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Wenn der 1. FC Köln empathischer als ein Antisemitismusforscher ist

Peter Ullrichs Gutachten zur IHRA-Arbeitsdefinition für Antisemitismus ist wenig überzeugend
Peter Ullrichs Gutachten zur IHRA-Arbeitsdefinition für Antisemitismus ist wenig überzeugend (Quelle: ÖIG)

Die Antisemitismusdefinition der IHRA, die ein deutliches Augenmerk auf den israelbezogenen Antisemitismus richtet, findet immer mehr Unterstützer, selbst bei Fußballklubs. Das stört die „Israelkritiker“, die deshalb versuchen, die Definition infrage zu stellen. Doch das gelingt ihnen nicht.

Was haben die neue amerikanische Regierung, die Hochschulrektorenkonferenz in Deutschland (HRK), der 1. FC Köln und der Weltrat der Imame gemein? Sie alle haben die Arbeitsdefinition Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen.

„Wir müssen uns selbst und unsere Gemeinden dazu erziehen, den Antisemitismus in seinen vielen Formen zu erkennen, damit wir den Hass beim richtigen Namen nennen und effektive Maßnahmen ergreifen können“, sagte die stellvertretende US-Außenministerin Kara McDonald. Die IHRA-Definition biete „eine klare Grundlage zum Erkennen von Judenhass“ und sei damit „ein wichtiges Werkzeug bei seiner Bekämpfung“, schrieb die HRK.

„Für uns ist es selbstverständlich, dass wir uns der IHRA-Definition anschließen und dass wir auf diesem Weg nach außen ein entsprechendes Bekenntnis ablegen“, hieß es vonseiten des 1. FC Köln.

„Ich bin stolz darauf, dass unser Rat die IHRA-Definition nach einem demokratischen Referendum angenommen hat“, freute sich Weltratspräsident Imam al-Budair. Immer mehr Länder, Regierungen, NGOs, Vereinigungen und Fußballklubs übernehmen diese Definition, die das Plenum der IHRA Ende Mai 2016 verabschiedet hatte, und machen sie so zur Arbeitsgrundlage bei der Bekämpfung des Antisemitismus.

Die 1998 gegründete IHRA hat 34 Mitgliedsländer, ein Partnerland und sieben Beobachterstaaten. Sie „vereint Regierungen und Experten, um die Holocaust-Erziehung, -Forschung und -Erinnerung zu stärken, voranzutreiben und zu fördern und die Verpflichtungen der Stockholmer Erklärung aus dem Jahr 2000 einzuhalten“, wie es auf ihrer Website heißt.

Diese Erklärung wurde auf dem Stockholm International Forum on the Holocaust beschlossen, an dem neben Shoa-Überlebenden und Wissenschaftlern auch Delegationen aus rund 50 Ländern teilnahmen. In ihr verpflichten sich die Teilnehmer unter anderem, die Erinnerung an die Shoa wachzuhalten und gegen Antisemitismus, Rassismus und ethnische Säuberungen anzukämpfen.

Die besondere Bedeutung des israelbezogenen Antisemitismus

Die Arbeitsdefinition ist keine rechtsverbindliche Richtlinie, sondern sie will Hilfestellung dabei leisten, Antisemitismus zu erkennen und zu benennen. Ihr Kern besteht aus zwei Sätzen:

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen und religiöse Einrichtungen.“

Im weiteren Verlauf werden Präzisierungen vorgenommen und elf Beispiele genannt, um zu verdeutlichen, wie sich Antisemitismus äußern und darstellen kann. Dazu zählen etwa der Aufruf zur Tötung von Juden, Mythen über eine jüdische Weltverschwörung oder über eine jüdische Kontrolle von Medien, Wirtschaft und Regierung, die kollektive Haftbarmachung von Juden und die Holocaustleugnung.

