Äußerungen, die in Deutschland von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, könnten in der Türkei zu einem Strafverfahren führen. Dazu zählt auch das Liken oder Teilen eines Beitrags in sozialen Netzwerken. ‚Im Falle einer Verurteilung wegen »Präsidentenbeleidigung« oder »Propaganda für eine terroristische Organisation« riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe.‘ Auch nicht-öffentliche Kommentare könnten an die türkischen Behörden weitergegeben werden und zu einem Verfahren führen, heißt es in den Infos des Auswärtigen Amtes.“ (Bericht auf Der Westen: „Türkei droht, deutsche Urlauber bei der Einreise zu verhaften“)
