Wo verläuft die Grenze zwischen religiös motiviertem politischem Engagement und einem religiösen Fundamentalismus, der mit der Rechtsordnung nicht vereinbar ist?
Simon Kajan, Die Tagespost
Wenige Monate vor der Bundestagswahl hat jetzt auch die Union erkannt, welche Sprengkraft in den Ambitionen des „Politischen Islams“ für die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung verborgen ist. Wie die Tageszeitung Die Welt berichtet, diskutiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass staatliche Kooperationen und Finanzierungen von islamistisch beeinflussten Islamverbänden beendet werden.
Damit nimmt nun auch die Union, der man in der Vergangenheit einen mindestens naiven Umgang bei der Anschlusssuche an vermeintlich wertkonservative islamische Organisationen wie den „Grauen Wölfen“ vorgeworfen hat, die ideologische Basis eines politischen Extremismus in den Blick, „der zwar vordergründig gewaltfrei agiert, aber Hass, Hetze und Gewalt schürt und eine islamische Ordnung anstrebt, in der es keine Gleichberechtigung, keine Meinungs- und Religionsfreiheit und auch keine Trennung von Religion und Staat gibt“. (…)
Doch wo verläuft die Grenze zwischen einem Islam, der ein Fall für den Verfassungsschutz ist, und erlaubter politischer Teilhabe aus dem islamischen Glauben heraus? Kann es einen „Politischen Islam“ geben, so wie es eine Christdemokratie gibt, die ein religiös motiviertes politisches Engagement darstellt, das sich dem Allgemeinwohl und der Verfassungsordnung des säkularen Rechtsstaats verpflichtet weiß?
Weiterlesen in der Tagespost: „Wie politisch darf der Islam sein?“