Wie Twitter einmal die Kritik an einer antisemitischen Fotocollage löschte, das antisemitische Bild selbst aber weiterhin öffentlich zugänglich gemacht ließ.
Gerd Buurmann
Auf Twitter wurde von einem Menschen, der sich Kairo nennt, ein Bild gepostet, auf dem gezeigt wird, wie in nur einem Zwischenschritt aus Adolf Hitler der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wird. Tapfer im Nirgendwo präsentiert einen als Dokument kenntlich gemachten Screenshot dieses Bilds:

Der Vergleich des Regierungschefs des jüdischen Staates Israel mit dem Führer jener deutschen Partei, unter deren Regierung sechs Millionen Juden europaweit vernichtet wurden, gehört zu den ganz ekeligen Auswüchsen antijüdischer Beleidigungen. Die Organisation Mena-Watch teilte daraufhin dieses Bild mit einer deutlichen Kritik: „Wir würden es eher antisemitische Fotocollage nennen.“

Twitter hat nun beschlossen, die Kritik von Mena Watch den deutschen Nutzerinnen und Nutzern vorzuenthalten und erklärt zu der Entscheidung:
„This tweet from @MENA_WATCH has been withheld in Germany based on local law(s).“ („Dieser Tweet von @MENA_WATCH wurde in Deutschland aufgrund lokaler Gesetze zurückgehalten.“)
Das originale Bild, das Mena Watch kritisiert hatte, konnte zu der Zeit, da Twitter den Tweet mit der Kritik bereits unzugänglich gemacht hatte, in Deutschland nach wie vor abgerufen werden.
Wenn die Beleidigung von Juden oder dem jüdischen Staat in Deutschland via Twitter abrufbar ist, während die Kritik an eben dieser Beleidigung von Twitter mit einem Verweis auf das deutsche Gesetz dem deutschen Publikum vorenthalten wird, dann ist das Gesetz, das dies ermöglicht, ein Problem.