Wochenbericht, 9.2. bis 15.2.2015

In dieser Ausgabe:

I. Allgemeiner Überblick
II. Antisemitischer Terror: Alltag im heutigen Europa
III. Antisemitischer Hass als „Unmutsäußerung gegenüber Israel“

I. Allgemeiner Überblick

In der vergangenen Woche erschienen in den von MENA systematisch ausgewerteten österreichischen Tageszeitungen 291 Beiträge (zuletzt: 396) mit Bezügen zu Nordafrika und dem Nahen Osten:

Wochenbericht, 9.2. bis 15.2.2015

Folgende Länder standen im Mittelpunkt der Berichterstattung:

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In den insgesamt 94 relevanten Beiträgen (zuletzt: 96) der wichtigsten Fernseh- und Radionachrichtensendungen des ORF wurde auf folgende Länder am häufigsten Bezug genommen:

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II. Antisemitischer Terror: Alltag im heutigen Europa

Wieder hat der Terror in einer europäischen Hauptstadt Tote gefordert, und wieder fällt es manchen Journalisten schwer, die Dinge beim Namen zu nennen. Die Opfer waren noch nicht einmal begraben, da machte sich etwa Andre Anwar in den Salzburger Nachrichten schon an die bestens einstudierte Täter-Opfer-Umkehr: „In Dänemark sind vor allem Muslime Opfer des radikalislamischen Anschlags“, schrieb er in seinem Kommentar über die Attentate in Kopenhagen. (Salzburger Nachrichten, 16. Feb. 2015) Obwohl in Europa mittlerweile im Wochentakt blutige Terrorakte nicht etwa an, sondern fast ausschließlich von Muslimen begangen werden, tut Anwar so, als wäre es ihr Leben, das bedroht sei. Damit ist er keineswegs der einzige. So brachte der Standard es in seinem Bericht über die Anschläge in Dänemark fertig, über die islamistischen Motive des Täters zu schweigen und den Islam statt dessen nur im Zusammenhang damit zu erwähnen, dass die rechte Dänische Volkspartei die Attentate nun nützen wolle, „um Stimmung gegen Islam und Zuwanderung zu machen.“ (Standard, 16. Feb. 2015)

Während Muslime dergestalt nur als vermeintliche Opfer in den Blick kommen, scheint sich langsam, aber mancherorts doch die Erkenntnis durchzusetzen, dass die aktuell größte Bedrohung in Europa nicht von einer Feindschaft gegenüber dem Islam ausgeht, sondern im antisemitischen Terror besteht, der immer noch allzu oft geleugnet, verharmlost oder rationalisiert wird. „Antisemitische Welle in Europa“, titelte heute die Presse und machte damit auf die erschreckend gestiegene Zahl antisemitischer Vorfälle sowie auf die regelrechte Terrorwelle aufmerksam, der allein in diesem Jahr bereits fünf unschuldige Menschen zum Opfer gefallen sind, nur weil sie Juden waren. (Tatsächlich sind es bereits sechs Menschen: Unter den zwölf Ermordeten in der Charlie-Hebdo-Redaktion befand sich Elsa Cayat, die einzige Frau unter den Opfern, die im Gegensatz zu anderen Frauen in der Redaktion vermutlich deshalb erschossen wurde, weil sie Jüdin war.) Angesichts des Schocks über den antisemitischen Mord in Kopenhagen ging die im Artikel ebenfalls zu findende Meldung unter, dass es „im Osten Frankreichs zu einer Schändung hunderter Gräber auf einem jüdischen Friedhof kam“. (Presse, 16. Feb. 2015) Hierzulande wurde auf diesen Vandalenakt sonst nur vom Holocaust-Überlebenden Rudolf Gelbard in einem Interview im Ö1-Mittagsjournal (16. Feb. 2015) aufmerksam gemacht, in den anderen Medien fanden sich darüber nicht einmal Kurzmeldungen. Und kein österreichisches Medium berichtete bis dato über die jüngste Schändung des jüdischen Friedhofs im niedersächsischen Oldenburg – antisemitischer Alltag im heutigen Europa.

