Linke-Abgeordnete wollten Merkel und andere Regierungsmitglieder wegen „Beihilfe zum Mord“ vor Gericht bringen. Die Bundesanwaltschaft sieht dafür keinen Grund.
dpa / Die Welt
Eine Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen der Tötung des iranischen Generals Qassem Soleimani durch eine US-Drohne bleibt ohne Konsequenzen. Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag hatten den Generalbundesanwalt Ende Februar zu Ermittlungen auch gegen mehrere Bundesminister aufgefordert. Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens hätten sich aber keine Anhaltspunkte ergeben, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Karlsruhe.
Die acht Abgeordneten hatten der Bundesregierung „Beihilfe durch Unterlassen zum Mord“ vorgeworfen. Hintergrund waren Berichte und Erklärungen, wonach Datenströme für US-Drohnenangriffe über den US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz laufen. Dies hätte unterbunden werden müssen, meinten die Linke-Politiker. Partei- und Fraktionsspitze hatten die Anzeige als falschen Weg kritisiert. Der Schritt sei nicht abgestimmt gewesen. (…)
Die Bundesanwaltschaft verfolgt Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch, wenn sie einen Bezug nach Deutschland haben. Sich durch Unterlassen strafbar zu machen ist auch möglich – zum Beispiel, wenn ein Militärbefehlshaber tatenlos zusieht, wie seine Soldaten Kriegsverbrechen begehen. Für ausländische Drohnenangriffe könnten deutsche Politiker oder Entscheidungsträger aber auf dieser Grundlage schon rein systematisch nicht verantwortlich gemacht werden.