nichts zu tun. Auch seitens der UN heißt es immer wieder „es keinen Beleg dafür gibt, dass der Islam, das Christentum oder irgendeine andere Religion die FGM verlangt”. Lange Zeit las man sogar, der Islam lehne diese Praxis als „unislamisch“ ab, eine Behauptung, die angesichts einer Fülle von Fatwas aus Indonesien, Malaysia und anderen Ländern, die Beschneidung von Mädchen fordern, als kontrafaktisch abgetan werden muss.

Immerhin wehren sich einige muslimische Frauenrechtlerin in den USA jetzt gegen das Argument, die beiden Ärzte hätten von einem „religiösen Recht“ Gebrauch gemacht. Scharf etwa verurteilt Shireen Qudosi die Verteidigung:

„Die Verstümmelung junger Mädchen ist von Kritikern und Befürwortern der Praxis gleichermaßen unter Religionsschutz gestellt worden. Beide berufen sich zur Untermauerung ihrer jeweiligen Positionen häufig auf ‚Hadithe’. Hadihte sind Sammlungen theologischer Empfehlungen, die aus sorgfältig ausgewählten Sprüchen und Unterweisungen des Propheten Mohammed bestehen. Sie bieten einen Bericht aus zweiter Hand darüber, was sich angeblich vor mehr als einem Jahrtausend zugetragen haben soll (oder auch nicht), und wurden viele Jahre nach dem Tod des Propheten zusammengestellt. Obwohl sie in Wirklichkeit auf primitivem Hörensagen beruhen, sind die Hadithe als grundlegend für den muslimischen Glaubens verewigt worden.

Es gibt keine religiösen Praktiken, die die Verstümmelung gestatten. Sheikh Uth-man, der Dekan von Critical Loyalty, einer führenden Online-Bildungsstätte für die islamischen Wissenschaften, verurteilt FGM scharf.“

Hoffentlich findet Qudosi viele Unterstützer. Denn das Thema ist erst erledigt, wenn, wie etwa in Irakisch-Kurdistan oder Ägypten, alle Formen von FGM gesetzlich verboten werden und ein solcher Schritt von einer gewissen Anzahl von Klerikern auch unterstützt wird. Innerislamische Debatten aber sind nicht Sache von Gerichten in westlichen Ländern. Und die Richter in Detroit werden deshalb einige Kopfschmerzen haben werden, während von ihrem Urteil wohl abhängen wird, wie und ob die „Sunnat-Beschneidung“ in Zukunft als schwerwiegende Verletzung der körperlichen Integrität von Mädchen behandelt und deshalb weiter strafbar bleiben wird.

Der Autor ist Geschäftsführer der Hilfsorganisation Wadi e. V. die die Kampagnen gegen Genitalverstümmelung in Kurdistan (www.stopfgmkurdistan) und dem Nahen Osten (www.stopfgmmideast.org) mit initiiert hat.

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