Auf der ganzen Welt finden staatlich angeordnete Häuserabrisse statt. Für die EU zählen sie nur, wenn damit Israel verurteilt werden kann.
Hillel Frisch, BESA Center
Die Eingabe des Begriffs „housing demolitions“ auf der offiziellen Website der EU-Kommission führt zu einem schockierenden Ergebnis: 18 der zu Beginn aufscheinenden Dokumente betreffen den israelischen Abriss palästinensischer Häuser im Westjordanland. Mit anderen Worten: 80% der EU-Berichte über dieses weltweite Phänomen betreffen eine Bevölkerung und eine Fläche von weniger als einem Zehntel eines Prozents der Weltbevölkerung und der Landmasse.
Um zu verstehen, wie absurd dieses Ergebnis ist, muss man sich vor Augen führen, dass Wohnungsabrisse und Zwangsräumungen global anzutreffende Phänomene sind, die manchmal ganz bewusst als Mittel einer Politik der Diskriminierung von Minderheiten Anwendung finden. Ein Bericht der EU selbst, wenn auch aus dem Jahr 2005, bestätigt die weit verbreitete Diskriminierung von Roma und Sinti durch Wohnungsabrisse und -räumungen innerhalb der Union in so unterschiedlichen Ländern wie Italien, Irland, Griechenland und Portugal. Diese Länder liefern keine Zahlen über die Häufigkeit der Anwendung dieser Instrumente gegen Minderheitsgruppen.
Der Abriss von Häusern als Strafmaßnahme oder zum Zweck der Diskriminierung erfolgt weltweit. Indien beschuldigt Pakistan der Praxis in hinduistischen Gebieten im pakistanischen Punjab, und Pakistan behauptet, dass Indien dasselbe mit Indiens muslimischen Bürgern tut. Ägypten ist kritisiert worden, weil es Tausende von Beduinen vertrieben hat, um den Weg für Wohnungsprojekte für Ägypter auf der Halbinsel Sinai freizumachen. Die kurdische Regierung hat Sunniten aus kurdischen Gebieten vertrieben, und lokale Zeitungen in den USA berichten häufig über Vertreibungen und Abrisse von Häusern von Minderheiten, insbesondere Schwarzen und Native Americans im Namen der Stadterneuerung. Die Liste der Länder, die den Abriss von Häusern praktizieren, ist fast so lang wie die Liste der Mitgliedsstaaten in der UNO.
Der Unterschied besteht freilich darin, dass man tief in den EU-Archiven graben muss, um irgendeine Erwähnung von diskriminierendem Wohnungsabriss und von Zwangsräumungen anderswo als in Israel zu finden. Das Scheinwerferlicht der EU richtet sich fast ausschließlich auf den jüdischen Staat.
Obwohl die EU immer behauptet, sie sei unparteiisch, zeigt eine einfache Google-Suche, dass dies die Unwahrheit ist. Die Suche ergibt lange Listen mit Links zu Artikeln über den Abriss von Häusern im Westjordanland oder bei den Beduinen im Negev: Berichte und Artikel die von Menschenrechtsgruppen produziert werden, die entweder direkt von der EU, von den Mitgliedstaaten oder von beiden unterstützt werden. So werden Google (und andere neue Medien) zu Werkzeugen, mit denen die EU Israel in eklatant parteiischer und unfairer Weise verurteilt.
Sowohl die EU als auch die Organisationen, die in ihrem Kampf gegen Israel von ihr finanziert werden, berichten nicht darüber, dass in den Mitgliedsstaaten der EU im Durchschnitt dreimal so viele Menschen von Wohnungsräumungen betroffen sind wie Menschen, die durch israelische Wohnungsabrisse im Westjordanland obdachlos geworden sind. Im Jahr 2017 gab es mehr als eine Zwangsräumung pro 1.000 Europäer (insgesamt 705.000 Zwangsräumungen). Im Westjordanland kam eine Zwangsräumung auf 3.000 Palästinenser.
Aber es ist nicht nur eine Frage der Zahlen. Die gegen Israel erhobenen Vorwürfe sind alarmierend. „Der Abriss von Wohnungen, die Zerstörung von Lebensgrundlagen und die Zwangsräumungen verursachen schwere Armut“, heißt es in einem von der EU finanzierten Bericht, wobei übersehen wird, dass die 1.405 seit 2006 erfolgten Abrisse lediglich ein Viertel eines Prozents der Gesamtzahl von 515.300 Wohnungen im Westjordanland ausmachen. Abrisse können die weit verbreitete Armut in diesem Gebiet nicht erklären.
(Auszug aus dem Bericht „The EU’s Discrimination Against Israel Continues: Housing Demolitions“, der vom Begin-Sadat-Center for Strategic Studies veröffentlich wurde. Übersetzung von Florian Markl.)