Außerdem hatte Essebsi im August 2017 ein Komitee für Individualrechte und Gleichberechtigung ins Leben gerufen. Ihm oblag es, Vorschläge für Reformen des tunesischen Rechtssystems zu erarbeiten, die den Tunesiern ein größeres Maß an Freiheit einräumen würden. Essebsi berief sich dabei auf die tunesische Verfassung, in der festgeschrieben wurde, dass ‚Tunesien ein zivilrechtliches Land ist, das auf drei Grundsätzen beruht: der Staatsbürgerschaft, dem Willen des Volkes und der Hoheit des Gesetzes‘. Zudem hätten ‚tunesische Männer und Frauen die gleichen Rechte und Pflichten und der Staat verpflichtet sich, die Rechte der Frauen zu verteidigen und sich der Förderung und dem Ausbau dieser Rechte zu widmen.‘ Während Essebsi sich weiterhin für die Gleichberechtigung einsetzt, ergab eine 2017 durchgeführte Umfrage des International Republican Institute, dass 63 Prozent der Tunesier, einschließlich 52 Prozent der Frauen, gegen die Gleichberechtigung im Erbrecht sind.“ (Bericht auf Roya News: „Tunisia becomes first Arab country to approve gender equality in inheritance“)
