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Warum das Verbotsverfahren gegen die AKP in der Türkei 2008 scheiterte

Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalçınkaya und Miniterpräsident Erdogan im Jahr 2008
Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalçınkaya und AKP-Ministerpräsident Erdogan im Jahr 2008 (Quelle: YouTube)

Es gibt Wendepunkte in der Geschichte, die darüber entscheiden, wie sich bestimmte Entwicklungen, sei es privater oder politischer Natur, vollziehen. Der 30. Juli 2008 gehört in der Türkei ganz gewiss zu diesen Wendepunkten in der Geschichte des Landes.

Nur knapp entging die Regierungspartei AKP damals einem Parteiverbot, nachdem sie im November 2002 mit einem Erdrutschsieg die vorgezogenen Parlamentswahlen gewonnen hatte, in den Wahlen 2007 ihr Ergebnis von 34 auf 47 Prozent verbessern und sich in der Zwischenzeit im politischen System fest etablieren konnte.

Das hat die alte laizistisch-kemalistische Elite dermaßen verschreckt – man ging 2002 noch von einem raschen Ende Erdoğans aus –, dass sie zum schärfsten Schwert des Rechtsstaates griff und im März 2008 ein Parteiverbotsverfahren in die Wege leitete.

Ein Generalstaatsanwalt liest der AKP die Leviten

Mit Parteiverboten hat die Türkei ausreichend Erfahrung. Nachdem die türkische Verfassung 1961 diese Möglichkeit eingeräumt hatte, waren in Folge insgesamt 26 linke, kurdische und islamistische Parteien davon betroffen.

Das lag zum einen daran, dass die Voraussetzungen für Parteiverbote sehr niedrig angesetzt wurden, aber zum anderen auch daran, dass die türkische Justiz – wenn auch in der Vergangenheit stärker unabhängig als heute – immer politisch war. Genügte ein Parteiverbot nicht, drohte oder putschte das Militär, um missliebige Regierungen zum Rücktritt zu bewegen oder radikal in das politische System einzugreifen.

Und so kam es, dass die AKP als 27. Partei verboten werden sollte: Am 14. März 2008 reichte der Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalçınkaya, der am Kassationshof für Parteiverbotsverfahren zuständig war, hierzu beim türkischen Verfassungsgericht den Verbotsantrag gegen die AKP ein. Zudem beantragte er auch ein fünfjähriges Politikverbot gegen 71 führende AKP-Politiker, unter anderem gegen den damaligen Ministerpräsidenten Erdoğan und Staatspräsidenten Abdullah Gül.

Im Grunde hatte Yalçınkaya seine Arbeit ordentlich erledigt. Er führte, um seine Leitthese, die AKP sei das „Zentrum anti-laizistischer Aktivitäten“, zu bekräftigen in seinem 161 Seiten umfassenden Antrag minutiös vor Augen, was auch jedem anderen politisch interessierten Beobachter bereits bis 2008 nicht entgehen konnte.

In insgesamt 17 Ordnern hatte er sein Beweismaterial – in fünfjähriger Recherche – zusammengestellt; Zitate von Erdoğan, Gül und anderen hochrangigen AKP-Funktionären gesammelt; Aktivitäten gegen die laizistische Verfassung sowohl inner- als auch außerhalb des Parlaments ausgewertet; und er ließ wirklich nichts aus: Sogar die Verteuerung des Alkohols und das allmähliche Verschwinden des Alkoholausschanks auf öffentlichen Feiern führte er an.

Mit dem Versuch, das Kopftuchverbot in staatlichen Institutionen aufzuheben, worum sich die AKP beharrlich bemühte, war für Yalçınkaya endgültig das Maß überschritten, und er beantragte das Parteiverbot. Hämisch wurde er, als in deutschsprachigen Medien diesbezüglich noch ein völlig unkritischer Wind wehte, etwa im Tagesspiegel als „Großinquisitor der kemalistischen Staatsideologie“ porträtiert. Und weiter hieß es: „Die Mutter des Mannes, der wegen der Lockerung des Kopftuchverbotes die Regierungspartei verbieten lassen will, trägt selbst das Kopftuch.“

Das Verfassungsgericht wird aktiv

Das türkische Verfassungsgericht gab dem Antrag am 31. März 2008 statt. Die AKP war aufgeschreckt und wurde selbst aktiv. Schließlich waren acht der elf Richter am Verfassungsgericht vom einstigen Staatspräsidenten Ahmet Necdet Sezer ernannt worden, mindestens neun der Richter galten als strikte Kemalisten. Für ein Verbot waren sieben von elf Stimmen nötig.

