Während das Amtsgericht Hannover den Palästinenser zu 2.500,- Euro Strafe verurteilt, stilisierte ihn sein Anwalt zum emotional aufgewühlten »Opfer der Zionisten.
Gaby Spronz
Das Amtsgericht Hannover hat einen 26-Jährigen wegen der Billigung von Straftaten (§140 StGB) zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt. Der Pädagoge wurde 1999 in Damaskus geboren, verwahrte sich vor Gericht aber entschieden gegen die Frage, ob er syrischer Staatsbürger sei und bezeichnete sich selbst als »Palästinenser«, der »seit Kurzem« die deutsche Staatsbürgerschaft habe.
Bei einer Demonstration der Gruppe »Intifada Hannover« am 9. November 2024 trat der Verurteilte als Redner auf. Zwei Tage zuvor bejubelte er die Übergriffe auf Fußballfans des israelischen Vereins Maccabi Tel Aviv in Amsterdam. Der Beschuldigte hatte sich vor einer Versammlung von rund 75 Demonstranten in aufgeheizter Stimmung mit den Worten geäußert:
»›Aber danke an die Löwen der Wüste, die den Schweinen gezeigt haben, welchen Platz sie auf der Welt haben und nicht nur in den Niederlanden‹. Ferner behauptete er, es gäbe keine unschuldigen israelischen Fans und ›unsere Antworten auf Zionisten wird nicht weniger als Nasenbluten sein‹«.
Der Staatsanwalt sah darin eine Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) sowie den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Die Aufforderung, Juden mindestens Nasenbluten zuzufügen und diese als »Schweine« zu bezeichnen, spräche dabei eine ganz klare Sprache. Der Beschuldigte habe sich darüber hinaus erhofft und propagiert, dass solche Straftaten auch in Deutschland ausgeübt werden sollen.
Der Richter hingegen sah diese Straftatbestände bei seiner Interpretation zugunsten des angeklagten Ersttäters als nicht erfüllt an. Eine der Begründungen war, dass der Beschuldigte nicht für die Verbreitung seiner Aussagen gesorgt habe, was verwundert, da er doch vor einer öffentlichen Versammlung gesprochen hatte. Ihm wurde jedoch zugutegehalten, dass er das Video seiner Rede, das vor Gericht als Beweis abgespielt wurde, nicht selbst ins Netz gestellt hatte.
Interessant war die Begründung des Richters für das vergleichsweise milde Urteil: Der Angeklagte sei Ersttäter, geständig und emotional vom Krieg gegen die Hamas betroffen. Trotzdem sei ihm – vor allem wegen seiner Äußerungen über den 7. Oktober 2023 – eine »wuterfüllte Sicht auf die Welt« anzulasten. Seine Freude über das Hamas-Massaker sei »voll daneben«, so der Richter, der deutlich machte, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit dort erreicht seien, wo der öffentliche Friede gestört werde.
Der Hetze folgen Taten
Zwei Mitglieder des Aktionsforums Israel berichteten von der Verhandlung: »Der Angeklagte begann seine Rede sinngemäß mit den Worten: Er hätte noch nie eine solche Freude verspürt und hätte nie gedacht, dass er nach einem Jahr, einem Monat und zwei Tagen erneut eine solche Freude verspüren würde. So begann er seine Rede und wenn man in den Kalender guckt, dann war mit einem Jahr, einem Monat und zwei Tage natürlich der 7. Oktober 2023 gemeint. Über das Pogrom von Amsterdam freue er sich genauso sehr, wie er sich über den 7. Oktober gefreut hat. Genau, über den Terrorangriff der Hamas auf unschuldige, feiernde Jugendliche und auf unschuldige Familien, die noch in den Betten lagen.«
Der Verteidiger des Angeklagten argumentierte politisch und inszenierte seinen Mandanten als »Opfer der Zionisten«. Da sich sein Mandant als »Palästinenser« identifiziere, sei er emotional aufgewühlt von den Geschehnissen im Nahen Osten. Der zum Islam konvertierte Strafverteidiger Martin Heising, der auch Islamisten und IS-Kämpfer vor Gericht vertritt, sprach in seinem einstündigen Schlussplädoyer von einem durch Israel verübten »Holocaust in Gaza«.
Bei der Bewertung des Urteils gegen den Angeklagten sollte die aufgeheizte Stimmung gegen Juden in Deutschland nicht unbeachtet bleiben, erklären die beiden Mitglieder des Aktionsforums Israel, die den Prozess beobachtet haben, in einem Interview: Jeder antisemitischen Hetze folgen auch Taten. So sei zum Beispiel für den Angriff auf einen Juden vor einer Synagoge in Hamburg, den Ermittler als versuchten Mord einstuften, die aufgeheizte »israelkritische« Stimmung mitverantwortlich. Ebenso wie die schwere Körperverletzung, die dem jüdischen Studenten Lahav Shapira, dessen Großvater durch palästinensische Terroristen bei den Olympischen Spielen 1973 in München ermordet worden war, von einem Kommilitonen zugefügt wurde.






