Das Assad-Regime soll bereits mehrmals Giftgas eingesetzt haben. Die Europäische Union hatte den Export von Grundstoffen für Chemiewaffen daher eingeschränkt. Der Export von Diethylamin nach Syrien ist seit 2012 genehmigungspflichtig, die Ausfuhr von Isopropanol seit 2013. Dies gilt für die unmittelbare, aber auch für die mittelbare Ausfuhr über andere Länder wie die Schweiz. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat nach eigenen Angaben seither keine derartigen Genehmigungen erteilt. (…) Die mutmaßliche Beteiligung deutscher Firmen an der Lieferung potenzieller Grundstoffe für Chemiewaffen im Jahr 2014 ist besonders brisant, weil zeitgleich syrische Chemiewaffenbestände in einer international koordinierten Aktion vernichtet wurden. Die Bundesregierung hatte dafür 800 000 Euro bereitgestellt. Später allerdings verfügte das Assad-Regime erneut über Sarin, das nach UN-Angaben auf Basis von Isopropanol hergestellt worden war und 2017 in der Stadt Khan Scheikhun eingesetzt wurde. Damals kamen Dutzende Menschen ums Leben.“ (Philipp Grüll / Paul-Anton Krüger / Frederik Obermaier / Dunja Ramadan: „Deutsche Konzerne sollen waffenfähige Chemikalien nach Syrien geliefert haben“)
