Erweiterte Suche

Redner auf Berliner Anti-Israel-Demonstration rief zu Salafisten-Geste auf

Redner auf Berliner Anti-Israel-Demonstration rief zu Salafisten-Geste auf„‚Wie schön ist der Tod vor der Kanone!‘, dröhnt es auf Arabisch aus einem Lautsprecher. ‚Wie schön ist der Tod vor dem Panzer!‘ Der Redner fordert die Demonstranten auf Arabisch auf: ‚Alle Zeigefinger hoch!‘ Ein Großteil der rund 400 Teilnehmer folgt der Anweisung, wiederholt die Parolen und hebt den Zeigefinger. Die Geste wird von Salafisten verwendet – auch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) nutzt sie als Erkennungszeichen. Diese Szene soll laut einem Bericht des rot-rot-grünen Berliner Senats am 12. Dezember vergangenen Jahres mitten in Berlin stattgefunden haben. Anschaulich beschrieben wird sie in der Antwort auf eine Anfrage der Linke-Fraktion im Abgeordnetenhaus; der Senatsbericht liegt der WELT vor. Es sollte demnach eine Demonstration palästinensischer und arabischer Vereine gegen die Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem werden. Es wurde ein Aufmarsch von Islamisten, die den Märtyrertod verherrlichen und dem IS zujubeln. In dem Senats-Bericht werden die Parolen und die Geste als Solidaritätsbekundung für den IS gedeutet. (…) Der IS-nahe Redner sei durch die Polizei identifiziert worden, teilt der Senat in seiner Antwort mit. (…)

Bei einer Versammlung am 8. Dezember wurde demnach ‚Tod, Tod Israel‘ gerufen. Zwei Tage später skandierten Israel-Gegner im Stadtteil Neukölln ‚Kindermörder Israel‘, ‚Terrorist USA‘, ‚Terrorist Israel‘, ‚Zionisten gleich Faschisten‘ und ‚Israel Frauenmörder‘. (…) Die Berliner CDU will stärker gegen das Verbrennen von Flaggen vorgehen und die Gesetze verschärfen. In einem Antrag auf Initiative der Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses, Cornelia Seibeld, fordert die Unionsfraktion die Landesregierung auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Bisher ist nur das öffentliche Verbrennen der deutschen Flagge generell strafbar. Für ausländische Flaggen ist es dann erlaubt, ‚wenn es sich nicht um auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flaggen handelt‘ (Paragraf 104 Strafgesetzbuch). Das ist etwa auf Demonstrationen der Fall.“ (Matin Niewendick: „Wenn mitten in Berlin IS-Fans für den Märtyrertod werben“)

Bleiben Sie informiert!
Mit unserem wöchentlichen Newsletter erhalten Sie alle aktuellen Analysen und Kommentare unserer Experten und Autoren sowie ein Editorial des Herausgebers.

Zeigen Sie bitte Ihre Wertschätzung. Spenden Sie jetzt mit Bank oder Kreditkarte oder direkt über Ihren PayPal Account. 

Mehr zu den Themen

Das könnte Sie auch interessieren

Wir sprechen Tachles!

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie einen unabhängigen Blickzu den Geschehnissen im Nahen Osten.
Bonus: Wöchentliches Editorial unseres Herausgebers!

Nur einmal wöchentlich. Versprochen!