„Die mutmaßlich hohe Dunkelziffer bei Genitalverstümmelungen an jungen Mädchen hat die Politik alarmiert. Obwohl die Beschneidung weiblicher Genitalien seit 2013 in Deutschland ein Straftatbestand ist, verzeichnet die amtliche Statistik in manchen Bundesländern hierzu keinerlei Strafanzeigen.
Dabei gehen Menschenrechtsorganisationen eher von einer Ausbreitung der Praxis auch in Deutschland aus. Ursache hierfür ist die gestiegene Zahl an Zuwanderern aus Ländern, in denen die FGM (Female Genital Mutilation) genannte Praxis immer noch üblich ist. Dazu gehören neben Ägypten, wo die Zahl der beschnittenen Frauen nach einer Studie aus 2017 bei 92 Prozent liegt, auch Eritrea, der Irak, Somalia, der Sudan und Westafrika. (…)
Die Genitalverstümmelung wird nach Paragraf 226a des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Nach einer Studie des Bundesfamilienministeriums leben in Deutschland etwa 50.000 Frauen, die zumeist in ihren Heimatländern Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Bedroht seien bis zu 5700 Mädchen aus Zuwandererfamilien. (…)
In Deutschland gibt es bei dem Thema nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden eine ‚Schweigespirale‘ und ‚Parallelstrukturen‘. Ein leitender Beamter des Düsseldorfer Landeskriminalamtes (LKA) vermutet, ‚dass die Community hierzulande über ihre eigenen Ärzte verfügt, die via Mundpropaganda solche Beschneidungen durchführen‘. Bisher hätten die Strafverfolger bei diesen kriminellen Praktiken ‚keinen Fuß in die Tür bekommen‘.
Auf zunehmende ‚Ferienbeschneidungen‘ hat der Gesetzgeber 2015 reagiert: Wenn in Deutschland gemeldete Mädchen zur Genitalverstümmelung vorübergehend ins Ausland gebracht werden, bleibt diese Tat ‚unabhängig vom Recht des Tatorts‘ strafbar. Vor allem gegen die Eltern kann wegen Beihilfe ermittelt werden.“ (Welt: „Mädchen zum Verstümmeln in die „Ferien“ geschickt“)