All dies gehört bekanntlich überwiegend zum klassischen Antisemitismus. Doch dabei bleibt die IHRA nicht stehen. „Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten“, heißt es in der Arbeitsdefinition, die zugleich einschränkt:

„Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, [kann] nicht als antisemitisch betrachtet werden.“

Nicht weniger als sieben der elf Beispiele für Erscheinungsformen des Antisemitismus beziehen sich auf den jüdischen Staat; diesem Bereich misst die IHRA also ein besonderes Gewicht bei. Aufgeführt werden dabei diese Äußerungen, Handlungen und Haltungen:

  • „Der Vorwurf gegenüber den Jüdinnen und Juden als Volk oder dem Staat Israel, den Holocaust zu erfinden oder übertrieben darzustellen.
  • Der Vorwurf gegenüber Jüdinnen und Juden, sie fühlten sich dem Staat Israel oder angeblich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interessen ihrer jeweiligen Heimatländer.
  • Das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z. B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen.
  • Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird.
  • Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen (z. B. der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordlegende), um Israel oder die Israelis zu beschreiben.
  • Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten.
  • Das kollektive Verantwortlichmachen von Jüdinnen und Juden für Handlungen des Staates Israel.“

Israelkritik, Antizionismus und Umwegkommunikation

Es hat gute Gründe, dass der israelbezogene Antisemitismus in der IHRA-Definition einen solch breiten Raum einnimmt. Denn bei ihm handelt es sich um die vermeintlich politisch korrekte Form des Hasses gegen Juden, um einen Antisemitismus, der weniger offensichtlich und damit zustimmungsfähiger, aber nicht weniger gefährlich ist.

Als „Israelkritik“ respektive „Antizionismus“ gibt er sich rational, und er bietet die Möglichkeit der Umwegkommunikation: Statt gegen „die Juden“ geht es ersatzweise gegen den jüdischen Staat als „kollektiven Juden unter den Nationen“, wie der israelische Historiker Jacob Talmon es bereits vor 45 Jahren formulierte. Es findet also eine Transformation auf die Nationalstaatsebene statt, eine Modernisierung des Ressentiments.

Dass die Arbeitsdefinition der IHRA derzeit eine große Verbreitung und Akzeptanz erfährt und von immer mehr staatlichen Stellen, Einrichtungen und Organisationen angenommen wird, ist folgerichtig ein Dorn im Auge jener, die sich der „Israelkritik“ verschrieben haben – und dabei nicht ernsthaft behaupten können, den jüdischen Staat mit den gleichen Maßstäben zu messen wie andere Länder.

So wie über 120 arabische Intellektuelle, die Ende November des vergangenen Jahres in einem offenen Brief die IHRA kritisiert und ihr vorgeworfen haben, den Kampf gegen den Antisemitismus zu instrumentalisieren und Israel für sakrosankt zu erklären. Dieses Statement war nicht zuletzt der Versuch, der antisemitischen BDS-Bewegung einen Persilschein auszustellen.

Bereits im September 2019 hatte der Soziologe, Kulturwissenschaftler und Antisemitismusforscher Peter Ullrich in einem Gutachten zur Arbeitsdefinition der IHRA für die Rosa-Luxemburg-Stiftung und Medico International geschrieben, er könne die Nutzung der Definition nicht empfehlen.

Sie habe „handwerkliche Schwächen“ und eine „defizitäre Anwendungspraxis“, außerdem biete sie ein „Einfallstor für ihre politische Instrumentalisierung, etwa um gegnerische Positionen im Nahostkonflikt durch den Vorwurf des Antisemitismus moralisch zu diskreditieren“.

Man tritt den beiden Auftraggebern sicherlich nicht zu nahe, wenn man die These aufstellt, dass sie genau dieses Urteil von Ullrich erwartet haben.

Peter Ullrich und die Delegitimation der IHRA-Definition

„Alle schwierigen Beispiele aus der Definition“ seien „solche mit Bezug zu Israel und zum Nahostkonflikt“, so der Verfasser. Bei allen resultiere „die Problematik konkret insbesondere daraus, dass neben verschiedenen nicht antisemitischen Kritiken und Feindbildern, die in dem Kontext des realen israelisch-palästinensischen Konflikts um Territorium, Lebenschancen usw. entstehen, immer auch Deutungen des Konflikts vorhanden sein können und sind, die tatsächlich antisemitisch sind“.

So funktioniert die Delegitimierung der IHRA-Definition: Man muss deutlich machen, dass die Beispiele für israelbezogenen Antisemitismus gar keinen Antisemitismus zeigen. Oder nur manchmal.

So hält Ullrich etwa die Aberkennung des Rechtes des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, beispielsweise durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen, keineswegs unbedingt für antisemitisch.

