Auch die Fatwa-Behörde in Ägypten, Dar al-Ifta, kritisierte die Moschee: ‚Nein zur Verletzung der religiösen Grundlagen – nein zur liberalen Moschee‘, hieß es in der offiziellen Erklärung auf Facebook. Das Gebetshaus könne unmöglich als Moschee anerkannt werden, hieß es weiter. Auch die ägyptische Behörde argumentiert mit Verstößen gegen das islamische Recht: zum Beispiel indem die Musliminnen selbst darüber entscheiden, ob sie ein Kopftuch tragen wollen oder nicht. ‚Die Behauptung, dass das Tragen des Kopftuchs Frauen diskriminiere, ist falsch. Denn Frauen müssen sich ebenso wie Männer an das islamische Recht halten. Das Bedecken bestimmter Körperteile beim Gebet ist für Musliminnen ebenso Pflicht wie für Muslime, auch wenn es bei Frauen andere Körperteile sind als bei Männern. Bei Verletzung dieser Vorschrift wird das Gebet ungültig.‘ (…) Auch findet die Religionsbehörde nicht, dass Terrorismus und Extremismus durch Bemühungen wie die neue liberale Moschee bekämpft werden könnten: ‚Im Gegenteil: Die Missachtung der Grundregeln einer Religion ist ebenfalls Extremismus. Es handelt sich um einen Angriff auf die Religion.‘“ (Bericht auf tagesschau.de „Diyanet wettert gegen neue Berliner Moschee“)
