Damit das Ergebnis auch entsprechend hoch genug für Syriens Präsident Assad ausfällt, ließ das Verfassungsgericht von 51 Kandidaten nur 3 zu, von denen 2 weitgehend unbekannt sind.
„Im Sommer 2000 starb der Dynastiegründer, den Thron erbte sein Sohn Baschar – und der wird sich am 26. Mai für seine vierte Amtszeit wiederwählen lassen. Mit 99,7 Prozent hat er 2000 angefangen. 2014, nachdem seine Truppen bereits das halbe eigene Land zusammengeschossen hatten, lag das Wahlergebnis bei nur 88,7 Prozent. Sollte die Popularität Baschar al-Assads etwa sinken, nachdem er die eigenen Städte einäschern oder mit Chemiewaffen entvölkern ließ? (…)
Die Eckdaten des Spektakels sind rasch erzählt: Aus einer offiziellen Liste von 51 Kandidaten ließ der Verfassungsgerichtshof in Damaskus vergangene Woche Baschar al-Assad, 55, sowie zwei weitgehend unbekannte Männer zur Wahl am kommenden Mittwoch zu. Zumindest theoretisch abstimmen dürfen nur die Syrer im Herrschaftsgebiet Assads. Ausgeschlossen bleiben die mehreren Millionen Binnenvertriebenen im Norden, die Bewohner der Provinz Idlib sowie der Kurdengebiete. (…)
Die Inszenierung der Legitimität Assads als Staatschef findet statt vor der Kulisse eines in Teilen weiterhin verwüsteten Landes und der schwersten Wirtschaftskrise im Gebiet des Regimes. Die Devisenvorräte sind aufgebraucht. Die meisten Fabriken stehen still, fast niemand mag investieren in dem Staat, dessen lokale Ordnung von mafiösen Milizen kontrolliert wird.
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