„Der Iran hat in diesem Jahr seine Raketentests ausgeweitet und dabei unter anderem Flugkörper benutzt, die das Gebiet der Europäischen Union erreichen könnten. Das geht aus Unterlagen westlicher Nachrichtendienste hervor, die WELT AM SONNTAG einsehen konnte. Damit hat das iranische Regime seine Testaktivitäten offenbar erheblich ausgeweitet. Das Regime in Teheran verstößt damit womöglich gegen die UN-Resolution des internationalen Atomabkommens. (…) Die Vereinbarung, die der Iran mit den fünf Vetomächten im Sicherheitsrat und Deutschland 2015 aushandelte, wird durch die Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrates bestätigt. Darin wird der Iran aufgefordert, ‚keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern durchzuführen, die dazu angelegt sind, Kernwaffen zum Einsatz bringen zu können‘. Die Bestimmung umfasst auch ‚Starts unter Verwendung von Technologie für solche ballistischen Flugkörper‘.
Laut den Informationen, die WELT AM SONNTAG aus unterschiedlichen Quellen bestätigt wurden, testete der Iran seit Beginn dieses Jahres mindestens dreimal Varianten der Mittelstreckenrakete Shahab-3. Registriert wurden auch mindestens zwei Starts mit Varianten des Marschflugkörpers Qiam-1 und mindestens einmal eine Mittelstreckenrakete vom Typ Khorramshahr. Hinzu kommen mindestens fünf weitere Abschüsse von Kurzstreckenraketen der Typen Zolfaghar und einer Scud-Variante. Bei zwei dieser Starts handelte es sich um Einsätze gegen die Terrormiliz IS in Syrien. Aber auch Einsätze in Kampfhandlungen können dem Test und der Fortentwicklung von Raketen dienen. Alle diese Flugkörper erfüllen die Kriterien des Raketentechnologie-Kontrollregimes für Waffen, die als Trägersysteme für Massenvernichtungswaffen verwendet werden können – also unter anderem für Atombomben. Die verwendeten Mittelstreckenraketen können zudem vom Iran aus das Territorium der südöstlichen EU-Staaten erreichen.“ (Daniel-Dylan Böhmer: „Iran hat Zahl seiner Raketentests mehr als verdoppelt“)