Terror-Unterstützung? Strafanzeige gegen Islamisches Zentrum Hamburg

Die „Blaue Moschee“ des Islamischen Zentrum Hamburg
Die „Blaue Moschee“ des Islamischen Zentrum Hamburg (© Imago Images / Future Image)

Das Märtyrer-Gedenken im schiitischen Gebetshaus veranlasste den CDU-Bürgerschaftskandidaten Ali-Ertan Toprak zu einer Anzeige wegen des „Tatbestands der Unterstützung von Terroristen als Einzelpersonen und von terroristischen Vereinigungen“.

Damit legte der kurdisch-stämmige Bürgerschaftskandidat einen fulminanten Wahlkampfauftakt hin: Seit langem warnt Ali-Ertan Toprak, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland, vor den Aktivitäten des IZH, das Mitglied im Rat der Islamischen Gemeinschaften (SCHURA) Hamburg, im Zentralrats der Muslime in Deutschland e.V. sowie der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGD) ist.

Toprak war u.a. Teilnehmer und Redner bei der Gegendemonstration iranischer Oppositioneller zu der Gedenkveranstaltung für Qasem Suleimani in der vergangenen Woche vor der, auch „Blaue Moschee“ genannten, schiitischen Versammlungs- und Gebetsstätte an der Hamburger Außenalster und fühlt sich eigenen Angaben zufolge „der iranischen Opposition eng verbunden“. Außerdem ist er einer der engagiertesten Verfechter des Beschlusses der Hamburger CDU, die Staatsverträge mit den Islamischen Verbänden in Hamburg, u. a. der SCHURA, in der das IZH einen der drei Vorsitzenden stellt, umgehend zu kündigen. Nun zeigte er, dass es sich dabei nicht um bloße Lippenbekenntnisse handelt.

Der Text der Strafanzeige, der Mena-Watch vorliegt, lautet:

Betrifft:

Strafanzeige und Strafantrag gegen das Islamische Zentrum Hamburg e.V. (IZH),
Anschrift: Schöne Aussicht 36, 22085 Hamburg

Sehr geehrter Herr Dr. Fröhlich,

ich erstatte Anzeige – und stelle Strafantrag – gegen das Islamische Zentrum Hamburg e.V. (IZH) in der Gesamtheit sowie gegen die Personen des Vorstandes und jegliches Mitglied des Vereins im Einzelnen.

Das Islamische Zentrum Hamburg e.V. (IZH) ist Träger der Imam-Ali-Moschee an der Außenalster in Hamburg.

Gegenstand von Anzeige und Strafantrag:

Die vorstehende Institution in ihrer Gesamtheit sowie jedes Vorstandsmitglied als Einzelperson und als Personengemeinschaft und auch die Mitglieder des o.a. Vereins erfüllen den Tatbestand der Unterstützung von Terroristen als Einzelpersonen und von terroristischen Vereinigungen.

Wie auch in Verfassungsschutzberichten immer wieder belegt sind dieser Verein in der Gesamtheit sowie die Vorstände des Vereins und die Vereinsmitglieder im Einzelnen als verlängerter Arm der Teheraner Revolutionsführung tätig. Sie sind aktiv tätig in der Verbreitung islamistischen Gedankengutes sowie der Unterstützung diesbezüglicher Aktivitäten im In- und Ausland.

Gleichsam sind alle Aktivitäten des Vereins auch als direkte und indirekte Förderung, vermutlich auch finanzieller Art, von Terroristen und Terror-Organisationen anzusehen.

Aktuellstes Beispiel ist die Trauerfeier in der Imam-Ali-Moschee am Sonntag, den 05. Januar 2020, „zu Ehren“ des verstorbenen iranischen Generals Qasem Soleimani, der international als Befehlshaber terroristischer Vereinigungen – wie z.B. den Quds-Brigaden –, bekannt war. Die Quds-Brigaden sind die Eliteeinheit der iranischen Revolutionsgarde für Operationen außerhalb des iranischen Staatsgebietes. Soleimani war, im Auftrage der Teheraner Regierung, u.a. auch Auftraggeber sowie Förderer – mit finanziellen und materiellen Hilfsleistungen – von Terror-Organisationen, wie z.B. der „Hizbollah“.

Qasem Soleimani steht auf Platz 15 der aktuellen, alle sechs Monate überprüften Terroristen-Liste der Europäischen Union. Die Hizbollah (in verschiedenen Schreibweisen und ehemaligen Bezeichnungen sowie zwei unterschiedlichen organisatorischen Gliederungen) steht auf den Plätzen 10 und 11 der terroristischen „Vereinigungen und Körperschaften“ der diesbezüglichen aktuellen Liste der Europäischen Union.

Die Imam-Ali-Moschee dient als Begegnungsstätte und Veranstaltungsort für die Treffen dieses Vereins wie auch von Personen im Einzelnen, der/die als Unterstützer von Terroristen, von terroristischen Vereinigungen und von diversen weiteren Förderern terroristischer Aktivitäten tätig ist/sind.

Es liegt nahe, dass sowohl in dem Verein im Allgemeinen – unabhängig von den Orten – als auch in der vorgenannten Moschee im Besonderen seitens des Vereins und/oder von Vereinsmitgliedern Begegnungen mit Terroristen, Unterstützern von Terroristen und terroristischen Vereinigungen erfolgen. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass auch ohne Teilnahme von Mitgliedern vorgenannten Vereins die Moschee als Begegnungsstätte von Terroristen und terroristischen Vereinigungen genutzt wird – und/oder als Ort der Vorbereitung von politisch motivierten und anderen terroristischen Anschlägen dient.

Weitere Begründungen werden vorbehalten, schriftlich nachgereicht und/oder in der von Ihnen verlangten Art und Weise zu Protokoll gegeben.

„Hamburg darf nicht noch länger Zentrum der Islamisten sein“, erläuterte Toprak gegenüber Mena Watch. „Deswegen habe ich gegen das IZH wegen Terrorunterstützung Strafanzeige erstattet. Obwohl Qasem Soleimani auf der EU-Terrorliste aufgelistet ist, wird er von europäischen Politikern ausschließlich als ein hochrangiger Vertreter eines ausländischen Staates bezeichnet. Warum setzen sie ihn dann erst auf Terrorlisten, wenn es nicht ernst gemeint ist?“

Ob der Strafanzeige rechtliche Konsequenzen, etwa ein Verfahren oder gar ein Verbot des IZH und die Schließung der Imam-Ali-Moschee, folgen, und welche politischen Konsequenzen der Senat daraus eventuell in Hinsicht auf den Staatsvertrag zieht, bleibt abzuwarten. Selbst wenn der Strafanzeige kein Ermittlungsverfahren folgt, dürfte die Begründung der Staatsanwaltschaft spannend – und für Toprak ein Politikum – sein.

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