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Zwei Bemerkungen zum Kampfbegriff Islamophobie

Linda Sarsour (Festival of Faiths/CC By 2.0)

2017 veröffentlichten Nina Scholz und Heiko Heinisch auf Mena Watch einen Artikel über den „Kampfbegriff Islamophobie“. Dazu zwei Bemerkungen aus aktuellen Anlässen.

Eine Antisemitin im Team eines progressiven Demokraten

Tatsächlich benützen extrem anti-israelisch eingestellte Wissenschaftler und Aktivisten diesen Begriff, um legitime Kritik an palästinensischen Politikern abzuwenden, um Kritiker des Islamismus einzuschüchtern oder um antijüdische Verschwörungstheorien zu verbreiten.

Ein prominentes Beispiel solcher Aktivisten gegen Israel in den USA ist Linda Sarsour, ihres Zeichens eine der Mitorganisatorinnen des „Women’s March“. Anlässlich einer im Herbst 2018 abgehaltenen Konferenz der Islamic Society of North America (ISNA) beschuldigte sie die Anti-Defamation League (ADL), die führenden Organisationen der USA im Kampf gegen Vorurteile, Hass und Diskriminierung, ein „Lieferant von Islamophobie“ zu sein. Insbesondere griff sie ein seit Jahren bestehendes ADL-Programm an, das amerikanische Polizisten und andere Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten nach Israel bringt, um sie dort von israelischen Experten in der Verhinderung von Terroranschlägen zu trainieren. Doch hinter der Terrorabwehr witterte Sarsour ganz andere Motive: Sie warf Israel und der ADL vor, die Polizeioffiziere auszubilden,

„damit sie dann zurückkommen, um was zu tun? Um Menschen anzuhalten, zu durchsuchen und nichtbewaffnete schwarze Menschen im ganzen Land zu töten.“

Viele der amerikanischen Teilnehmer dieses Programms haben diese unwahren Behauptungen zurückgewiesen, auf den wahren Charakter des Trainings – die Vorbereitung auf brenzlige Situationen bei Terrorangriffen – hervorgehoben und die Begegnungen mit der israelischen Zivilgesellschaft betont, zu denen sie im Rahmen ihres Aufenthalts im Israel Gelegenheit haben. Buchstäblich nichts deutet darauf hin, dass der Besuch Israels Polizei- und Strafverfolgungsbeamte in den USA dazu gebracht hätte, in den USA Gesetze zu brechen und unbewaffnete Schwarze zu ermorden.

Die Behauptung von Sarsour, dass Israel und eine jüdische Organisation in den USA für Fälle von rassistischer Polizeigewalt in amerikanischen Städten verantwortlich seien, ist aber nicht nur empirisch falsch, sondern sollte auch als das bezeichnet werden, was sie ist: als antisemitische Diffamierung. Denn hier wird nicht weniger als die Existenz einer von Juden eingefädelten Verschwörung behauptet, die darauf abziele, den amerikanischen Staatsapparat zu manipulieren, um auf gesetzwidrige Art und Weise andere Minderheiten in den USA zu schädigen.

Nun sollte man meinen, dass man sich mit dem Verbreiten solch antisemitischer Verschwörungstheorien in den USA ins politische Abseits befördern würde, nicht zuletzt in der Demokratischen Partei mit ihrer langen Tradition der Unterstützung Israels. Doch weit gefehlt: Genau die Linda Sarsour, die behauptet, Israel bilde amerikanische Polizisten aus, um unbewaffnete Schwarze zu ermorden, die meint, Muslime dürften Israel nicht „vermenschlichen“, die den Zionismus „gruselig“ findet und statt dessen lobende Worte für Saudi-Arabien findet, genau diese Linda Sarsour wurde jüngst von Bernie Sanders, der immer noch im Rennen und die Demokratische Präsidentschaftskandidatur ist, in seinem Wahlkampfteam freudig begrüßt.

