Mit ihrem Buch „Vereinte Nationen gegen Israel“ laden die beiden Autoren dazu ein, die Welt durch eine völkerrechtlich gut geputzte Brille zu betrachten.
Martin Rath, Legal Tribune Online
Weihnachtszeit, das heißt seit Jahren: Nahost-Korrespondenten berichten über die Schrecken der israelischen Herrschaft in ‚den besetzten Gebieten‘. Ein Buch zeigt, wie schief diese Perspektive auch unter rechtlichen Gesichtspunkten ist. (…)
Der Kölner Journalist Alex Feuerherdt und der Wiener Politikwissenschaftler Florian Markl haben unter dem Titel ‚Vereinte Nationen gegen Israel. Wie die UNO den jüdischen Staat delegitimiert‘ ein Werk vorgelegt, das juristisch und politisch interessierte Zeitgenossen in mehrfacher Hinsicht provozieren könnte, die Welt stärker durch eine völkerrechtlich gut geputzte Brille zu betrachten (…).
Feuerherdt und Markl versuchen zu belegen, dass die Vereinten Nationen seit ihrer Gründung eine eigenartige Fokussierung auf den Nahostkonflikt – besser gesagt: eine Obsession für den Staat Israel – pflegen, was sie zu einer Auseinandersetzung mit einer ganzen Anzahl von hier einschlägigen völkerrechtlichen Fragestellungen motiviert. (…)
Den UN-Resolutionen 194 und 242, die sich 1967 noch einer fairen, beiden Seiten gerechten Formulierung der völkerrechtlichen Usancen eines Friedens annahm, widmen Feuerherdt und Markl nicht weniger als 30 Seiten einschließlich einer grammatischen Auslegung zentraler Begriffe – man beachte etwa den Asterisk in der deutschen Übersetzung –, die im allgemeinen ‚zionismuskritischen‘ Grundrauschen nahezu vollständig aus dem publizistischen Bewusstsein verschwunden scheinen.
Ein eigenes Kapitel legen Feuerherdt und Markl zur sogenannten ‚Lawfare‘ vor, einem Begriff, den der amerikanische Luftwaffenjurist Charles J. Dunlap (1950–) im Jahr 2001 aus den Wörtern ‚law‘ und ‚warfare‘ kreierte, um seine Befürchtung auszudrücken, dass der Gebrauch internationalen Rechts in den Kriegen des 21. Jahrhunderts zum neuesten ‚feature‘ werde.
Feuerherdt und Markl kritisieren hier etwa die Bestrebungen von Nichtregierungsorganisationen, israelische Politiker und Militärangehörige im Ausland wegen vermeintlich oder tatsächlich rechtswidriger Kriegshandlungen vor Gericht zu bringen – auch vor dem Hintergrund, dass bereits die Ermittlungsarbeit seitens der UN-Mitarbeiter vielfach wenig Vertrauen in ihre Unbefangenheit vermittle. Wenn zum Beispiel Raketen- oder Brandangriffe von Tätern aus dem Gaza-Gebiet auf die israelische Nachbarschaft gar nicht erst erfasst werden, falle es schwer, der forensischen Arbeit von UN-Beamten nach den israelischen Gegenangriffen Fairness zu unterstellen. (…)
Wer zu der – hoffentlich wachsenden – Gruppe zählt, die grausam angeödet ist von einer politischen Öffentlichkeit in Deutschland, in der keine stolze Gewerkschaft mittels Lawfare für die Koalitionsfreiheit ihrer geknechteten Genossen in der Volksrepublik China kämpft, in der eine mögliche Bezahlung Donald Trumps (1946–) durch die in Russland regierende Mafia als Dauerthema, die Tätigkeit Gerhard Schröders (1944–) aber so gut wie gar nicht behandelt wird, in der eine Korruptionsanklage gegen Benjamin Netanjahu (1949–) freudiger Erregung begegnet, während die Frage, warum sich Wladimir Putin (1952–) keiner juristischen oder journalistischen Untersuchung seiner Vermögensverhältnisse ausgesetzt sieht, nur ein resigniertes Schulterzucken erntet, findet in dem Buch von Alex Feuerherdt und Florian Markl gute Trainingsansätze für völkerrechtliche und ‚Lawfare‘-Fragen.
Geistiges oder körperliches Training nach Weihnachten, wer nimmt sich das nicht vor?“