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Tschechische Republik: “Es gibt keinen palästinensischen Staat”

Laut Tschechien ist Palästina keine Staat - und daher kein Fall für den IStGH. (imago images/Steinach)
Laut Tschechien ist Palästina keine Staat - und daher kein Fall für den IStGH. (imago images/Steinach)

Für Tschechien erfüllt „Palästina“ die Kriterien von Staatlichkeit nicht – der Internationale Strafgerichtshof ist daher nicht für Vorwürfe gegen Israel zuständig.

Yonah Jeremy Bob, The Jerusalem Post

Die Tschechische Republik hat dem Internationalen Strafgerichtshof einen Schriftsatz zur Unterstützung Israels vorgelegt, wie die Jerusalem Post erfahren hat. Der IStGH wird nach dem 30. März eine schicksalhafte Entscheidung über Israel, die Palästinenser und angebliche Kriegsverbrechen treffen. Im Vorfeld dieser Entscheidung haben rund 40 Parteien, darunter Länder, NGOs und führende Juristen, im Februar juristische Stellungnahmen eingereicht, die entweder Israel oder die Palästinenser unterstützen. (…)

Die tschechische Stellungnahme beginnt mit der Feststellung, dass es keinen Staat Palästina gebe, der einen Fall an den IStGH verweisen könne. Da Palästina die Staatlichkeitskriterien von Montevideo aus dem Jahr 1933 nicht erfüllt, wird die Zuständigkeit des Gerichts in Abrede gestellt, Anschuldigungen gegen Israel zu verfolgen. Diesen Montevideo-Kriterien zufolge kann eine Entität nur dann ein vollwertiger „Staat“ werden, wenn sie über eine ständige Bevölkerung, ein definiertes Territorium, eine Regierung und die Fähigkeit verfügt, Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen. Der tschechischen Stellungnahme zufolge erfüllen die Palästinenser die meisten dieser Parameter nicht. (…)

In Bezug auf die Behauptung der Palästinenser, dass sie ein Staat seien und dem IStGH die Gerichtsbarkeit übertragen könnten, um Israel für Kriegsverbrechen strafrechtlich zu belangen, argumentiert die Stellungnahme, dass „die Mitgliedschaft Palästinas in internationalen Organisationen oder dessen Beitritt zu multilateralen Verträgen, einschließlich des Römischen Statuts, die fehlenden Elemente der Staatlichkeit nicht ersetzen“ könne. (…)

Als Beleg dafür, dass es keinen Staat Palästina gibt, zitiert der Schriftsatz als nächstes ironisch die berühmte Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2004, in der Israels Barriere im Westjordanland als illegale Verletzung der Rechte der Palästinenser eingestuft wurde. In dieser Entscheidung erklärte der IStGH Israels Verantwortung für die Einhaltung einer Vielzahl von Rechtsvorschriften in den palästinensischen Gebieten, die sich aus dem internationalen Recht kriegerischer Besatzung ergäben.

Unabhängig davon, wie gut Israel diesen Verpflichtungen nachkommt, argumentiert die Tschechische Republik, dass dieser rechtliche Rahmen – zusammen mit den Osloer Abkommen, die Israel die ausschließliche Gerichtsbarkeit über strafrechtliche Fragen im Westjordanland in Bezug auf Israel geben – beweise, dass es kein Palästina gebe, das den IStGH anrufen könne. (…)

Zu den Parteien, die sich vor dem IStGH für Israel eingesetzt haben, gehören Deutschland, Österreich, Australien, Ungarn, Brasilien und Uganda, sowie viele NGOs und führende Juristen wie der ehemalige kanadische Justizminister Irwin Cotler.

Die Arabische Liga und die Organisation der Islamischen Konferenz, die Dutzende von Ländern vertreten, haben sich auf die Seite der Palästinenser gestellt.

More support for Israel at ICC as decision draws closer

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