„Mehrere Zeitungen berichteten, dass ein Mann von Muslimen in Oldenburg ermordet wurde, da er öffentlich während des Ramadans geraucht und/ oder ein Eis gegessen hat. Sollte sich der Mord in Oldenburg am Mittwoch, den 30. Mai 2017, als religiös-politisch motiviert herausstellen, wäre der Mann ein weiteres Opfer in Europa, das wegen Nichteinhaltung des Ramadans aus politisch-islamischen Gründen getötet wurde. Damit wäre der Mord ein Terrorakt, verübt aus einer dem Grundgesetz feindlichen Ideologie heraus, und ist als Terrorakt zu behandeln.
Des weiteren haben Terrororganisation wie der Islamischer Staat explizit zu Anschlägen während des Ramadan im Westen aufgerufen. Gläubige sollen Zivilisten in ‚ihren Häusern, ihren Märkten, ihren Straßen und ihren Versammlungsstätten‘ angreifen. Dieser Aufruf ist nicht singulär, der Aufforderung, den Dschihad zu Zeiten des Ramadan zu verstärken, geht von vielen islamischen Extremisten aus und fordert auch in islamischen Ländern zahlreiche Todesopfer wie jüngst in Afghanistan, Irak und Saudi-Arabien. Diese Drohungen gegen den Westen sind ernst zu nehmen und alle eventuellen Vorfälle während des Ramadan müssen auf einen Zusammenhang mit terroristischen Aufrufen untersucht werden. Der Zentralrat der Ex-Muslime verurteilt aufs Schärfste die aktuellen Terrorakte in Kairo, Kabul, Bagdad Dschidda, Qatif, Medina und London, sowie auch den Mord an Abdul Hanan Jakob in Oldenburg. Religion ist Privatsache und muss privat bleiben. Kein Mensch darf andere, besonders aber Kinder, unter Druck setzen, einen Tag lang nichts zu essen und zu trinken.“ (Zentralrat der Ex-Muslime: „Schutz für Säkulare und Andersgläubige während des Ramadan in Deutschland“)