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Türkische Religionsbehörde erklärt Mädchen ab 9 Jahren für heiratsfähig

Türkische Religionsbehörde erklärt Mädchen ab 9 Jahren für heiratsfähig
(By Bdrfrkn, CC BY-SA 4.0)

„Eine Erklärung der türkischen Religionsbehörde Diyanet zur Pubertät von Kindern sorgt bei vielen Türken für Entsetzen. Denn nach Ansicht der Diyanet sind Mädchen bereits ab neun und Jungen ab zwölf Jahren gebär- bzw. zeugungsfähig und damit auch im heiratsfähigen Alter. Kritiker sehen darin den nächsten Schritt zur Legalisierung von Kinderehen. Bereits im Herbst 2017 hatte das türkische Parlament den Weg für ein umstrittenes Gesetz freigemacht, das den Geistlichen im Land mehr Rechte bei der Schließung von Ehen zugesteht. Mit ihrer Erklärung legt die Religionsbehörde nun nach. Kritiker fürchten, dass damit die Tür zu Kinderehen und zur Polygamie noch weiter geöffnet wird. (…)

Befürworter argumentierten in der hitzig geführten Debatte stets, dass ‚Mufti-Ehen‘ dem Wunsch vieler Menschen Rechnung tragen würden, religiös zu heiraten. Die neue Regelung diene dem Schutz der Frauen und Kinder, weil die Muftis an die Bestimmungen des Zivilrechts gebunden seien und keine Kinderehen absegnen dürften. Die neuerliche Erklärung der türkischen Religionsbehörde hört sich allerdings anders an. Dass Mädchen schon ab neun Jahren im heiratsfähigen Alter seien, kommentiert die türkische Zeitung Sözcü daher mit den Worten: ‚Schande – Diyanet erlaubt Kinderehen.‘“ (Bericht in der Berliner Morgenpost: „Türkische Behörde: Mädchen können ab neun Jahren heiraten“)

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