Schließlich gebe es „universalistische (säkulare oder antinationale) Kritiken an einer auf jüdischer Identität gründenden Nationalbewegung“ sowie „Kritiken an Aspekten des Zionismus, die als rassistisch eingestuft werden können“.Außerdem sei „die Diskussion beispielsweise über den Zusammenhang von Rassismus und Nationalstaatlichkeit eine globale, die selbstverständlich auch in Bezug auf Israel geführt werden kann“.

Gewiss doch: Es gibt jüdische Antizionisten und radikale Linke, auch in Israel, die Staaten per se für rassistisch halten. Sie sind allerdings so marginal, dass sie die Allgemeingültigkeit des IHRA-Beispiels nicht ernsthaft infrage zu stellen vermögen.

Aber sie gehören natürlich zur Klientel von Luxemburg-Stiftung und Medico, die sich nach Ullrichs Ausführungen beruhigt zurücklehnen können: Solange sie irgendwelche linken jüdischen Kronzeugen für die These aufbieten können, dass die selbst von den notorisch antiisraelischen Vereinten Nationen zurückgenommene Gleichung „Zionismus = Rassismus“ eigentlich doch stimme und die Juden außerdem gar kein Volk seien, sind sie aus dem Schneider.

Politisch motivierter Persilschein

Auch Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten sind für Peter Ullrich nicht zwangsläufig antisemitisch.

Schließlich seien „NS-Vergleiche ein fast universelles Mittel der politischen Skandalisierung, der Diffamierung politischer Gegner*innen oder – gerade in der Gegenwart, wo rechtsradikale Bewegungen, Parteien und Staatsprojekte eine wahre Renaissance erleben – Mittel des mehr oder weniger zutreffenden analytischen Vergleichs“.

Warum dann also nicht auch den Staat der Shoa-Überlebenden mit jenem Staat vergleichen, der die Vernichtung der Juden ins Werk gesetzt hat? Anything goes.

Wenn solche Vergleiche überall vorgenommen werden, außerdem „auch in innerjüdischen Diskussionen präsent“ sind und es überdies „rechtsradikale Akteure in der israelischen Politik“ gibt – worin soll dann das besondere Problem bestehen, Parallelen zwischen dem jüdischen Staat und dem der nationalsozialistischen Deutschen zu ziehen?

Schließlich hängt doch „eine Einordnung des Gehalts eines solchen Vergleichs unter anderem von dem Kontext, in dem er geäußert wird, und dessen diskursiven Anschlussmöglichkeiten ab“. Das heißt: In Deutschland ist das auch für Ullrich vielleicht nicht okay, in Israel dagegen schon. Und wenn Juden diesen Vergleich anstellen, ist er nicht antisemitisch und die Definition somit auch an dieser Stelle nicht zu halten.

Für Peter Ullrich gibt es also eine „Mehrdeutigkeit“, und alles ist eine Frage des „Gesamtkontextes“. Wie randständig auch immer antizionistische Juden und Linksradikale sein mögen – wenn sie etwas äußern, das man jedem anderen als antisemitisch um die Ohren hauen würde, sind sie für ihn der Beleg, dass die israelbezogenen Beispiele für Antisemitismus, die in der IHRA-Definition genannt werden, nicht taugen.

So stellt man als Wissenschaftler einen politisch motivierten Persilschein aus und beschwichtigt seine Auftraggeber. Dass auch Juden – und radikale Linke ohnehin – selbstverständlich antisemitisch sein können, sei hier nur am Rande bemerkt.

Zustimmung in einem Punkt

Zuzustimmen ist Ullrich dagegen, wenn er in einer Fußnote schreibt: „Als Ursache für den Erfolg der Definition kann ein Aspekt jeder Definition vermutet werden, auf den hier aus pragmatischen Gründen nicht weiter eingegangen werden kann: ihre symbolische oder Signalfunktion.“ Sie fungiere „auch identitätsstiftend und in politischen Auseinandersetzungen komplexitätsreduzierend, mithin als politisches und moralisches Bekenntnis, das zugleich zur Positionierung aufruft und Handlungssicherheit suggeriert“.

Das ist zweifellos richtig, aber das funktioniert nur, wenn die Definition selbst als aussagekräftig und richtig angesehen wird. Das sehen viele so, und das ärgert die „Israelkritiker“. Was eine gute Nachricht ist.

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