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USA lehnen IStGH-Forderung nach Haftbefehlen für israelische Politiker ab

USA kritisieren Forderungen des IStGH nach Haftbefehlen für israelische Politiker
USA kritisieren Forderungen des IStGH nach Haftbefehlen für israelische Politiker (Quelle: JNS)

Nicht nur ist Israel kein Signatar-Staat des Internationalen Strafgerichtshofs, sondern der IStGH hat auch noch die trotzdem angebotene Kooperation Jerusalems ausgeschlagen.

Stunden nachdem der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Haftbefehle gegen hochrangige israelische Politiker und Hamas-Terroristen beantragt hatte, verurteilten nicht nur Mitglieder des US-Kongresses diese Entscheidung, sondern auch US-Präsident Joe Biden und Außenminister Antony Blinken gaben dementsprechende Erklärungen ab.

»Der Antrag des IStGH-Anklägers auf Haftbefehle gegen führende israelische Politiker ist ungeheuerlich«, sagte der US-Präsident in einer knappen Erklärung. »Lassen Sie mich klar sagen: Was auch immer der Ankläger andeuten mag, es gibt keine Gleichwertigkeit – keine – zwischen Israel und der Hamas. Wir werden immer an der Seite Israels stehen, wenn seine Sicherheit bedroht ist.«

Washington lehne die Ankündigung des UN-Gremiums in Den Haag »grundlegend ab«, schrieb US-Außenminister Blinken in einer noch deutlicheren Erklärung. »Wir weisen die Gleichsetzung Israels mit der Hamas durch den Ankläger zurück. Das ist beschämend. Die Hamas ist eine brutale Terrororganisation, die das schlimmste Massaker an Juden seit dem Holocaust verübt hat und immer noch Dutzende von unschuldigen Menschen als Geiseln hält, darunter auch Amerikaner.«

Zuvor hatte der IStGH-Ankläger erklärt, er beantrage Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen Verdacht auf »Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit«.

Keine Zuständigkeit

Blinken machte in seiner Reaktion klar, dass Washington »schon lange vor dem aktuellen Konflikt deutlich gemacht hat, dass der IStGH in dieser Angelegenheit keine Zuständigkeit hat. Der IStGH wurde von seinen Vertragsparteien als ein Gericht mit begrenzter Zuständigkeit eingerichtet. Diese Grenzen beruhen auf den Grundsätzen der Komplementarität, die in diesem Fall offenbar nicht angewandt wurden, da der Ankläger sich beeilt hat, diese Haftbefehle zu beantragen, anstatt dem israelischen Rechtssystem eine vollständige und rechtzeitige Gelegenheit zu geben, ein Verfahren einzuleiten«, sagte der US-Außenminister.

»In anderen Situationen hat der Staatsanwalt die nationalen Ermittlungen abgewartet und mit den Staaten zusammengearbeitet, um ihnen Zeit für diese Ermittlungen zu geben«, so Blinken weiter. »Der IStGH-Ankläger hat Israel nicht die gleiche Möglichkeit eingeräumt, da dort die Ermittlungen zu den Vorwürfen gegen sein Personal noch nicht abgeschlossen sind.«

Blinken sagte auch, dass es »zutiefst beunruhigende Verfahrensfragen« gebe. »Obwohl Israel kein Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs ist [weil es kein Vertragspartner des Rom-Statuts ist; Anm. Mena-Watch], war es bereit, mit dessen Staatsanwalt zu kooperieren. Der Ankläger selbst sollte bereits nächste Woche nach Israel reisen, um die Ermittlungen zu besprechen und die israelische Regierung anzuhören.«

Mitarbeiter des ICC-Anklägers sollten just am Tag der Verkündigung des Antrags auf Haftbefehle in Israel landen, um diesen Besuch zu koordinieren, so Blinken. »Israel wurde darüber informiert, dass sie nicht zur vereinbarten Zeit an Bord ihres Fluges gingen, während der Ankläger im Kabelfernsehen die Anklage verkündete. Diese und andere Umstände stellen die Legitimität und Glaubwürdigkeit dieser Untersuchung infrage«, warnte der US-Spitzendiplomat.

»Im Grunde genommen hilft diese Entscheidung niemandem weiter und könnte die laufenden Bemühungen um ein Waffenstillstandsabkommen gefährden, mit dem die Geiseln befreit und die humanitäre Hilfe beschleunigt werden könnten, ein Ziel, das die Vereinigten Staaten unermüdlich verfolgen«, fügte Blinken abschließend hinzu.

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