USA: Erneute juristische Niederlage der BDS-Bewegung

Berufungsgericht des 5. Gerichtsbezirks für Texas, Louisiana und Mississippi lehnt Klage gegen Anti-BDS-Gesetz ab
Berufungsgericht des 5. Gerichtsbezirks lehnt Klage gegen Anti-BDS-Gesetz ab (Quelle: Wally Gobetz / CC BY-NC-ND 2.0)

Im amerikanischen Bundesstaat Texas existiert seit dem Jahr 2017 ein Anti-BDS-Gesetz, das staatlichen Pensionsfonds Investitionen in Unternehmen verbietet, die Israel boykottieren.

Die antisemitische BDS-Bewegung, die den Staat Israel durch einen Boykott von Menschen – nämlich jüdischen Israelis –, Institutionen und Waren zerstören will, hat vor einem Gericht in den USA einen weiteren Rückschlag erlitten. Das Berufungsgericht des 5. Gerichtsbezirks, der die Bundesstaaten Texas, Louisiana und Mississippi umfasst, lehnte den Antrag des texanischen Bürgers Haseeb Abdullah ab, das 2017 erlassene texanische Anti-BDS-Gesetz (Texas Government Code, Paragraph 808, Verbot von Investitionen staatlicher Pensionsfonds in Unternehmen, die Israel boykottieren) für unrechtmäßig zu erklären.

Abdullah hatte seine Klage gegen Ken Paxton, den Attorney General des Staates Texas gerichtet, weil dieser von Amts wegen für die Durchsetzung des Gesetzes zuständig ist, und gegen Glenn Hegar, den Finanzaufseher, der auch die Aufsicht über die staatlichen Pensionsfonds führt, die im Mittelpunkt des Rechtsstreits standen. Beide gehören der republikanischen Partei an.

Das Amt des Attorney Generals umfasst in etwa die Kompetenzen eines deutschen Justizministers und Generalstaatsanwalts. Paragraph 808 ermächtigt ihn dazu, Betriebe, die den Staat Israel boykottieren, auf eine Liste von Unternehmen zu setzen, deren Wertpapiere von staatlichen Pensionsfonds nicht gehalten werden dürfen. Bei Missachtung kann der Attorney General Klage gegen sie erheben.

Dabei sieht das Gesetz zwei wichtige Ausnahmen vor: Einerseits, wenn ein Verkauf der Papiere der Rendite eines Fonds voraussichtlich schaden würde, oder wenn ein Pensionsfonds eine Aktie deshalb hält, weil sie Teil eines Index ist, den er gemäß seiner Anlagestrategie nachbildet (Dow Jones, S&P 500 etc.). In solch einem Fall müssen die betreffenden Papiere nicht verkauft werden.

Haseeb Abdullah ist ein früherer Staatsbediensteter, der als Teil seiner Altersvorsorge in zwei staatliche texanische Pensionsfonds einzahlt. Die Rente, die diese ihm bei Pensionsantritt ausbezahlen werden, hängt von einer Reihe standardisierter Faktoren ab, ist aber unabhängig vom Anlageerfolg der Fonds, also der von ihnen erzielten Renditen.

Abdullah klagte, weil er seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt sah, insbesondere das Recht auf Redefreiheit, die Trennung von Kirche und Staat sowie die Garantie eines fairen Verfahrens. Schon in der Vorinstanz war die Klage abgewiesen worden, weil laut den Richtern kein triftiger Klagegrund vorlag. Abdullah hätte darlegen müssen, dass ihm selbst durch den Beklagten Schaden zugefügt wurde oder ihm drohte bzw. seine Rechte verletzt würden. 

Klage nicht gerechtfertigt

Ein solcher Schaden muss »konkret und ausführlich dargelegt« und »gegenwärtig oder bevorstehend« sein. Der Schaden darf, wie die Richter in der Begründung ihrer Entscheidung hervorhoben, »nicht spekulativ, vermutet oder hypothetisch« sein. Mutmaßungen über einen »möglichen« zukünftigen Schaden reichen nicht. 

