„Das Atomabkommen umfasst begrenzte, vorübergehende und umkehrbare Restriktionen, die mit der Zeit auslaufen. Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA), die Überwachungsbehörde, die von der UNO mit der Kontrolle des Abkommens betraut wurde, mag Regelverletzungen durch den Iran feststellen. Doch braucht der Iran nicht zu mogeln. Ja, es liegt in seinem Interesse, es nicht zu tun. Die Bestimmungen des Abkommens stehen einer allmählichen Entwicklung von Atomwaffen, sei es unter Nutzung von Uran oder der von Plutonium, nicht entgegen. Das Abkommen gestattet es dem Iran, in sieben Jahren sein Testprogramm mit hochentwickelten Zentrifugen auszuweiten und diese Zentrifugen in neun Jahren in seiner Anreicherungsanlage in Natanz zu installieren. Die Zeit, die erforderlich ist, um genügend spaltbares Material für eine Bombe zu gewinnen, verringert sich dann von einem Jahr auf Monate und schließlich auf Wochen.
In weniger als 15 Jahren werden die meisten Restriktionen, die die entscheidenden Komponenten eines Atomwaffenprogramms betreffen, verschwinden. Dazu gehören die Verbote, Material über den Reinheitsgrad von 3.67% hinaus anzureichern, Uran zu horten, die unterirdische Zentrifugenanlage Fordow zu nutzen oder weitere Anreicherungsanlagen und Schwerwasserreaktoren zu bauen. Der Iran wird dann mit einem industriellen Atomprogramm und der Fähigkeit, in kürzester Zeit atomwaffenfähiges Material zu produzieren, dastehen und es wird ihm viel leichter fallen, Restriktionen zu unterlaufen. Nach der Aufhebung des Waffenembargos in dreieinhalb Jahren und des Raketenembargos in sechseinhalb Jahren kann Teheran durch den Erwerb hochentwickelter konventioneller Waffen und die Erweiterung seines Langstreckenraketenprogramms um Interkontinentalraketen seine Militärmacht erheblich steigern. Bislang hat noch jedes Land, das Interkontinentalraketen entwickelt hat, auch Atomwaffen gebaut.“ (Mark Dubowitz: „The Delusion of the Iran Nuclear Deal“)