Zurecht fragt Jonthan S. Tobin, wie Demokraten und amerikanische Juden wohl aufschreien würden, würde Donald Trump oder ein anderer Republikaner einen deklarierten Verfechter weißer Überlegenheit auf die selbe Art und Weise einsetzen, wie Sanders das jetzt mit der Antisemitin Sarsour zu tun gedenkt:

„Selbst diejenigen, die sich als fortschrittlich bezeichnen, sollten Sarsours Anwesenheit in Sanders‘ Wahlkampagne als eine Schande betrachten. Er sollte diesen Schritt zurückziehen und sich entschuldigen. Wenn das nicht geschieht, und bisher deutet nichts darauf hin, dann sollte ihn das als Präsidentschaftskandidaten für jeden disqualifizieren, dem die Bekämpfung des Antisemitismus ein Anliegen ist.“

Debatten nicht verunmöglichen

Die zweite Ergänzung: Der französische Philosoph Henri Peña-Ruiz hielt in der Sommerakademie 2019 der linken Partei „France insoumise“ einen Vortrag über Laizismus, der bei Islamisten, deren Trittbrettfahrern und anderen nützlichen Idioten einen Aufruhr verursachte. Sie benutzten einen Teil eines Satzes, um ihn der „Islamophobie“ zu beschuldigen. Der ganze Satz lautet: „Derjenige, der eine Religion angreift (s’en prendre à une religion) ist kein Rassist, hingegen wenn jemand eine Person wegen seiner Religion angreift, dann ist er Rassist.“

Aurélien Marq, ein Polymechaniker und hoher Beamter der französischen Sicherheitsbehörden argumentiert in diesem Zusammenhang wie folgt: Beim Rassismus gehe es um die Zuordnung einer geerbten Identität, die erlitten werde. Hingegen sei die Religion eine Wahl, die von den Glaubenden getroffen würde, und die kritisiert werden könne. Das habe nichts mit Rassismus zu tun. Auch wenn einige Kritik an einer Religion als übertrieben oder verletzend wahrnähmen, sei sie doch notwendig. Zu viele Gräuel wurden und werden im Namen gewisser Religionen verursacht. Deswegen dürfe eine moralische und rationale Kritik nicht abgelehnt werden. Die Wahl einer Religion, unabhängig von den Motivationen, verpflichtet denjenigen, der die Wahl getroffen hat, die Verantwortung für seine Wahl zu tragen.

Zwei Bemerkungen zum Kampfbegriff Islamophobie
Bild: Thomas von der Osten-Sacken

Wenn wir an die gegenwärtigen Verfolgungen der Jesiden, die zu Sklaven gemacht werden, oder an die pakistanische Katholikin Asia Bibi denken, die nur um Haaresbreite der Hinrichtung wegen Gotteslästerung entkommen ist, dann gelangen wir zu dem von Karl Popper beschriebenen Paradox der Toleranz: Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn sich sogar die Intoleranten unserer unbeschränkten Toleranz erfreuen können, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden am Ende weder die Toleranz, noch die Toleranten überleben.

Bereits Artikel 10 der 1789 deklarierten Menschen- und Bürgerrechte brachte es auf den Punkt:

„Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, belangt werden, solange deren Äußerung nicht die durch das Gesetz begründete öffentliche Ordnung stört.“

Daraus folgt aber auch: Die durch das Gesetz begründete öffentliche Ordnung darf auch nicht mit Berufung auf eine Religion gestört werden. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) postuliert in Artikel 29:

Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.

Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der anderen zu gewährleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.“

Daraus folgt: Niemand darf sich auf seine Religion oder Weltanschauung berufen, um seine Dogmen über die Menschenrechte zu stellen und seine andere unter Berufung auf religiöse Dogmen diskriminieren.

Differenz des Rechts

Wenn das Recht auf Differenz zur Differenz des Rechts wird, ändert sich alles. Denn damit erklärt man, dass die Menschen nach verschiedenen Regeln vorgehen können. Geht man vom Grundsatz des für alle gleichen Rechts ab, ist Diskriminierung unvermeidlich, ja notwendig.

