Was vor deutschen Gerichten als nicht-antisemitisch gilt

Sucharit Bahkdis antisemitische Aussagen seien laut Staatsanwaltschaft Kiel bloß Israelkritik
Sucharit Bahkdis antisemitische Aussagen seien laut Staatsanwaltschaft Kiel bloß Israelkritik (© Imago Images / Schreyer)

Laut der Staatsanwaltschaft Kiel sei die Aussage: „Das Volk der Juden“ habe von den Nazis „das Böse gelernt – und umgesetzt“ keine antisemitische Hetze, sondern zulässige Israelkritik.

Wulf Rohwedder, tagesschau.de

„Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell – die lebende Hölle.“

In dieser Aussage von Sucharit Bhakdi, dem ehemaligen Bundestagskandidaten der Partei „Die Basis“, sieht die Staatsanwaltschaft Kiel keine strafwürdige Volksverhetzung oder Holocaust-Relativierung. „Die Äußerungen des Beschuldigten in dem Video richten sich vornehmlich gegen den Staat Israel als solchen, wobei er sich auf die dortige Politik im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie bezieht“, heißt es in der Begründung, die tagesschau.de vorliegt. (…)

Die Staatsanwaltschaft übersieht aber dabei, dass Bhakdi seine Vorwürfe nicht gegen die israelische Regierung oder den Staat Israel richtet, sondern explizit gegen das „Volk der Juden“. Die zuvor von ihm beispielhaft angeführten Juden waren zudem niemals israelische Staatsbürger.

Weiterlesen bei tagesschau.de: „Wie das Unaussprechbare sagbar wird“

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