Die Frauen sind außerdem wegen des Verstoßes gegen den berüchtigten Artikel 6 angeklagt. Das vage formulierte Gesetz befasst sich mit Cyberkriminalität in Saudi-Arabien und verbietet, ‚die Produktion von Inhalten, die der öffentlichen Ordnung, den religiösen Werten, der öffentlichen Moral und der Heiligkeit des Privatlebens schaden, sowie das Verfassen, Speichern oder Senden dieser Inhalte in Informationsnetzwerken’. Die Strafe für eine Verletzung des Artikels kann bis zu fünf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von bis zu drei Millionen saudischen Rial (800.000 US-Dollar) betragen. Human Rights Watch hat wiederholt dokumentiert, wie saudi-arabische Staatsanwälte diese vage Regelung nutzten, um Menschenrechtsaktivisten und Dissidenten inhaftieren zu lassen, die saudische Menschenrechtsverletzungen im Internet kritisieren oder friedlich zu Reformen aufrufen.
Menschenrechtsorganisationen berichteten bereits im November, dass bei saudischen Verhören mindestens vier Frauen gefoltert worden waren, unter anderem durch Prügel und Elektroschocks. Auch von sexueller Belästigung und Übergriffen wird gesprochen. Im Januar forderten Human Rights Watch und Amnesty International, dass die saudischen Behörden internationalen Beobachtern die Einreise in das Land sowie die Untersuchung der Foltervorwürfe gestatten sollten.“ (Bericht von Human Rights Watch: „Saudi Arabia: Abusive Charges Against Women Activists“)