Würde man es erlauben, ein krankes Kind einem Arzt anzuvertrauen, dessen Glaube ihm vorschreibt, das Kind nach der Stimmungstheorie zu behandeln? Da man aber nicht bestimmen kann, wer ein Kind behandelt, muss man sich darauf verlassen können, dass Quacksalber den Beruf des Arztes nicht ausüben dürfen. Die Vertreter des Rechts auf Differenz werden aufschreien: Diskriminierung. Die Demokraten aber antworten: Vernunft.

Wenn ein Arbeitssuchender erklärt, er möchte keine Anweisungen einer Frau befolgen, oder sich weigert, mit einer Frau zusammenzuarbeiten bzw. Gegenstände zu benützen, die zuvor eine Frau benützt hat (wie es bestimmte Buslenker in Frankreich tun), stellt es dann eine Diskriminierung dar, solch einen Arbeitssuchenden nicht einzustellen und sein religiöses Gebot nicht zu beachten? Möchte man die Sicherheit einer chemischen Fabrik, das Lehren in Schulen oder den Posten eines Militärkommandanten Menschen anvertrauen, deren Überzeugungen andere Menschen diskriminieren? Darf man einem Neonazi verweigern, eine Synagoge zu bewachen?

Es gibt Ansprüche von gewissen Mitgliedern von Vereinigungen, die die Ablehnung der gemeinsamen, für alle gültigen Regeln bedeuten, manchmal werden sie sogar mit der expliziten Absicht vorgebracht, diese allgemeinen Regeln zu verletzen. Ob dies nun aus politischen oder religiösen Gründen geschieht, ist sekundär.

Zwei Bemerkungen zum Kampfbegriff IslamophobieWas hat das mit dem Islam und Muslimen zu tun? Diese Frage schockiert, aber sie muss gestellt und beantwortet werden. Wer sich zum Islam bekennt, glaubt in der Regel an den göttlichen Ursprung und die Unveränderbarkeit des Korans. Wie bekannt sein dürfte, gibt es in diesem Buch und in den Sammlungen der Aussprüche des Propheten Mohammed Bestimmungen und Regeln, die klar im Widerspruch zu heutigen Prinzipien demokratischer Republiken, zu den Menschenrechten und manchmal auch zu elementarer Moral sehen.

Selbstverständlich wollen nicht alle Muslime diese diskriminierenden Bestimmungen in der heutigen Welt umsetzen und Nicht-Muslimen den Status von Menschen zweiter Klasse zuweisen. Aber es gibt sehr wohl Muslime, die genau das wollen – und es gibt pressure groups in der westlichen Welt, die versuchen, den Geltungsbereich ihrer Auffassung einer vom Islam geprägten Gesellschaft auszuweiten und immer größere Teile der Gesellschaft islamischen Regeln zu unterwerfen. Hier gilt es, sich nicht in falsch verstandener Toleranz zu üben, sondern Grenzen aufzuzeigen. Um wieder auf die eingangs erwähnt Scholz und Heinisch zurückzukommen:

„Auf die Frage, wie wir als Gesellschaft auf religiös motivierte Forderungen reagieren, auf Moscheen und Koranschulen, in denen zur Segregation vom Rest der Bevölkerung aufgerufen wird, auf islamistische Organisationen und auf Hassprediger, haben Gesellschaft und Rechtsstaat bislang keine angemessenen Antworten gefunden. (…) Wie sollen wir auf Menschen reagieren, die zwar in europäischen Ländern leben wollen, aber die westliche Gesellschaft als unmoralisch und sündhaft verachten und als Gefahr für ihre Kinder betrachten?“

Die notwendige Debatte über Fragen wie diese darf nicht mit dem Vorwurf der Islamophobie zum schweigen gebracht oder unter Verweis auf die Verletzung religiöser Gefühle verunmöglicht werden.

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