„Die Bundesregierung und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gehen davon aus, dass in Tunesien keine systematische Verfolgung von Homo- und Transsexuellen stattfindet. Dass es gute Gründe gibt, Asylanträge zum Beispiel aus Tunesien genau zu prüfen, zeigt ein aktueller Fall, über den die taz berichtet: Zwei jungen Tunesiern werden homosexuelle Handlungen vorgeworfen – und der Verdacht reicht schon, sie in der Haft zu misshandeln und zu schlagen und dann zu verurteilen. Zu acht Monaten Gefängnis. ‚Du hast etwas mit deinem Liebhaber angestellt‚ und ‚Ihr seid ein Fluch für dieses Land‚ soll der Polizist geschimpft haben, der Achref (20) und Sabri (21) am 7. Dezember im Mittelmeerort Sousse festnahm. Nach Angaben des taz-Korrespondenten mussten beide eine Analuntersuchung über sich ergehen lassen. Diese Untersuchung wird von Menschenrechtsorganisationen als ‚völlig entwürdigend‚ und teils als Folter bezeichnet, ist aber in mehreren afrikanischen Staaten weiterhin üblich.
Am 13. Dezember wurden sie bis zum Verfahren freigelassen, letzten Freitag kam das Urteil: je acht Monate Haft wegen Homosexualität. Die Männer gingen in Berufung und müssen deswegen vorerst nicht ins Gefängnis. In Tunesien ist noch immer ein Gesetz inkraft, das homosexuelle Handlungen unter Strafe stellt: bis zu drei Jahren Haft. Paragraph 230 des tunesischen Strafgesetzbuchs stammt noch aus der französischen Kolonialzeit und gilt trotz Reformen 2011 weiterhin. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen werden pro Jahr rund 60 bis 70 Menschen verurteilt.“ (Malte Göbel: „Tunesien: Acht Monate Haft für Schwule“)