Wem die Existenz Israels als Menschenrechtsverletzung gilt

Wem die Existenz Israels als Menschenrechtsverletzung gilt„Wenn sich linksliberale Sympathisanten der Bewegung für ‚Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen‘ äußern, ist man über die Ahnungslosigkeit verblüfft, die darüber zu herrschen scheint, was deren Ziele und Methoden sind. Seit dem 17. Mai ist man oft mit dieser im BDS-Umfeld häufig anzutreffenden Kombination von Radikalismus, Geschichtsvergessenheit und Ahnungslosigkeit konfrontiert. An diesem Tag hat der Bundestag einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel ‚BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen‘ angenommen. Seitdem ist die Aufregung groß: Geht ja gar nicht, BDS mit Antisemitismus gleichzusetzen! (…)

Ist es richtig, wie an anderer Stelle in der taz zu lesen war, dass jeder, der BDS „nahesteht“, seit dem Bundestagsbeschluss ‚mithin ein amtlicher Antisemit‘ ist?

Psychoanalytisch gesprochen, können wir hier einer amtlichen Projektion bei der Arbeit zusehen. Der Bundestag hat mit seinem Beschluss eine politische Einschätzung von Ideologie und Praxis einer Bewegung vorgenommen. Er leitet daraus politisches Handeln ab: Wer BDS aktiv unterstützt, soll kein staatliches Geld mehr bekommen. Fair enough. Die Aktivisten des BDS hingegen greifen seit je in unseliger stalinistischer Tradition einzelne Menschen heraus, um sie als Feinde der Menschheit zu brandmarken, weil sie anderer Meinung oder auch nur israelische Staatsbürger sind. (…)

Weiter hieß es, die BDS-Bewegung sei eine ‚gewaltlos agierende Gruppe von jüdischen, muslimischen und anderen Menschen, die die Beendigung der Besetzung und die volle Gleichberechtigung der arabischen Bürger Israels zum Ziel hat‘. Das ist im entscheidenden Punkt schlicht und ergreifend falsch. Man muss sich nur das Gründungsdokument der Bewegung ansehen, um zu verstehen, dass BDS gerade nicht ‚auf die Beendigung der Besetzung‘ zielt, womit im üblichen Sprachgebrauch die nach dem Sechstagekrieg von 1967 erfolgte Besetzung der Gebiete jenseits der Staatsgrenze von Israel gemeint ist. (…) (D)er BDS-Bewegung geht es nicht um das Ende der Besetzung dieser Gebiete. Sie will keine Zweistaatenlösung. BDS will das ganze Land. Die Gründung eines jüdischen Staats im Jahr 1948 ist die ‚Menschenrechtsverletzung‘, die BDS ­beseitigen will. (…)

Wesentliche Forderungen von BDS fallen, indem sie mit zweierlei Maß messen, Israel dämonisieren und delegitimisieren, daher unter die weithin anerkannte Definition eines antisemitischen Antizionismus. BDS spricht Juden das Recht auf politische Selbstbestimmung ab. Es soll keinen jüdischen Staat mehr geben.

Auf dieses Ziel der Bewegung und ihre Taktiken von Verwirrung, Boykott und Nötigung hat der Bundestag eine politisch richtige Antwort gegeben: ‚Wer Menschen wegen ihrer jüdischen Identität diffamiert, ihre Freizügigkeit einschränken will, das Existenzrecht des jüdischen und demokratischen Staates Israel oder Israels Recht auf seine Landesverteidigung in Frage stellt, wird auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen.‘“ (Ulrich Gutmair: „Es geht um 1948, nicht um 1967“)

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