Neben dem von ihm behaupteten Verstoß gegen seine Verfassungsrechte machte Abdullah geltend, von einem zukünftigen wirtschaftlichen Schaden bedroht zu sein. Um letzteren Punkt zu begründen, argumentierte er, Paragraph 808 hindere die Pensionsfonds daran, ihre Anlageentscheidungen allein nach Renditegesichtspunkten zu treffen, weswegen eine niedrigere Rendite zu befürchten sei. Die Richter allerdings sahen eine solche Gefahr durch die oben erwähnten Vorkehrungen des Gesetzes bereits gebannt:

»Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Veräußerungspflicht nicht absolut ist. Vielmehr hat der texanische Gesetzgeber in § 808 Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die mehrere relevante Ausnahmen vorsehen. So müssen die Systeme gemäß § 808.005 die Bestimmungen nicht einhalten, wenn sie zu dem Schluss kommen, dass eine Veräußerung ›mit [ihren] treuhänderischen Pflichten unvereinbar wäre‹ oder mit ›anderen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten‹ kollidieren würde.«

Zudem hängt Abdullahs zukünftige Rente, wie oben erwähnt, nicht vom Anlageerfolg ab. Abdullah argumentierte deshalb, dass die Fonds nicht ausreichend gedeckt seien, um ihren zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und das Risiko eines vollständigen Zahlungsausfalls durch Paragraph 808 weiterwachsen könne. Die Richter erklärten diese Theorie für »zu spekulativ«. 

Darüber hinaus lasse sie unberücksichtigt, dass der Staat Texas Lücken in den Pensionsfonds anderweitig schließen könne, etwa durch Steuergelder. Der Kläger, so die Richter, habe nicht einmal behauptet, dass die Gefahr eines wirtschaftlichen Schadens »mit Gewissheit droht«. »Da Abdullah nicht nachweisen kann, wie sich Investitions- oder Desinvestitionsentscheidungen auf seine künftigen Zahlungen auswirken werden, kann er auch nicht nachweisen, dass er einen Schaden erlitten hat.« Es handle sich »bestenfalls« um eine »spekulative Sicht auf die ferne Zukunft«.

Was die angeblich verletzten Verfassungsrechte betreffe, so habe der Supreme Court schon vor langer Zeit geurteilt, dass die bloße Behauptung, es sei gegen die Verfassung verstoßen worden, nicht für eine Klage ausreicht. Abdullah habe es versäumt, Tatsachen vorzubringen, die belegen, dass Paragraph 808 ihm selbst einen Schaden zufügt, also seine persönlichen, verfassungsmäßigen Rechte verletzt werden. 

Die Anti-BDS-Gesetzgebung des Staates Texas in Gestalt von Paragraph 808 verletze weder Abdullahs Rede- noch seine Religionsfreiheit oder sein Recht auf ein faires Verfahren. Ein vermuteter Verstoß gegen die Rechte eines Dritten reiche nach geltendem US-Recht nicht für eine Klage aus, so die Richter. Aus all diesen Gründen wiesen sie die Klage zurück und bestätigten die Entscheidung der Vorinstanz. 

Der texanische Attorney General Ken Paxton begrüßte die Entscheidung: Das texanische Anti-Boykott-Gesetz sei »sowohl verfassungsgemäß als auch leider zunehmend notwendig«, da »die radikale Linke Israel gegenüber immer feindseliger und antagonistischer« werde. Auch wenn »einige das Gesetz abschaffen und Israel scheitern sehen« wollten, werde der Staat Texas »fest an der Seite Israels stehen und sich weigern, mit Unternehmen Geschäfte zu machen, die die einzige demokratische Nation im Nahen Osten boykottieren«, fügte er hinzu. Er freue sich, dass das Gericht in diesem Fall anerkannt habe, dass der Kläger nicht berechtigt gewesen sei, diese Klage einzureichen.

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