Ein skandalöses Beispiel für die Täter-Opfer-Umkehr fand sich am Wochenende im Standard. Sebastian Borgers Interview mit einer britischen „Extremismusforscherin“ trug den Titel: „Die Ausweisung radikalisierter Heimkehrer ist barbarisch“, womit gleich der Ton vorgegeben wurde: Von „Barbarei“ war nicht etwa im Zusammenhang mit den Verbrechen der Dschihadisten die Rede, die nach Syrien und in den Irak reisen – die „Hinwendung zum Islamischen Staat“ bezeichnete die interviewte Katherine Brown lediglich als „Fehler“. Nein, „barbarisch“ sei ihr zufolge der (unzulängliche) Versuch, sich der Gefahr durch Dschihad-Rückkehrer mittels Ausweisungen zu entledigen. London-Korrespondent Borger wiederrum fühlte sich vom „Abenteuertrip“ der Dschihadisten an „religiös inspirierte jüdische Siedler in der palästinensischen Westbank“ erinnert. (Standard, 14./15. Feb. 2015) Die gehen zwar nicht dorthin, um zu morden, zu vergewaltigen und zu versklaven, wie es die IS-Reisenden tun, aber Borger ist wahrlich nicht der einzige Journalist hierzulande, der den Wunsch von Juden, in von Palästinensern beanspruchten Gebieten zu leben, für moralisch ähnlich verwerflich hält, wie den Blutrausch im Namen Allahs.

Im Falle des Attentäters von Kopenhagen gibt es keinen ernsthaften Zweifel daran, dass hinter dem Angriff auf die Synagoge nichts anderes als mörderischer Judenhass stand. Aber selbst hier gibt es noch immer Versuche, das Offensichtliche zu umgehen. So etwa im Mittagsjournal, in dem Moderator Hubert Arnim-Ellissen selbst die Aussagen ehemaliger Klassenkameraden erwähnte, denen zufolge der Attentäter bereits in der Schule gesagt habe, „dass er Juden hasse“. Und trotzdem vermeinte Arnim-Ellissen als Motiv für den Terroranschlag, der das Ziel verfolgte, die Gäste einer Bat-Mizwa-Feier in einer Kopenhagener Synagoge zu massakrieren, „Wut gegenüber Israel“ ausmachen zu können. (Ö1-Mittagsjournal, 16. Feb. 2015)
 

III. Antisemitischer Hass als „Unmutsäußerung gegenüber Israel“

Wie schwer man sich im heutigen Europa zuweilen damit tut, antisemitischen Hass als solchen zu benennen, und wie weit verbreitet das Bedürfnis ist, diesen als vielleicht ein wenig aus dem Ruder gelaufene „Israel-Kritik“ zu rationalisieren, zeigen drei sehr unterschiedliche Urteile deutscher und österreichischer Gerichte der letzten Wochen.

Das erste dieser Urteile erging Ende Jänner am Amtsgericht in Essen. Die Welt berichtete: „Rückblick: Am 18. Juli vergangenen Jahres tobte ein antisemitischer Mob durch die Essener Innenstadt. Nach einer Kundgebung der Linkspartei gegen Israel auf dem Weberplatz durchbrachen Demonstranten Polizeisperren und griffen schließlich eine proisraelische Demonstration am Hauptbahnhof an. Flaschen flogen, der Hitlergruß wurde gezeigt, und ‚Scheißjuden‘-Rufe waren zu hören. Mittendrin, wie so oft bei den antiisraelischen Demonstrationen des vergangenen Sommers: Taylan C. Ein Video zeigt, wie er ‚Tod und Hass den Zionisten‘ ruft und die Menge anstachelt.“ Im Prozess wegen Volksverhetzung habe sich Taylan C. damit verteidigt, dass er „nichts gegen Juden“ habe, sondern „nur was gegen Zionisten“. Zwar habe er den „Zionisten“ den Tod gewünscht, aber der Tod sei nun einmal die Strafe Gottes. „Wir können uns doch darauf einigen, dass der Tod die Strafe Gottes ist, oder?“, fragte er die Richterin. Die konnte mit dieser Erklärung allerdings wenig anfangen und verurteilte den Angeklagten zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 200 Euro. „Zionist“, so die Erläuterung der Richterin, „ist im Sprachgebrauch der Antisemiten der Code für Jude. Wenn Sie im vergangenen Jahr ‚Tod und Hass den Zionisten‘ riefen, meinten Sie damit den Staat Israel und die Juden.“