Da die AKP von einem Parteiverbot ausging, bereitete sie sich auf diese Situation vor. Erdoğan setzte auf die öffentliche Meinung, um das Verfahren zu seinen Gunsten zu beeinflussen:

„Es gibt eine Menge Leute, die schon jetzt, vor einer Entscheidung des Verfassungsgerichts, ihr Urteil sprechen. Damit heizen sie das politische Klima an. So ein Verhalten ist unverantwortlich und kann vor dem Volk nicht bestehen. Was glauben die denn? Das sind doch diejenigen, die vom Volk die rote Karte gezeigt bekommen haben und an den Spielfeldrand geschickt worden sind! Denen sage ich: Wer dieses Land regiert, wird immer noch vom Volk entschieden.“

Entgegen allen Erwartungen fiel das Urteil des türkischen Verfassungsgerichts am 30. Juli 2008 dubios aus. In der Sache gab das Gericht zwar dem Ankläger recht und bekräftigte, dass die AKP tatsächlich ein „Zentrum anti-laizistischer Aktivitäten“ sei. Doch zu einem Verbot konnten sich nur sechs der Richter durchringen, womit der Antrag gescheitert war.

Die FAZ jubelte: „Ein Sieg der Vernunft“ und teilte dem Leser ihre Bedenken gegen ein Verbot mit:

„Man stelle sich nur vor, was geschehen wäre, wenn das Verfassungsgericht dem Antrag des Generalstaatsanwalts in allen Punkten gefolgt wäre: Die seit dem Herbst 2002 erfolgreich regierende und vor einem Jahr bei vorgezogenen Wahlen mit 46,6 Prozent der Stimmen im Amt betätigte AKP wäre zwangsaufgelöst und etwa siebzig Politiker, Staatspräsident Gül und Ministerpräsident Erdogan eingeschlossen, wären mit einem politischem Betätigungsverbot belegt worden. An die zwanzig Parteien sind in der Türkei seit der Abschaffung des Einparteienstaates schon verboten worden, auch die zwei Vorgängerorganisationen der AKP. Doch was dann?“

Was dann?!

Auch wenn die AKP in ihren ersten Regierungsjahren noch nicht alle Karten auf den Tisch legte, sich im Vergleich zu anderen islamistischen Parteien in der Türkei betont moderat gab, und der Ton – anders als heute – weniger schrill und kampfeslustig war, hatten nicht wenige Kritiker Gewissheit, wohin die Reise gehen wird. Anders als heute wurden diese Kritiker jedoch insbesondere in Europa als alt-kemalistische „Jakobiner“ verschrien.

Zu den Kritikern damals zählte auch die türkische Juristin Emine Ülker Tarhan, die Richterin im 4. Strafsenat des Kassationshofes in Ankara war. Bereits drei Jahre nach dem Jubelkommentar in der FAZ, konnte der Leser in ihrem Gastbeitrag lesen, was sich zwischen 2008 und 2011 in der Türkei zugetragen hatte:

„Die Regierung hat erreicht, dass sie die siebzehn Mitglieder des Verfassungsgerichts wählt. Sie hat den Weg dafür geebnet, dass der Vorsitzende Richter nun wie ein der Regierung unterstellter Politiker handeln und entsprechende Urteile fällen kann. Sie hat den Hohen Richter- und Staatsanwälterat wie eine Filialleitung an sich gebunden.

Doch damit nicht genug: Durch die nicht ausgesprochene, aber praktizierte Aufhebung des Straftatbestands des Amtsmissbrauchs schützt die Regierung ihre Bürokraten und Polizisten. Sie nimmt Staatsanwälte in Schutz, die wiederum die Personen schützen, die Büros von Inhaftierten verwanzen und den Anklägern illegale Beweise beschaffen. Der Beschützerinstinkt der Regierung ist immens. Ihre Parole lautet: ‚Sei mein Instrument und ich beschütze dich.‘“

Und weiter heißt es:

„Der Türkei ist es gelungen, ein System zu entwickeln, das den Anforderungen eines laizistischen Staates gerecht wurde. Jetzt aber wird versucht, das Land auf eine radikalislamische Linie zu führen. Das Ziel rückt täglich näher. Ständig werden islamische Referenzen und Argumente zitiert, religiöse Rituale in übertriebener Art vorgelebt, islamische Investorengruppen unterstützt, laizistisch gesinnte Personen und Institutionen dagegen ignoriert.“

Ob diese Entwicklung, die Tarhan bereits 2011 konstatierte und bis heute andauert, verhindert worden wäre, hätte das Verfassungsgericht die AKP am 30. Juli 2008 verboten?

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