Zu einer völlig konträren Einschätzung kam das Amtsgericht Wuppertal kurze Zeit später im Prozess wegen versuchter schwerer Brandstiftung gegen drei Palästinenser, die im vergangenen Sommer Brandsätze gegen die Synagoge von Wuppertal geschleudert hatten. Wie die taz berichtete, hatten die Männer „die Aufmerksamkeit auf den Gaza-Konflikt lenken wollen“. Zwei der Angeklagten wurden zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, gegen den dritten erging nach dem Jugendstrafrecht eine Bewährungsstrafe ohne konkretes Strafmaß; alle drei müssen darüber hinaus 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Als strafmildernd wertete das Gericht die Beteuerung der Angeklagten, dass sie den Brandanschlag auf die Synagoge bewusst zu einem Zeitpunkt unternommen hatten, als das Gebäude menschenleer gewesen sei. Bemerkenswert war aber vor allem die erläuternde Erklärung des Gerichts, dass es „keine Anhaltspunkte für eine antisemitische Tat“ gegeben habe. Zu Recht bezeichnete der Blog Lizas Welt diese Begründung als „zutiefst befremdlich“ und „völlig abwegig“:

„Welche Motivation, wenn nicht eine judenfeindliche, soll jemand sonst haben, der seinen Hass auf Israel an einer jüdischen Einrichtung ausagiert? Welche Motivation, wenn nicht eine judenfeindliche, soll jemand überhaupt haben, der Molotowcocktails auf eine Synagoge wirft? Und welche Tat soll eigentlich antisemitisch sein, wenn nicht diese?“

Auch wenn die drei Angeklagten verurteilt worden seien, hinterlasse der Ausgang des Prozesses einen „überaus schalen Beigeschmack“. Der Brandanschlag auf eine Synagoge sei zwar der Form nach bestraft worden, nicht aber dem Inhalt nach: Indem jede antisemitische Motivation bestritten wurde, sei das Attentat de facto als lediglich überzogene „Israelkritik“ bewertet worden. „Das ist irrsinnig, das ist übel – und es spiegelt exakt jenen gesellschaftlichen Konsens wider, den es im Sommer 2014 in Deutschland über die gewalttätigen antiisraelischen Ausschreitungen gab.“

Eine ähnlich konterproduktive Entscheidung erging im dritten bemerkenswerten Fall: Ein türkischstämmiger Oberösterreicher hatte im vergangenen Juli auf seiner Facebook-Seite antisemitische Tiraden sowie ein Hitler-Bild mit folgendem Text gepostet: „Ich könnte alle Juden töten, aber ich habe einige am Leben gelassen, um Euch zu zeigen, wieso ich sie getötet habe. Adolf Hitler“. Einen Screenshot des Postings dokumentiert die Welser Initiative gegen Faschismus, die den Fall zur Anzeige gebracht hat. Bei seiner Einvernahme erklärte der Beschuldigte, er habe sich über das Vorgehen Israels im Gaza-Krieg geärgert. Die Staatsanwaltschaft Linz stellte das Verfahren ein. Das den Massenmord an Juden preisende Posting stelle keine Wiederbetätigung dar (Presse, 14. Feb. 2015), sondern lediglich „eine Unmutsäußerung gegenüber Israel“. (Standard, 12. Feb. 2015)

In den zuletzt genannten Fall scheint jetzt wieder Bewegung gekommen zu sein. Nach massiver Kritik aus dem In- und Ausland – selbst die Jerusalem Post berichtete über die skandalöse Einschätzung, dass der Aufruf zum Judenmord als Kritik an Israel legitim sei – sah sich die Oberstaatsanwaltschaft offenbar genötigt, das Verfahren neu aufzunehmen. Nichtsdestotrotz werden mit solchen Entscheidungen höchst gefährliche Signale ausgesendet: Wenn ein Gericht in Deutschland nichts antisemitisches daran erkennen kann, wenn eine Synagoge angezündet wird, und eine Staatsanwaltschaft das Bejubeln des Holocaust als „Unmutsäußerung gegenüber Israel“ verharmlost, wird der Gewalt in Wort und Tat der Boden bereitet und die Gefahr des Antisemitismus relativiert.

 

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